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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028062Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028062Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028062Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 33. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-11-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 9
- Protokoll3. Sitzung 29
- Protokoll4. Sitzung 43
- Protokoll5. Sitzung 55
- Protokoll6. Sitzung 83
- Protokoll7. Sitzung 111
- Protokoll8. Sitzung 141
- Protokoll9. Sitzung 173
- Protokoll11. Sitzung 223
- Protokoll12. Sitzung 251
- Protokoll13. Sitzung 277
- Protokoll14. Sitzung 315
- Protokoll15. Sitzung 345
- Protokoll16. Sitzung 377
- Protokoll17. Sitzung 403
- Protokoll18. Sitzung 433
- Protokoll19. Sitzung 465
- Protokoll20. Sitzung 495
- Protokoll21. Sitzung 523
- Protokoll22. Sitzung 549
- Protokoll23. Sitzung 581
- Protokoll24. Sitzung 607
- Protokoll25. Sitzung 635
- Protokoll26. Sitzung 659
- Protokoll27. Sitzung 687
- Protokoll28. Sitzung 717
- Protokoll29. Sitzung 749
- Protokoll30. Sitzung 767
- Protokoll31. Sitzung 795
- Protokoll32. Sitzung 823
- Protokoll33. Sitzung 851
- Protokoll34. Sitzung 879
- Protokoll35. Sitzung 909
- Protokoll36. Sitzung 921
- Protokoll37. Sitzung 945
- Protokoll38. Sitzung 973
- Protokoll39. Sitzung 1001
- Protokoll40. Sitzung 1021
- Protokoll41. Sitzung 1055
- Protokoll42. Sitzung 1081
- Protokoll43. Sitzung 1107
- Protokoll44. Sitzung 1133
- BandBand 1845/46,1 -
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des Gesetzes noch das mit in den Paragraphen ausgenommen werde, was der Königs. Herr Commiffar so eben bemerkt hat. Staatsminister v.Könneritz: Es ist das Sache der Re daction; bei der Redaction laßt sich sofort übersehen, ob alle Falle getroffen sind. Abg. Ziegler: Ich kann unmöglich denken, daß das nur Sache der endlichen Redaction sein könnte, sondern ich sollte Vielmehr glauben, daß uns eine anderweite Fassung von der Deputation zur Genehmigung vorgelegt werden müßte. Man bedenke doch nur, daß bei der jetzigen Fassung Jemand in den Fall kommen kann, heute einen Wechsel, auf welchem noch 5 Bormänner find, einlösen zu müssen, weil die vollen 30 Lage bis zur Verjährung noch vollständig vorhanden sind, morgen aber schon weder auf den Einen, noch auf den Andern den Rück anspruch machen zu können, weil dann ein Lag weniger ist. Das ist doch wahrhaftig zu hart! König!. Commiffar v. Ein ert: Der geehrte Abgeordnete berührt hier einen Punkt, der sehr wahr ist; denn wenn ich mit -em 150. Lage als Indossant angegriffen werde, und muß rem boursieren, und habe noch einen Indossanten vor mir, den ich auch noch angreifen möchte, da tritt es wohl unvermeidlich ein, daß ich keinen Regreß auf den ältern Indossanten nehmen kann. Ich gebe zu, nach dem Vorschläge der Abrechnung von 30 Lagen wird der angegebene Fall nicht betroffen. Abg. Georgi: Die Bemerkung des geehrten Abgeordne ten Ziegler betrifft etwas Anderes, als wovon in der Discussion zuletzt die Rede war. Sie ist eine Wiederholung seiner frühem Aeußerungen. Es ist aber wirklich der von ihm gerügte Uebel- stand, den ich nicht verkenne, nicht zu beseitigen, und der geehrte Abgeordnete wird sich am besten selbst davonZüberzeugen, wenn er versuchen will, einen andern Vorschlag zu machen. Die De putation wenigstens hat nichts Besseres vorzuschlagen gewußt. Es muß durchaus ein Termin, innerhalb dessen, mit Rücksicht auf -ie Verjährung, der Regreß zu leisten und außerhalb dessen, ohne vorherige Unterbrechung der Verjährung, zu verweigern ist, fest gesetzt werden, dies scheint zur Sicherung des Wechselgeschäfts viel zweckmäßiger, als wenn wegen Unbestimmtheit darüber zwischen den Parteien fortwährend Streitigkeiten entstehen. Präsident Braun: Der Abgeordnete Ziegler bemerkte, daß es ihm zweckmäßig erscheine, wenn der Deputation die Re daction dieses §. nochmals übergeben würde, und ich frage den Abgeordneten: ob er diesen Antrag zur Unterstützung gebracht wissen will? Abg. Ziegler: Allerdings, das würde ich wünschen. Abg. Georgi: Ich muß dem Abgeordneten bemerken, daß ich, auch wenn die Angelegenheit zu neuer Redaction an die Deputation zurückkommt, zu Erfüllung seines Wunsches ihm durchaus keine Hoffnung wachen kann. Das, was vom Herr Commiffar bemerkt wurde, ist etwas ganz Anderes. Hin sichtlich des vom Abgeordneten Ziegler berührten Falles steht aber die Ansicht der Deputation so fest, daß sie keinen andern Vorschlag machen kann, und die Kammer wird darüber ent scheiden müssen. Präsident Braun: Es ist zuvörderst der Antrag des Ab geordneten Ziegler zur Unterstützung zu bringen. Der Abge ordnete wünscht, daß §. 237 des Entwurfs, wie er S. 119 des Berichts gegeben ist, nochmals der Deputation zur Fassung überwiesen werden möge. Ich frage die Kammer: ob sie die sen Antrag unterstützt ? — Erwirb hinreichend unter stützt. Staatsminister v. Könneritz: Einen Paragraphen an die Deputation zur Redaction zurückzuweisen, kann nur einen Zweck haben, wenn man über das Materielle einverstanden ist und es sich blos um die Redaction handelt. Der geehrte Ab geordnete aber, der den Antrag gestellt, hat gegen materielle Bestimmungen Zweifel, kann aber, wie schon Abgeordneter Georgi bemerkte, keinen andern Vorschlag machen; hier blos der Redaction wegen den Paragraphen an die Deputation zu rückzuweisen, weil der König!. Commiffar früher noch auf einen Zweifel aufmerksam machte, das hat keinen Zweck, denn die Redaction wird sich noch vielfach ändern, und es würde sich auch bestätigen, daß die Redaction weiter keinen Erfolg haben wird. Präsident Braun: Genehmigt die Kammer den Antrag des Abgeordneten Ziegler, daß der Paragraph nochmals der De putation zur Redaction überwiesen werde? — Er wird durch vierzig verneinende Stimmen abgelehnt. Präsident Braun: Ich kann nun zur Fragstellung über den Paragraphen selbst übergehen und frage die Kammer: ob sie mit Vorbehalt der Aufnahme einer Bestimmung über den vom König!. Commiffar angedeuteten Fall §. 237 des Entwurfs als §. 242 s. in folgender Fassung annehmen wolle: „Wenn wider einen Indossanten die Regreßklage erst nach Verlauf von 150 Tagen, vom Verfalltage an gerechnet, erhoben wird, so kann die ser die urkundlichen Beweise der gegen seine Vormänner bereits geschehenen Unterbrechung der Verjährung verlangen. Können solche nicht beigebracht werden, oder geht daraus nicht hervor, daß dem Indossanten wenigstens noch 36 Tage zur weitern Re- greßnahme gegen die sämmtlichen übrigen Wechselvertreter offen steh en, so ist er vom Regressefrei"? — EinstimmigJa. Präsident Braun: Will die Kammer §.242 in der Fas sung der Deputation Seite 191des Berichts (s. obenSeite875) als tz. 242 b. annehmcn? — Er wird gegen eine Stimme an genommen. Präsident Braun: Ich schließe nun die heutige Sitzung bezüglich des Berichts über die Wechselordnung, da wir noch
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