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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028062Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028062Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028062Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 22. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-10-29
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 43
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 83
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 141
- Protokoll9. Sitzung 173
- Protokoll11. Sitzung 223
- Protokoll12. Sitzung 251
- Protokoll13. Sitzung 277
- Protokoll14. Sitzung 315
- Protokoll15. Sitzung 345
- Protokoll16. Sitzung 377
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 465
- Protokoll20. Sitzung 495
- Protokoll21. Sitzung 523
- Protokoll22. Sitzung 549
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 607
- Protokoll25. Sitzung 635
- Protokoll26. Sitzung 659
- Protokoll27. Sitzung 687
- Protokoll28. Sitzung 717
- Protokoll29. Sitzung 749
- Protokoll30. Sitzung 767
- Protokoll31. Sitzung 795
- Protokoll32. Sitzung 823
- Protokoll33. Sitzung 851
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 909
- Protokoll36. Sitzung 921
- Protokoll37. Sitzung 945
- Protokoll38. Sitzung 973
- Protokoll39. Sitzung 1001
- Protokoll40. Sitzung 1021
- Protokoll41. Sitzung 1055
- Protokoll42. Sitzung 1081
- Protokoll43. Sitzung 1107
- Protokoll44. Sitzung 1133
- BandBand 1845/46,1 -
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den speciellen Kheil und zwar zunächst auf die Motive, welche zur Einleitung gegeben sind. Staatsminister v. Könne ritz: Das Ministerium hat die geehrte Kammer auf einen Antrag aufmerksam zu machen, der in dem frühern Berichte Seite 212 gestellt ist, weil es noth- wendig erscheint, daß die Kammer sich im voraus damit ein verstehe, damit nicht über eine Menge Redactionsveränderun- gen gesprochen werde. Nämlich in dem Deputationsberkchte sind manche Aenderungen der Redaction beantragt, manche be stimmt, manche der Regierung blos anheimgegeben, und es ist da schließlich Seite 212 der Antrag gestellt worden, daß die Regierung die Redactivn einer nochmaligen Prüfung unter werfen möge. Es hat sich die Regierung auch dazu erboten, und war bereit, zu beantragen, daß eine Deputation zurückge lassen werden möge, welcher die Regierung das schließlich redi- girte Gesetz vorlegen könne, um sich zu überzeugen, daß nichts gegen die ständischen Beschlüsse hineinkomme. Es scheint diese Maaßregel nothwendig, wie sie bei dem Criminalgesetz- buche nothwendig war, sonst würde man sich um Redactions veränderungen mühen, und schließlich würden sie in das Ganze nicht hineinpassen. Ich beantrage daher, daß die geehrte Kammer sich mit jenem Antrag einverstanden erkläre. Aller dings ist in dem Berichte manche Redaction bestimmt vorge schlagen, und es ist möglich, daß die Regierung bei dem einen oder andern Falle sich dagegen auszusprechen hat, so daß bei diesem einzelnen Falle noch eine besondere Frage zu stellen sein würde. Präsident Braun: Der Herr Staatsminister beantragt demnach, daß der Vorschlag der Deputation Seite 212 ihres frühern Berichts gegenwärtig zur Abstimmung gebracht werde. Staatsminister v. K ö nn er i tz: Es scheint mir eine Vor frage zu sein, weil man sonst bei der Berathung jedes einzel nen Artikels darauf zurückkommen müßte. Referent Abg. v. Haase: Es ist ganz unbedenklich, und gewiß sehr zweckmäßig, wenn diese Vorfrage an die Kammer gestellt wird. Uebrigens muß ich ausdrücklich bemerken, daß die Deputation durch jenen Antrag nur so viel der Kammer Empfiehlt, daß da, wo es sich einzig und allein um Redaction und um etwas Weiteres nicht handelt, diese der hohen Staats regierung anheimgegeben werden möge; dahingegen behält sie sich und der Kammer vor, da, wo die von ihr vorgeschlagenen Wortveränderungen mehr als Sache der Redaction anzusehen, daß da, wo selbige auf die in den bezüglichen Stellen berühr ten Rechte und Verbindlichkeiten von Einfluß sind, die von ihr beantragten Veränderungen zur Abstimmung gebracht werden. Präsident Braun: Will die Kammer über den Antrag Seite 212 des Berichts, nämlich über den Antrag: „Die hoheStaatsregierung zu ersuchen, daß dieselbe bei endlicher Redaction der Wechselordnung die Be stimmungen derselben in Bezug auf die Fassung II. 22. einer nochmalig en genauen Durch sicht und Prüfung unterwerfen lassen, und dabei dieim Allgemeinen sowohl, als bei den einzelnen§§. zurErwägung ge stellten formellen Bemerkungen berücksichtiget wolle," sofortberathen? — Wird einstimmig bejaht. Präsident Braun: Ich erwarte, ob Jemand hierüber das Wort begehrt. Abg.-Ziegler: Ich hätte, wenn dieser Antrag angenom men würde, nur den Wunsch auszudrücken, daß, wenn irgend möglich, die Redaction noch auf diesem Landtage der Redactions deputation zur Einsicht vorgelegt würde, weil ich von höchster Wichtigkeit finde, daß das Gesetz recht bald in's Leben trete. Abg. Poppe: Nach meinem Dafürhalten ist der Antrag des Herrn Staatsministers im höchsten Grade empfehlenswerth, und ich verstehe denselben so, daß, wenn in der Kammer ein Zweifel entstehen sollte, ob die von der Deputation beantragte Abänderung Redactionssache sei oder nicht, die Kammer durch hie Annahme dieses Antrags sich nicht präjudicire. Staatsminister v. K ö nn eri tz: Mit der Ansicht des geehr ten Abgeordneten Poppe bin ich völlig einverstanden. Wenn der Abgeordnete Ziegler den Wunsch hatte, daß wo möglich noch auf diesem Landtage die Redaction vorgelegt werde, so läßt sich dies nicht versprechen. Sollte sie der Ständeversammlung vor gelegt werden, so würde es dasselbe sein, als ob wir jetzt über die Redaction debattirten. Zweckmäßig würde es sein, die Sachs nur der von der Kammer gewählten Deputation vorzulegen. Wenn übrigens der geehrte Abgeordnete erwägt, wie viel Re- dactionsveränderungen beantragt worden sind, und bedenkt, wie oft das Gesetz von der einen in die andere Kammer gelangen muß, bis die Sätze feststehen, so wird er wohl zugeben, daß der Schluß des Landtags herbeikommen muß, ehe die Redaction be endigt sein kann. Abg. Ziegler.^Jch habe mir nur die Bemerkung zu erlau ben, daß ich bevorwortete, es möchte die endliche Redaction noch auf diesem Landtage der Redactionsdeputation übergeben werden. Abg. Hensel (aus Bernstadt): Ich wollte nur die Be merkung mir erlauben, daß in diesem Satze nicht ausdrücklich gesagt ist, daß eine Deputation ernannt werde. Deshalb dürfte es zweckmäßig sein, wenn von Seiten des Präsidiums die Voraussetzung, daß eine Deputation werde erwählt wer den, hinzugefügt würde, weil man sonst das Recht der Kam mer vergiebt, später eine Deputation zu ernennen. Staatsminister v. Könne ritz: Dies ist in dem Satze, der unmittelbar dem in Frage stehenden Satze, Seite 212 des Be richts, vorhergeht, enthalten. Abg.Brockhaus: Ich bin vollkommen damit einver standen, daß es gerade bei diesem Gesetze sehr bedenklich sein würde, wenn die Kammer zu sehr in das Redactioneve ein- 2*
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