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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028062Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028062Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028062Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 43
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 83
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 141
- Protokoll9. Sitzung 173
- Protokoll11. Sitzung 223
- Protokoll12. Sitzung 251
- Protokoll13. Sitzung 277
- Protokoll14. Sitzung 315
- Protokoll15. Sitzung 345
- Protokoll16. Sitzung 377
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 465
- Protokoll20. Sitzung 495
- Protokoll21. Sitzung 523
- Protokoll22. Sitzung 549
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 607
- Protokoll25. Sitzung 635
- Protokoll26. Sitzung 659
- Protokoll27. Sitzung 687
- Protokoll28. Sitzung 717
- Protokoll29. Sitzung 749
- Protokoll30. Sitzung 767
- Protokoll31. Sitzung 795
- Protokoll32. Sitzung 823
- Protokoll33. Sitzung 851
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 909
- Protokoll36. Sitzung 921
- Protokoll37. Sitzung 945
- Protokoll38. Sitzung 973
- Protokoll39. Sitzung 1001
- Protokoll40. Sitzung 1021
- Protokoll41. Sitzung 1055
- Protokoll42. Sitzung 1081
- Protokoll43. Sitzung 1107
- Protokoll44. Sitzung 1133
- BandBand 1845/46,1 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. H. Kammer. -IS 41. Dresden, den 2. December 184S. Zwei und vierzigste öffentlicheSitzungder zweiten Ka m m er am 25. November 1845. Inhalt: Vortrag aus der Registrande. — Entschuldigungen. — Die Eingabe Ri edel's zu Chemnitz betr. — Fortsetzung der Berathung des Berichts der ersten Deputation über den . Entwurf des Gesetzes, die Bestellung von Schieds männern betr.s(Schluß der allgemeinen Berathung.— Besondere Berathung: der Eingang des Gesetzentwurfs und die §§. 1 u. 2). Die Sitzung nimmt 411 Uhr mit der Verlesung des über die gestrige Sitzung durch den Secretair Kasten aufgenom menen Protokolls ihren Anfang, in Gegenwart des Staats ministers v. Könneritz und des Königl. Commissars Hänel, sowieinAnwesenheitvoneinundsiebenzig Kammermitglie dern. Da gegen das verlesene Protokoll keine Erinnerung ge macht wird, so wird selbiges von den Abgeordneten Grimm und L> ehme mit unterzeich net. Auf der Registrande stehen folgende Nummern: 1. (Nr. 400.) Beschwerde Karl Gottlob Schwedler's zu Crimmitzschau über die Entscheidungen des Cultusministeriums und der Herren Staatsminister in Lvangelicis in einer wider seinen Sohn wegen Lheilnahme an einer Versammlung Studi- render eingeleiteten Untersuchung. (Hierzu ein FascikelBeilagen sub 8., 0.) Abg. Joseph: Der Sohn des Beschwerdeführers studirte vor ungefähr 2 Jahren Medicin in Leipzig. Er mußte, getroffen von einem Urtheile des Cultusministeriums, das Vaterland ver lassen, und um seiner einmal gewählten Lebensbestimmung treu zu bleiben, den Fuß in's Ausland setzen, bis er in neuerer Zeit durch die Milderung des Erkenntnisses Gelegenheit erhielt, auf eine der deutschen Universitäten,! die ihm bis dahin verschlossen waren, zurückzukehren. Wenn ich hierbei freilich nichAerhehlen kann, daß Schwedler deshalb relegirt worden ist, weil er nicht nur an einer öffentlichen Versammlung einer großen Anzahl Studirender Theilgenommen, sondern weil er Mitanstifter dersel ben gewesenist, so werden diejenigen Herren, welchejgegen Volks versammlungen sind, allerdings auch hier sagen, daß lihm ganz recht geschehen sei. Allein die Versammlung fand zu einer Zeit ». 41. statt, wo selbst erfahrene und gebildete Männer, wo Männer, die berufen sind, über die Gesetze zu wachen, die an der Gesetzgebung selbst Lheil nehmen, öffentliche Versammlungen nicht für verbo ten hielten/da sie später noch solche besuchten und zu Stande brachten. Der erste Geistliche -er Stadt und Andere seines Standes haben Theil an solchen Versammlungen genommen. Wenn diese Männer daher nichts Strafbares in der Lheilnahme an öffentlichen Versammlungen fanden, wenn sie selbst wegen ihrer Theilnahme daran weder polizeilich, noch sonst verfolgt worden sind, so muß es gewiß auffällig erscheinen, wenn ein in Polizeirechten unerfahrener, studirender Jüngling mit einer so harten Strafe wegen Mitanstiftung einer Versammlung belegt worden ist. Ja, das Universitätsgericht, seine unmittelbar vor gesetzte Behörde, wußte, wie , aktenkundig ist, daß diese Ver sammlung stattsinden werde; es hat nicht gewarnt, nicht auf das Unerlaubte derselben aufmerksam gemacht, es hat sogar die Pe delle in die Versammlung geschickt, um sie zu überwachen. Dennoch traf den Miturheber dieser Versammlung und Andere eine Strafe And sogar die Relegation. Ich kann mir nicht .ver sagen, bei dieser Gelegenheit den gerechtfertigten Wunsch aus zusprechen, daß auch dem wilden Disciplinartreiben des Univer sitätsgerichts zu Leipzig endlich ein Damm gezogen werde. Die jenigen, welche in den letzten Decennien in Leipzig studirt haben, werden wissen, was ich sagen will; denen aber, die keine nähere und unmittelbareKenntniß davon haben, kann ich versichern, daß Mittel gebraucht werden, um ein Geständniß zu erlangen, um diejenigen, die es verweigern, dazu zu bringen, die selbst unerlaubt und strafbar sind. Das Mittel der Erpressung wurde bei der artigen Untersuchungsverfahren öfters angewendet. Anreden, wie: „Meine Herren, wenn Sie nicht gestehen, so lasse ich Sie hinauf setzen, bis Sie gestehen", und die Ausführung dieser Drohung sind ost vorgekommen. Es sind Beispiele zur Kennt- niß des Cultusministeriums gebracht, es ist aber nicht einmal eine Antwort erfolgt. Ich kann ferner Beispiele anführen, daß Ein zelne wochenlang hingesetzt worden sind, ohne daß sie verhört wurden, daß die Bitte um Verhör unberücksichtigt blieb, und die Entlassung aus der Haft erfolgte, ohne!zu sagen, warum der Gefangene gefangen saß und warum er wieder entlassen wurde, Beispiele, daß einzelne Studirende mit erfundenem, lügenhaften Vorhalten zum Geständnisse zu bringen gesucht und gebracht worden sind, und es ist nicht zu verwundern, wenn Einzelne vor gezogen haben, lieber einzugestehen, was man von ihnen ver langte, ohne daß es wahr gewesen ist, weil die torquirende vor- 1
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