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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028062Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028062Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028062Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 42. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-04
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 43
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 83
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 141
- Protokoll9. Sitzung 173
- Protokoll11. Sitzung 223
- Protokoll12. Sitzung 251
- Protokoll13. Sitzung 277
- Protokoll14. Sitzung 315
- Protokoll15. Sitzung 345
- Protokoll16. Sitzung 377
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 465
- Protokoll20. Sitzung 495
- Protokoll21. Sitzung 523
- Protokoll22. Sitzung 549
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 607
- Protokoll25. Sitzung 635
- Protokoll26. Sitzung 659
- Protokoll27. Sitzung 687
- Protokoll28. Sitzung 717
- Protokoll29. Sitzung 749
- Protokoll30. Sitzung 767
- Protokoll31. Sitzung 795
- Protokoll32. Sitzung 823
- Protokoll33. Sitzung 851
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 909
- Protokoll36. Sitzung 921
- Protokoll37. Sitzung 945
- Protokoll38. Sitzung 973
- Protokoll39. Sitzung 1001
- Protokoll40. Sitzung 1021
- Protokoll41. Sitzung 1055
- Protokoll42. Sitzung 1081
- Protokoll43. Sitzung 1107
- Protokoll44. Sitzung 1133
- BandBand 1845/46,1 -
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ten Sachen schon bei den Untergerichren der Fall ist. Ich stimme daher für den Antrag des Abgeordneten Klien. Abg.Jani: Ich wollte mir nur ein formelles Bedenken erlauben. Es ist gestern schon die Stellvertretung mit zur Dis kussion gezogen worden; wollen wir aber eine neue Debatte dar über verstatten, so könnte sich dadurch ein Kammergebrauch fest setzen, daß das, was gestern abgelehnt wurde, heute durch einen Zufatzparagraphen wieder zur Sprache gebracht werden könnte. Dagegen müßte ich doch protestiren. Präsident Braun: Gegen diesen Einwurf muß ich bemer ken, daß über den fraglichen Antrag noch nicht abgestimmt worden, daß vielmehr darauf ein Antrag früher gar nicht gestellt worden ist. Da diesderFall, sokann es meiner Ansicht nach gegenwärtig noch geschehen. Die von dem Präsidium vorhin ausgestellte Ansicht ging dahin, daß nicht ein Supplement zu ß. 2 gestellt werden könnte, und zu dieser Ansicht bestimmten mich mehrere Gründe; aber diese formellen Bedenken sind formell beseitigt. Gegen wärtig, wo es sich nicht um einen Zusatz zu ß. 2, sondern um einen neuen und selbstständigen Antrag handelt, kann deshalb, weil in der letzten Sitzung mit einigen Worten des Stellvertre ters erwähnt worden ist, nach meinem Dafürhalten unmöglich das Recht verloren sein, einen directen Antrag auf Einführung der Stellvertreter in einem besonder» Anträge noch zu bringen. Abg. Zische: Ich muß mich auch für den Antrag des Ab geordneten Klien aussprechen und namentlich dem, was der Abgeordnete Scholze erwähnte, widersprechen. Ich glaube, daß die Bedenken, die er aus derLandgemrindeordnung entlehnt hat, nicht gegründet sind. Nur wenn der Vorstand auf längere Zeit vom Hause entfernt, oder sonst abgehalten ist, erst dann geht man zum Gemeindeältesten und dieser führt das Protocoll. Dasselbe wird nothwendig sein, wenn der Friedensrichter nicht fungiren kann, daß man weiß, an wen man sich solchenfalls zu wenden hat. Das scheint mir einleuchtend. Abg. v. d. Heydte: Ich habe den Antrag des Herrn Ab geordneten Klien unterstützt, weil in den erwähnten Fällen in der Lhat für den Hülfe Suchenden eine große Verlegenheit entstehen kann, wenn der Schiedsrichter durch Krankheit?c. von seinem Amte entfernt gehalten wird. Auch würde ich das Amt eines Friedensrichters mit weit ruhigerm Herzen annehmen, wenn ich wüßte, daß mir ein rechtlicher Mann in der Person eines Stell vertreters zur Seite stände. Abg. Klinger: Was zur Unterstützung des Klien'schen Antrags gesagt wurde, beweist zu viel; denn es ist damit keines wegs die absolute Nothwendigkeit der Stellvertretung dargethan worden, sondern man bezieht sich immer nur auf einen concreten Fall, z. B. daß ein Reisender erscheint und in Abwesenheit des wirklichen Friedensrichters Niemanden zu finden wisse, dessen Vermittlung er in Anspruch nehmen könne. Man bezieht sich auch auf Differenzen rücksichtlich Verbalinjurien, die schnell beseitigt werden sollen, was in Abwesenheit des Friedensrichters nicht geschehen könne. Das beweist aber Alles zu viel; denn der Stellvertreter kann ebenfalls abwesend fei, und dann wäre wieder zu wünschen, daß für diesen einabermaliger Stell vertreter bestellt werde, damit die friedensrichterliche Wirksamkeit niemals und zu kein er Zeit unterbrochen wäre. Ausdiesem Grunde kann ich dem Anträge meinen Beifall nicht schenken. Abg. Klien: Ich bitte um's Wort zur Widerlegung des geehrten Abgeordneten, der so eben gesprochen hat. Ich kann mich mit demselben nicht einverstehen. Denn wenn wir das, was er gesagt, anwenden wollen, so läßt es sich auch auf die Ständeversammlung und auf die Vorstände bei den Landgemein den übertragen. Es wird aber Niemandem eingefallen sein, außer dem gesetzlich bestimmten Stellvertreter hier noch sichrere Stellvertreter zu verlangen. Was übrigens die Verbalinjurien betrifft, so hat der Abgeordnete Voß nur ein en Punkt erwähnt. Es grebt aber Fälle, wo z. B. der Durchreisende in die Nothwen digkeit versetzt ist, schnelleHülfe in Anspruch zu nehmen. Es kön nen dergleichen Fälle vorkommen und es giebt deren mehrere. Z. B. es bleibt ein Reisender eine Zeche schuldig; soll der Wirth an die Gerichtsbehörde gehen? öderes wird ein Durchreisender von einem Hundetgebiffen; sollend« die Schädenansprüche erst vor der Gerichtsbehörde verglichen werden? Abg. Klanger: Ich glaube, die Anwendung des von mir Gesagten auf die Ständemitglieder und Vorstände der Landge meinden kann hier nicht passend erscheinen. Bei der Stände versammlung handelt es sich umununterbrochene Lhätigkeit derMitglieder auf 6,8, ja 10 Monate, während bei Friedensrich tern der Fall,-wo ihre Lhätigkeit in Anspruch genommen wird, während dieses Zeitraums vielleicht kaum einmal eintritt. Abg. Metzler: Ich kann mich allerdings auch mit dem, was der geehrte Abgeordnete Klinger gegen meine Ansicht ange führt har, nicht einverstehen. Denn wenn er mir vorwarf, daß ich bei meiner Ansicht viel zu sehr von ganz concreten Fällen aus ginge, so muß ich bemerken, daß man eben aus concreten Fällen die Bestimmungen eines Gesetzes zu abstrahiren hat. Es können aber auch Fälle vorkommen, die ziemlich allgemeiner Natur sind. Ich denke mir z. B. den Fall, wo der Friedensrichter eine Irrung zu vergleichen hat, wobei ein Verwandter von ihm betheiligt ist. Da wird ihm unmöglich zugemuthet oder überlassen werden kön nen, eine solche Differenz zum Gegenstände seiner Lhätigkeit zu machen. Oder es kann der Fall vorkommen, daß er ein näheres oder entfernteres Interesse bei der Vergleichsabschatzung hat. Da ist es jedenfalls gut, wenn Gelegenheit gegeben ist, sich an einen Andern zu wenden. Abg. Rewitzer: Ich habe den Antrag nicht unterstützt, weil, ich von der Nothwendigkeit einer solchen Einrichtung mich nicht überzeuge. Aber bedenklich finde ich es darum nicht, den Gemeinden das Recht der Wahl eines Stellvertreters ein zuräumen. Wenn wir übrigens zugestehen müssen, daß Fälle eintreten können, wo ein Stellvertreter des Friedensrichters erwünscht wäre, so können wir um so weniger Bedenken tra gen, dem Anträge beizutreten. Ich habe von Allen, welche bis jetzt dagegen sprachen, nichts gehört, woraus hervorginge, daß die Erwählung eines Stellvertreters Nachtheil bringe. Daher werde ich für den Antrag stimmen.
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