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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028062Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028062Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028062Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 41. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 43
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 83
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 141
- Protokoll9. Sitzung 173
- Protokoll11. Sitzung 223
- Protokoll12. Sitzung 251
- Protokoll13. Sitzung 277
- Protokoll14. Sitzung 315
- Protokoll15. Sitzung 345
- Protokoll16. Sitzung 377
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 465
- Protokoll20. Sitzung 495
- Protokoll21. Sitzung 523
- Protokoll22. Sitzung 549
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 607
- Protokoll25. Sitzung 635
- Protokoll26. Sitzung 659
- Protokoll27. Sitzung 687
- Protokoll28. Sitzung 717
- Protokoll29. Sitzung 749
- Protokoll30. Sitzung 767
- Protokoll31. Sitzung 795
- Protokoll32. Sitzung 823
- Protokoll33. Sitzung 851
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 909
- Protokoll36. Sitzung 921
- Protokoll37. Sitzung 945
- Protokoll38. Sitzung 973
- Protokoll39. Sitzung 1001
- Protokoll40. Sitzung 1021
- Protokoll41. Sitzung 1055
- Protokoll42. Sitzung 1081
- Protokoll43. Sitzung 1107
- Protokoll44. Sitzung 1133
- BandBand 1845/46,1 -
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schließen wollte, die Wahl desselben bis auf bessere Zeiten ausgesetzt bleiben können, und es wäre vielleicht in der Verord nung deshalb eine Bestimmung zu treffen. Für den singulairen Fall, den der geehrte Abgeordnete Klien meint, hat man sich, so viel ich mich erinnere, bei der Deputation nicht gerade ein Bei spiel gedacht. Es ist bei jedem Gesetz möglich, daß ein Fall vorkommen kann, für welchen in demselben nicht gerade beson dere Vorkehrung getroffen ist, wobei dann die Analogie zu ent scheiden hat. Abg. v. Geißler: Die Gründe, die den Abgeordneten Klien bewogen haben, gegen das Deputationsgutachten in die sem Punkte zu stimmen, bewegen mich, mich gerade dafür zu er klären. Ich würde mich nämlich gegen das Deputationsgut achten erklären müssen, wenn nicht in §. 9 Vorsehung getroffen wäre, daß die Annahme des Amtes keine gezwungene sein soll. Wäre die Annahme eine gezwungene, so würde ich viel Beden ken gegen den Vorschlag der Deputation haben, weil besonders auf dem platten Lande bereits viele Ehrenämter .zu verwalten sind, und sollten'inun noch neue mit Zwang der Annahme ge schaffen werden, so könnte dadurch leicht ein großer Widerwille gegen das Institut erregtwerden. Es würde aber auch zweitens der Nachtheil entstehen, daß sich dann nicht beurtheilen ließe, ob die ses Institut wirklich eiü Bedürfniß des Volkes ist; denn werden Bezirke gemacht, und wird die Annahme des Amtes erzwungen, so kann sich das Bedürfniß des Volkes und der darauf gerichtete freie Wille nicht mehr erklären. Da aber der Erklärung dieses Willens noch in der freigeftellten Ablehnung h. 9 Raum verschafft ist, so sehe ich in der allgemein organisirten Bildung von Be zirken keinen Nachtheil und stimme daher für die Deputation; denn wenn der Fall eintritt, daß sich gar Keiner findet, der das Amt annimmt, so bleibt der Bezirk vacant, wird aber deshalb immer bestehen können, und findet sich in der Zukunft wieder ein Mann, der das Amt annimmt, so wird der Bezirk wieder besetzt. Gerade darin, daß es Jedem freisteht, das Amt abzu lehnen, erkenne ich ein Criterium, ob dieses Institut mit dem Bedürfnisse des Volkes übereinftimmt; und ich glaube, daß, wo das Bedürfniß vorhanden ist, sich auch der Mann dazu finden wird, und daß, wo er sich nicht findet, auch das Bedürfniß vor erst nicht sehr stark sein mag. Deshalb kann aber die allgemeine Organisation der Bezirke immer stattfinden. Abg. Klien: Ich bin falsch verstanden worden, wenn man glaubt, daß ich unbedingt gegen das Deputationsgutachten stimme; ich habe vielmehr nur um eine Aufklärung gebeten, da aus der Fassung hervorgeht, daß der Antrag eigentlich illusorisch ist; wenn ich aber vom Gegentheil überzeugt werde, so werde ich dafür stimmen. Abg. v. Geißler: Der Antrag ist eben nicht illusorisch, sondern er ist auf eine allgemeine Organisation gerichtet und enthält doch keine Beschränkung der Freiheit des Einzelnen. Abg. v. Römer: Bei der Berathung in der Deputation wurde der Fall, den der Abgeordnete Klien erwähnte, auch er- N. 41. wogen und dessen Lösung darin gefunden, daß allemal Gemein den, die in ihrem eignen Mittel Friedensrichter nicht finden, sich leicht an einen benachbarten Bezirk oder Gemeinde anschließen können. Ich glaube aber, so trostlos werde der Zustand größerer Districtc in Beziehung auf die Qualisication seiner Mitglieder zum Friedensrichteramte gar nicht sein, wie erwähnt worden ist. Abg. Müller (aus Taura): Obgleich ich dem vorliegen den Gesetz meine Zustimmung nicht ertheilen kann, so muß ich doch mit der Deputation stimmen, daß, wo Friedensrichter ge braucht werden, sie sich auch finden werden. Seiten des Herrn Staatsministers ist geäußert worden, daß die Friedensrichter keine rechtsprechcnde Behörde seien, und daß daher der Name r „Friedensrichter" sich für sie nicht eigne; allein dies hindert mich nicht, ihnen diesen Namen zu geben, denn wir haben Stadtrichter in nicht schriftsässigen Städten, denen es nicht obliegt, meiner Sache zu erkennen, und die doch das Prädicat haben, ob solche doch weiter nichts als zu arretiren, auszupfänden undHaussuchung zu thun haben. Was das Wort: „Schiedsmann" betrifft, so stelle ich sie mit den Rathmännern zusammen, und man mag in die kleinste Stadt gehen, so wird man doch nichts von Rathmann hören, sondern sie lassen sich Stadträthe tituliren, und aus diesen Gründen stimme ich für die Deputation und für Wegfall deS Wortes Schiedsmann. Abg. Renutz er: Was zunächst dieBenennung: „Friedens richter" betrifft, so bin ich einverstanden damit, daß kein zu großes Gewicht darauf zu legen ist, ob man diese Personen Friedens richter oder Schiedsmänner nennt, stimme aber um deswillen für die Deputation, weil ich doch dieBenennung Friedensrichter volksthümlich und dem Amte angemessen finde. Die Bedenken, auf welche aufmerksam gemacht worden ist, und welche nament lich darin Zusammentreffen, daß der Begriff eines Friedens gerichts nicht ganz im Reinen sei, jedenfalls weiter ginge, als was man unter einem Schiedsmannsgerichte zu verstehen habe, werden durch den Gesetzentwurf erledigt, der dtn Wirkungs kreis des Friedensrichters genau angiebt. Den zweiten Punkt -betreffend, ob nämlich überall Friedensrichter bestellt, oder ob es nicht den Gemeinden freigelassen werden soll, dergleichen zu be stellen oder nicht, so bin ich mit der Deputation ebenfalls einver standen, weil dadurch jedenfalls das Institut eine weitere Ver breitung gewinnen wird. Ich kann mich aber nicht mit den jenigen einverstanden erklären, welche die Befürchtung aus sprachen, es werden sich nicht in allen Orten geeignete Leute für das Amt eines Friedensrichters finden lassen, und habe mich bereits hierüber schon ausgesprochen. In wie weit den Frie densrichtern eine umfängliche Gesetzkenntniß nüthig ist, lasse ich dahingestellt sein, halte aber dafür, daß die Befähigung, daS Resultat des gepflogenen Versöhnungsverfuchs in's Protocoll- buch niederschreiben zu können, nicht so sehr selten ist. Was die Frage betrifft, was werden soll, wenn Jemand die Wahl zu einem Friedensrichter nicht annimmt, so fürchte ich zuvörderst nicht, daß dieserHall sehr pst eintreten wird, und wenn er ein tritt, so wird nichts Anderes zu thun sein, als was man bei ähn- 2*
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