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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028062Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028062Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028062Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-10-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 43
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 83
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 141
- Protokoll9. Sitzung 173
- Protokoll11. Sitzung 223
- Protokoll12. Sitzung 251
- Protokoll13. Sitzung 277
- Protokoll14. Sitzung 315
- Protokoll15. Sitzung 345
- Protokoll16. Sitzung 377
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 465
- Protokoll20. Sitzung 495
- Protokoll21. Sitzung 523
- Protokoll22. Sitzung 549
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 607
- Protokoll25. Sitzung 635
- Protokoll26. Sitzung 659
- Protokoll27. Sitzung 687
- Protokoll28. Sitzung 717
- Protokoll29. Sitzung 749
- Protokoll30. Sitzung 767
- Protokoll31. Sitzung 795
- Protokoll32. Sitzung 823
- Protokoll33. Sitzung 851
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 909
- Protokoll36. Sitzung 921
- Protokoll37. Sitzung 945
- Protokoll38. Sitzung 973
- Protokoll39. Sitzung 1001
- Protokoll40. Sitzung 1021
- Protokoll41. Sitzung 1055
- Protokoll42. Sitzung 1081
- Protokoll43. Sitzung 1107
- Protokoll44. Sitzung 1133
- BandBand 1845/46,1 -
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lautet es? Welchen Sinn und Zweck hat es? Wir können dies doch nicht erst bei der Fragstellung erfahren, worüberwir jetzt berathen? Präsident Braun: Ich habe bemerkt, daß ich die Frag stellung ankündigen werde, und der Abgeordnete wird dann Gelegenheit haben, seine Meinung zur Sprache zu bringen. Abg. Todt: Wir befinden uns noch in der allgemeinen De batte über eine Gesetzvorlage. Die allgemeine Debatte ist dazu bestimmt, die Ansichten auszutauschen, die man über die Borlage hat, und da ich dieses gestern bereits gethan habe, so werde ich jetzt nur kurze Nachträge machen, die dazu bestimmt sind, einige der gegentheiligen Ansichten zu widerlegen, oder, in so weit es nöthig sein sollte, das, was ich gesagt habe, einiger- maaßen zu erläutern. Man hat den Satz ausgestellt, die Vor lage sei von allen Seiten als gut anerkannt worden, das aber, was gut sei, müsse man auch annehmen. Dieser Satz klingt allerdings sehr schön, fast unumstößlich. Allein die Frage ist eine doppelte. In wie fern hat man das Gute der Vorlage an erkannt? Von ihrem theoretischen Standpunkte aus. Dagegen fehlt allerdings das allgemeine Anerkenntniß der Vorlage von dem praktischen Standpunkte. Die practischen Bedenken ge gen die Einführung des Maaßsystemes, wenn diese Einführung jetzt geschieht, haben auch alle die nicht zu widerlegen vermocht, die sich gegen die Ansichten der Minorität ausgesprochen haben. Es liegen diese practischen Bedenken darin, daß wir dieUeber- gangsperiode vom Alten zum Neuen allein zu tragen haben, also eine Last uns allein aufbürden, sie liegen in dem Kostenpunkt, sie liegen endlich darin, daß wir gegen das Bedürfnis gegen den Willen des Volks auftreten. Ich gehe auf den Kostenpunkt nicht weiter ein, da fast Jeder, der gesprochen hat, ihn zum Ge genstandesseiner Erörterung gemacht hat. So viel aber ist ge wiß, daß Kosten, und zwar nicht unbedeutende Kosten, entstehen werden, und daß man, wie man auch sich Mühe giebt, sie wegzu bannen, sie doch nicht wegnehmen kann. Man wird bei der Ein führungrecht wohl sehen, daß die jetzige Prophezeiung in Bezug auf den Kostenaufwand eintrifft, und daß dieser ein nichtuner heblichersein wird. Aber ich gehe nicht weiter darauf ein, da dies von allen Seiten bereits geschehen ist. Die Uebergangs- periode ist.allerdings nie zu vermeiden, sie wird kommen müssen, wir mögen das Gesetz für uns allein einführen, oder im Verein mit anderen Staaten. Aber es ist immer etwas