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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 5. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-10-02
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. A, Dresden, den 2. October 1845. Sechste öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 25. September 1845. Inhalt: Vortrag aus der Registrande. — Fortsetzung und Schluß der besondern Berathung überden Bericht der Zwischen deputation, den Ent wurf derLandtagsordnung bett. (§§. 150 bis 200). — Schlußabstkmmung. Die Sitzung beginnt 10^ Uhr in Anwesenheit von ein und dreißig Mitgliedern. Von Seiten der Regierung sind erschienen Staatsminister v. Falkenstein und Königl. