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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028062Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028062Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028062Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 29. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-11-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 43
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 83
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 141
- Protokoll9. Sitzung 173
- Protokoll11. Sitzung 223
- Protokoll12. Sitzung 251
- Protokoll13. Sitzung 277
- Protokoll14. Sitzung 315
- Protokoll15. Sitzung 345
- Protokoll16. Sitzung 377
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 465
- Protokoll20. Sitzung 495
- Protokoll21. Sitzung 523
- Protokoll22. Sitzung 549
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 607
- Protokoll25. Sitzung 635
- Protokoll26. Sitzung 659
- Protokoll27. Sitzung 687
- Protokoll28. Sitzung 717
- Protokoll29. Sitzung 749
- Protokoll30. Sitzung 767
- Protokoll31. Sitzung 795
- Protokoll32. Sitzung 823
- Protokoll33. Sitzung 851
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 909
- Protokoll36. Sitzung 921
- Protokoll37. Sitzung 945
- Protokoll38. Sitzung 973
- Protokoll39. Sitzung 1001
- Protokoll40. Sitzung 1021
- Protokoll41. Sitzung 1055
- Protokoll42. Sitzung 1081
- Protokoll43. Sitzung 1107
- Protokoll44. Sitzung 1133
- BandBand 1845/46,1 -
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die Verfassung schwört, verspricht er, die Gesetze und die Ver fassung des Landes getreu zu befolgen. Dies muß ihn zu wei terem Nachdenken führen; es ist setzt nicht mehr die Zeit des Mittelalters, wo nur allein der Adel und die Bevorzugten das Recht zu haben glaubten, über Staatseinrichtungen nach- Hudenken, sondern es ist das jetzt Sache aller Bürger. Ich kann diese Petition der Kammer nur dringend zur Berücksich tigung empfehlen. Präsident Braun: Will dieKammer diesePetition in dem ersten Theile an dieKirchendeputation,im zweiten andre dritte, und in den übrigen drei Punkten an die vierte Deputation ge langen lassen? — Wird einstimmig bejaht. 2. (Nr. 254.) Petition aus der Stadt Leisnig und de ren Umgegend, B. Böttger, Luchfabricant und Rathmann, und 88 Gen., 1) um baldige Abänderung der §§. 32 und 33, so wie des ersten Theils der §. 56 der Verfassungsur kunde zum Behufe der Gewährung vollkommener Glaubens freiheit und um sofortige Anerkennung der Deutsch-Katho liken; 2) um Aufhebung der Ministerialverordnungen vom 17. und 19. Juli, so wie vom 26. August dieses Jahres, auch überhaupt um gesetzliche Anerkennung des Associationsrechtes, 3) um Preßfreiheit; 4) um schleunige Reform des Strafver fahrens durch Einführung der Mündlichkeit, Oeffentlichkeit und Staatsanwaltschaft in dasselbe; 5) um Geschwornenge- richte; 6) um Verbesserung des Wahlgesetzes; 7) um Ver eidung des Militairs auf die Verfassung und 8) um ein Auf ruhrgesetz. PräsidentBr a u n: Diese Petition wird auch an verschiedene Deputationen gelangen müssen. Im ersten und theilweise zwei ten Punkte wird sie zur außerordentlichen Kirchendeputation, im andern Theile des zweiten Punktes, sodann im dritten, sech sten und siebenten Punkte zur vierten, und theilweise im vier ten, fünften und achten Punkte zur dritten Deputation gehö ren. Ich frage die Kammer: ob sie der Ansicht ist, daß die Peti tion auf die Ihnen vorgetragene Weise an die genannten Depu tationen abgegeben werde? — Wird einstimmig bejaht. 