Anderes, .ob wir die Nachtheile, die in der Uebergangsperiode liegen, allein tragen, ohne zugleich auch die gesammten Vortheile zu haben, oder ob das umgekehrte Verhältniß eintritt. Man sagt, die Sache, die uns zut Annahme vorliege, sei so gut, daß die andern Staaten sie annehmen müßten. Wenn das ist, so sehe ich nicht ein, warum man uns zuerst befragt hat. Dann hätte man die Verhandlungen immer fortführen, oder neue einleiten können, und dann wäre man auch unserer Zustimmung gewiß. Das System ist allerdings von der Art, daß nichts darin geändert werden kann. Es giebt aber nicht allein dieses System, sondern auch andere, und es steht nirgends geschrieben, daß gerade das vorliegende deswegen, weil es gut ist, angenommen werden müsse. Ich habe schon gestern gesagt, es giebt viel Gutes im Leben, aber die Leute nehmen es doch nicht an, namentlich ge schieht dies im Staatsleben. Man hat, und das ist ein weiteres practisches Bedenken, von dem unbezwinglichen Widerwillen des Volks gegen dieses System, von der Furcht davor, gespro chen, oder welcher andern Bezeichnungen man sich noch bedient hat. Nun, meine Herren, ableugnen werden Sie es nicht, baß ein gewisser Widerwille gegen das neue System stattsindet. Ich glaube nicht, daß wir die Verbindlichkeit haben, und ich habe dies schon früher ausgesprochen, uns unbedingt durch die gäng und gäbe gewordene Ansicht des Volkes leiten zu lassen. Ich glaube nicht, daß wir unbedingt verbunden sind, nach den Volks gewohnheiten uns zu richten. Ich habe wiederholt ausgespro chen, Volksgewohnheiten feien wohl zu schonen, aber man müsse ihnen nicht stöhnen. Aber daraus folgt noch nicht, daß nicht eine gewisse Berücksichtigung ihnen dennoch zu-Th eil werden müsse. Es ist nicht ganz einerlei, ob etwas im Bedürfnisse des Volkes liege oder nicht. Was Bedürfniß ist, wird leichter ein zuführen sein, und darauf lege ich ein großes Gewicht. Man hat gesagt, wenn ein Gesetz da wäre und nicht befolgt würde, wie dies beim Münzwesen der Fall war, so dürfte man nur stra fen, dann würde es sich schon machen. Ich kann das aus meiner amtlichen Erfahrung zwar allerdings auch bestätigen, indem z. B. das Münzgesetz in meinem Wohnorte schneller eingeführt wurde, als in manchem andern, weil ich der Ansicht war und noch bin, daß ein einmal bestehendes Gesetz ausgeführt werden müsse. Aber hier handelt es sich nur nicht um ein bereits beste hendes Gesetz. Und dann, meine Herren, frage ich Sie: Soll Alles durch Strafen erst erzielt werden? Mir ist lieber, das Volk nimmt ein Gesetz an, ohne daß erst gestraft zu werden braucht. Man sagt, es werde der Widerwille schwinden, wenn man die Sache nur erst genauer kennen gelernt habe. Es ist aber das System, nachdem wir es im Jahre 1839 ziemlich umständlich berathen haben, dem Volke nicht so unbekannt, als man glauben machen will. Eben weil es bekannter geworden ist, ist man ge gen dasselbe. Es ist ferner gesagt worden, die Abänderung werde dem Volke nicht so viel zu schaffen machen, es werde nur den Behörden mehr aufgebürdct, und diese Bürde lasse sich er tragen, es sei noch Niemand daran gestorben. Das Letztere kann wahr sein, aber erstens leugne ich, daß nur die Be hörden von dieser Maaßregel zu leiden haben wer den, sondern das Publicum leidet ganz gewiß noch weit mehr. Und dann braucht man nicht so weit zu gehen, daß man nur dann etwas von derHand weist, wenn man glaubt, es stürbe Jemand davon, sondern es genügt wohl auch, wenn man nur weiß, daß es andere Nachthelle zum Gefolge hat. Es ist auch der Petitionen gedacht worden, auf die ich mich bezogen hatte. Nun, es ist das beiläufig erwähnt worden, ein Haupt grund soll es nicht sein, aber es kann auch nichtgelcugnetwcrden, daß auch hier der Satz gilt: des Volkes Stimme ist Gottes Stimme, und daß aus den Petitionen die Stimme des Volkes erkannt werden kann. Ich wüßte wenigstens nicht, wie wir
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