84S Königl. Commiffar v. Einert: Ich kann mich nicht da von überzeugen, daß dieses das Fundament wäre, worauf man die Anordnung bauen könnte; weil, chronologisch genommen, der Accept früher geschieht, als die Ehrenzahlung, und dieser sonach in der Zeit vorangeht, kann man doch unmöglich ver langen, daß man im Gesetze auch eher von der Ehrenannahme, als von der Ehrenzahlung handle. Das Hauptgeschäft ist allemal die Intervention durch Zahlung. Dies ist nicht als ein hinzutretendes,' also als ein Nebengeschäft zu behandeln. Ehrenannahme ist allemal etwas zufällig Hinzutretendes, Vor bereitendes. Es hat also hier seinen rechten Platz. Die chrono logische Ordnung der Begebenheiten kann bei solcher Anord nung des Gesetzes schlechterdings nicht als maaßgebend in Be tracht kommen. Präsident Braun: Tritt die Kammer dem von der Depu tation gemachten, S. 181 des Berichts enthaltenen Vorschläge bei, nämlich die dort niedergelegte Redactionsbemerkung der hohen Staatsregierung zur nochmaligen Erwägung anheimzu geben?— Einstimmig Ja. Präsident Braun: Ich schließe nun für heute die öffent liche Sitzung, setze die nächste auf morgen 10 Uhr an und bringe auf die Tagesordnung die Fortsetzung des gegenwär- tigenBerichts und dieErgänzungswahlderviertenDeputation. Die öffentliche Sitzung ist aufgehoben, ich ersuche jedoch die Kammer, zu emer geheimen Sitzung noch versammelt zu bleiben. Schluß der Sitzung um 2 Uhr. Druckfehler. Zn Nr-31, Seite 78S, Spalte 2, Zeile 8 von oben muß es statt: „derDeputation" heißen: „der Regierung". Mit der Redaction beauftragt: v. Gretschel. Druck und Papier von B. G. Teubner in Dresden.