3. (Nr. 255.) Petition aus der Stadt Leisnig, Raths- actuar Sigismund Reschke und 66 Gen., 1) um authen tische Interpretation des §.89 der Verfassungsurkunde; 2) um Erklärung der Ungültigkeit der geheimen Wiener Conferenz- beschlüsse vom 12. Juni 1834 für Sachsen; 3) um Erfüllung -er Art. 13 der Bundesacte und Art. 54 der Wiener Schluß akte ertheilten Zusicherungen; 4) um Aufrechthaltung deut scher Volksthümlichkeit in den Herzogthümern Schleswig- Holstein-Lauenburg, und 5) um Anerkennung der nach Art. 18b 1 der Bundesacte zu folgernden Rechte deutscher Staats angehörigen. Präsident Braun: Diese Petition wird in allen ihren Theilen der vierten Deputation zu überweisen sein. Tritt die Kammer dieser Ansicht bei? — Wird einstimmig bejaht. 4. (Nr. 256.) Petition der Schneiderinnung zu Stadt Schellenberg, Fürchtegott Weichert und Gen., um Beschrän kung der den Näherinnen nach dem Mandate vom 3. Januar 1831 zuftehenden Freiheiten bei Ausübung ihres Gewerbes. Abg. Metzler: Diese aus dem Registrandenvortrage so eben vernommene Petition ist an mich behufs der Abgabe an die hohe Kammer übersendet worden. Ich habe mich des diesfall- sigen Auftrags mit Vergnügen entledigt. Indem ich bitte, diese Petition der dritten Deputation zu überweisen, da die Absicht der Petition auf Aufhebung oder vielmehr Abänderung eines Gesetzes gerichtet ist, so erlaube ich mir zugleich, daran noch einige Bemerkungen, wie meine Erfahrung in dieser Sache sie imir an die Hand giebt, zu knüpfen. Die ursprüngliche Bestimmung der Städte weist dieselben auf Betreibung der Gewerbe hin. Ein schwunghafterBetrieb der Gewerbe hat stets den Flor der Städte bedingt und letztere hinwiederum haben durch! ihren mächtigen Mittelstand von jeher einen der solidesten Grundpfeiler des Staa tes gebildet. Wer aber, meine Herren, wollte es leugnen, daß die Verhältnisse hierunter eine große Veränderung erlitten haben. Allgemein und leider nicht unbegründet sind die Klagen über den Verfall unserer städtischen Gewerbe. Leider ist es schon so weit gekommen, daß der wackere Gewerbsmann das Loos eines Fa brik- und Handarbeiters beneiden muß. Die Gründe dieser unerfreulichen, schmerzlichen Erscheinung weiter zu entwickeln, scheint mir nicht am Orte zu sein. Nur für den vorliegenden Zweck will ich hervorheben, daß, wenn dem einen Theile der Gewerbe die Fabriken den Todesstoß versetzt haben und versetzen mußten, der andere Theil unter dem ungünstigen Einflüsse der neuen Gesetzgebung verkümmert. Man scheint den Innungen nur die Nachtheile der alten Zunftverfaffung lassen zu wollen, während man die Vortheile, welche hauptsächlich in Ausübung des Zunftzwanges sich äußern, aufheben, oder wenigstens in äußerster Maaße beschränken will. Ich will hier nicht auf die Verpflanzung eines Theiles der Gewerbe auf das platte Land Hinweisen, worin auch Einige einen anomalen Zustand erkennen wollten; ich halte mich an die vorliegende Petition. Die Schnei derinnungen gehören zu den zahlreichsten im Lande und sind namentlich in kleinen Städten so übersetzt, daß ausreichende Beschäftigung nicht mehr vorhanden ist. Ist das eine unbestrit tene Thatsache, so kann ich in der That nicht absehen, in wie fern die in dem Mandate vom 3. Januar 1831 den Frauenspersonen unter gewissen Verhältnissen gestattete Bevorrechtung zur Aus übung der Schneiderprofession sich rechtfertigen lasse. Dieselben stehen unbedingt im Vortheile gegen die Schneidermeister, welche nicht nur die innungsmäßigen Bildungsstufen durchlaufen, mit großen Kosten das Meister- und Bürgerrecht sich erkaufen, son dern auch beträchtliche Staats- und Communabgaben tragen müssen. Während von diesen Nachtheilen die Frauen nicht be troffen sind, genießen sie doch dieselben Vortheile und es ist ihnen sogar nachgelassen, selbst Lehrlinge in unbeschränkter Anzahl anzunehmen. Dadurch ist es gekommen, daß die Städte, beson ders die kleineren, von schneidernden Frauen übersäet worden sind, welche den Schneidermeistern das Brod wegnehmen und
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