Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028062Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028062Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028062Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 43. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 43
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 83
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 141
- Protokoll9. Sitzung 173
- Protokoll11. Sitzung 223
- Protokoll12. Sitzung 251
- Protokoll13. Sitzung 277
- Protokoll14. Sitzung 315
- Protokoll15. Sitzung 345
- Protokoll16. Sitzung 377
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 465
- Protokoll20. Sitzung 495
- Protokoll21. Sitzung 523
- Protokoll22. Sitzung 549
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 607
- Protokoll25. Sitzung 635
- Protokoll26. Sitzung 659
- Protokoll27. Sitzung 687
- Protokoll28. Sitzung 717
- Protokoll29. Sitzung 749
- Protokoll30. Sitzung 767
- Protokoll31. Sitzung 795
- Protokoll32. Sitzung 823
- Protokoll33. Sitzung 851
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 909
- Protokoll36. Sitzung 921
- Protokoll37. Sitzung 945
- Protokoll38. Sitzung 973
- Protokoll39. Sitzung 1001
- Protokoll40. Sitzung 1021
- Protokoll41. Sitzung 1055
- Protokoll42. Sitzung 1081
- Protokoll43. Sitzung 1107
- Protokoll44. Sitzung 1133
- BandBand 1845/46,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mitt hei lunge » über die Verhandlungen deSLandtagS. n Kammer. ^43. Dresden, den 6. December 184S. Vier und vierzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 28. November 1845. Inhalt: Vortrag aus der Registrande. — Entschuldigung. — Fort setzung der Berathung des Berichts der ersten Deputation über den Gesetzentwurf, die Bestellung von Schieds männern betr. (Besondere Berathung, §§.7 — 26). Die Sitzung beginnt A11 Uhr in Anwesenheit des Königl. Commissars Hänelundvonachtundsechszig Kammermit gliedern mit Verlesung und Genehmigung des über die letzte Sitzung aufgenommenenProtocolls, nach dessen Mitvollziehung durch die Abgeordneten Metzler und Rewitzer zum Vor trage aus der Registrande übergegangen wird, wie folgt: 1. (Nr. 432.) Erklärung des Kaufmanns und Stadt verordnetenvorstehers Karl Gustav Frenzel und 151 Gen. zu Haynichen, den Anschluß an die aus Leipzig unter Nr. 91 der Hauptregistrande von Robert Reichel und Gen. eingegangene Petition betr. Abg. Erchenbrecher: Diese von 152 höchst achtbaren Männern der Stadt Haynichen unterzeichnete und von ihnen mir zur Uebergabe an die Kammer übersendete Petition habe ich, dem Auftrage zufolge, derselben auch übergeben. Die Beschwerdeführer gehen von dem Grundsätze aus, daß die Auf rechthaltung der Verfassung eine der heiligsten und unerläß lichsten Pflichten der Staatsbürger sei. Ich theile diese An ficht und fröhne diesem Grundsätze, überlasse aber die weitere Verfügung über dieseBeschwerdedem geehrten Präsidium, und empfehle sie nur derjenigen Deputation, der sie zugewiesen wird, auf's angelegentlichste. Präsident Braun: Diese Petition wird in Punkt 1 ». und 3 an die außerordentliche kirchliche, in den übrigen Punkten an die vierte Deputation zu verweisen sein. Lheilt die Kammer diese Ansicht? — Einstimmig Ja. 2. (Nr. 433.) Petition des Bürgermeisters Advocat Julius Scharre und 116 Gen. zu Strehla 1) um Aufhebung der Censux, wenigstens für innere Staatsangelegenheiten, und Gestattung öffentlicher Versammlungen; 2) um öffentlich mündliches Strafverfahren mit Staatsanwaltschaft und Ge ¬ ll. 43. schwornengerichten; 3) um Reform der evangelisch-lutheri schen Kirchenverfassung; 4) um Verbesserung des Wahlge setzes und 5) um Erlassung eines Aufruhrgesetzes. (Hierzu 1 Beilage.) Secretair Lzschucke: Diese Petition ist von mir der ge ehrten Kammer überreicht worden. Sie rührt aus einer Ge gend her, von der man gesagt hat, daß in derselben nur der Wochcnblattschreiber aufgeregt sei. Sie ist zwar nicht aus einer Riesenstadt, aber aus einer kleinen Stadt, in der sich seit einiger Zeit eine allgemeine Theilnahme für die öffentlichen An gelegenheiten gezeigt hat, obgleich ihr in Folge des auf ihr lastenden Feudaldruckes die Wohlthaten der Städteordnung im ganzen Umfange nicht zu Theil werden können. Die Petition ist von der Hälfte der ganzen Bürgerschaft Strehla's unterschrieben, und also wieder ein Stein zum Aufbau der öffentlichen Meinung. Präsident Braun: Sie wird im 1., 3. und 4. Punkte zur viert en Deputation, in den übrigen zurdritten abzu geben sein. Ist die Kammer damit einverstanden? — Ein-, stimmig Ja. 3. (Nr. 434.) Petition der Kaufleute Jässing und Becker allhier, im Auftrag? Christianen Eleonoren Seyfert in Bern stadt und Johann Traugott Leberecht Berndt in Schönberg bei Görlitz, um Erwirkung eines Ersatzes für 15 Thlr. und beziehendlich 10 Thlr. außer Cours gesetzter sächsischer Cassen- billets. Abg. Hensel (aus Bernstadt): Ich bin aufgefordert worden, diese Petition mit einigen Worten zu begleiten. Durch das Gesetz vom 16: April 1840 war die Creirung von 3 Mil lionen Thaler neuer Caffenbillets angeordnet, und durch eine Verordnung vom Jahre 1842 aufgefordert worden, die nach dem Edict von 1818 gefertigten ältern Caffenbillets umzutau schen, auch war hierzu diePräclusivsrist bis zum l. März 1844 bestimmt. Die Petenten, welche einen Nothpfennig von resp. 15 und 10 Thalern in ältern dergleichen Caffenbillets hinter legt, hatten es versäumt, letztere an die Staatscasse einzureichen. Sie haben sich nachträglich bei dem Finanzministerium ver wendet; weil sie jedoch ein förmliches Armuthszeugniß nicht bei bringen konnten, wurden sie zurückgewiesen. Da die Präklusiv frist mit Genehmigung der Ständeversammlung erlassen wor den ist, läßt sich von dem rechtlichen Gesichtspunkte aus kaum 1
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder