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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028062Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028062Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028062Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 4. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-09-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 43
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 83
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 141
- Protokoll9. Sitzung 173
- Protokoll11. Sitzung 223
- Protokoll12. Sitzung 251
- Protokoll13. Sitzung 277
- Protokoll14. Sitzung 315
- Protokoll15. Sitzung 345
- Protokoll16. Sitzung 377
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 465
- Protokoll20. Sitzung 495
- Protokoll21. Sitzung 523
- Protokoll22. Sitzung 549
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 607
- Protokoll25. Sitzung 635
- Protokoll26. Sitzung 659
- Protokoll27. Sitzung 687
- Protokoll28. Sitzung 717
- Protokoll29. Sitzung 749
- Protokoll30. Sitzung 767
- Protokoll31. Sitzung 795
- Protokoll32. Sitzung 823
- Protokoll33. Sitzung 851
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 909
- Protokoll36. Sitzung 921
- Protokoll37. Sitzung 945
- Protokoll38. Sitzung 973
- Protokoll39. Sitzung 1001
- Protokoll40. Sitzung 1021
- Protokoll41. Sitzung 1055
- Protokoll42. Sitzung 1081
- Protokoll43. Sitzung 1107
- Protokoll44. Sitzung 1133
- BandBand 1845/46,1 -
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Mittheilungen über die Berhandlungen des -Landtags. II. Kammer. 4. Dresden, den 24. September 1845. Fünfte öffentliche Sitzung der zweiten Kammer am 20. September 1845. Inhalt: Entschuldigungen und Beurlaubung. — Constituirung der au ßerordentlichen Deputation für Entwerfung einer Adresse. — Vorschlag der ersten Deputation in Bezug auf zwei Gesetzentwürfe. — Constituirung der vierten De putation. — Interpellation des Abg. Klinger in Bezug auf die Mündlichkeits- und Oeffentlichkeitsfrage im Criminalverfahren, und ein hierher gehöriger Antrag des Abg. Schäffer.— Wahl der außerordentlichen De putation zur Begutachtung der kirchlichen Fragen. — Be schluß über das Allerhöchste Decret vom 14. September 1845, die Aufwandsentschädigung für die Prä- ' sidenten beider Kammern betr. — Eintreten einer ge heimen Sitzung. Gegenwärtig sind bei der nach 10 Uhr erfolgenden Eröff nung der Sitzung die Staatsminister v. Könneritz und v. Fal kenstein, so wie.sechsundsechszig Kammermitglieder. Präsident Braun: Ich ersuche den Herrn Secretair, uns über die vorgestrige Sitzung das Protokoll vorzutragen. Dies geschieht. Präsident Braun: Hat Jemand gegen dieses Protokoll Etwas zu erinnern? Wo nicht, so ist es für genehmigt zu erach ten. Ich ersuche die Abgg. v.Schönfels und ausdemWin- ckel, dasselbe mit zu vollziehen.—Da der Abgeordnete aus dem Winckel noch nicht gegenwärtig, so bitte ich den Herrn Abgeord neten Sörnitz, statt dessen die Vollziehung zu bewirken- Die Vollziehung des Protokolls erfolgt. Präsident Braun: Noch habe ich der geehrten Kammer anzudeuten, daß folgende Abgeordnete, als: v. Berlepsch, Stock mann, v. Beschwitz und v. Gablenz sich wegen dringender Ab haltungen entschuldigen lassen, wahrend der Abgeordnete Wolf Urlaub sich erbeten hat. Auf der Negistrande ist nichts ein gegangen, wir können daher sofort zur Tagesordnung , übergehen. Vicepräsid ent Eisenstuck: Ich bitte um's Wort. Ich habe der geehrten Kammer anzuzekgen, daß die außerordent liche Deputation für Entwerfung einer Adresse sich constituirt und mich zum Vorstands erwählt hat. n. 4. Abg. v. Haase: Ich habe der geehrten Kammer anzuzei gen, daß die erste Deputation in ihrer gestrigen Sitzung den Be schluß gefaßt hat, der Kammer vorzuschlagen, die beiden Gesetz entwürfe, wovon der eine die Ausschließung der auf jeden Inhaber lautenden öffentlichen Creditpapiere von derVindication betrifft, der andere aber das Recht der mit Wechsel Bezogenen an den ihnen anvertrauten Waaren feststellt, unterZurücknahme des der ersten Deputation deshalb gegebenen Auftrags, der für die Be gutachtung der Wechselordnung bestehenden außerordentlichen Deputation zu überweisen, da beide Gesetzentwürfe mit den Be stimmungen der Wechselordnung in Zusammenhang stehen. Ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Kämmer über diesen Vor schlag zu befragen. Präsident Braun: Ich frage dieKammer: Tritt die Kam mer diesem Vorschläge der ersten Deputation bei?— Wird ein stimmig bejaht. Secretair Tzschucke: Die vierte Deputation hat sich ebenfalls co nsti tuirt und mich zum Vorstand ernannt, wäh rend Secretair Kasten die Geschäfte des Secretairs auch bei dieser Deputation übernommen hat, was ich hiermit anzeige. Präsident Braun: Der Abgeordnete Klinger hat das Wort. Abg. Klinger: Sie haben meine Interpellation in Be zug auf die Mündlichkeits- und Oeffentlichkeitsfrage im Cri minalverfahren vernommen, und da ich den Herrn Justizmi nister gegenwärtig sehe, so wird es am rechten Orte sein, damit jetzt hervorzutreten. Gestatten Sie mir, zuvörderst auf einige historische Momente zurückzugehen. Die Nothwendigkeit, die dringende Nothwendigkekt einer Verbesserung im Criminalverfahren ist vonSeiten unserer Staatsregierung nicht etwa erst seit heute und gestern, sondern seit längern Jahren bereits anerkannt worden. Es liegt dieses Anerkenntniß in der Thatsache, daß auf Antrag derRegierung schon vor fünf Jahren eine außerordentliche ständische Deputa tion niedergesetzt wurde, um einen von der Regierung vorzu legenden Criminalproceßentwurf vorzuberathen. Der Ent wurf selbst war der vorletzten Standeversammlung vorgelegt, und das Schicksal desselben ist bekannt. Gebaut auf die Grund sätze der Mittelbarkeit, Nichtöffentlichkeit und Inquisitions maxime im Allgemeinen ( glaubte die zweite Kammer diese Grundsätze nicht theilen zu können, sie entschied sich vielmehr mit 71 Stimmen gegen 4 für die Grundsätze der Deffent- lichkeit und Mündlichkeit und Anklageproceß mit Staatsan- 1
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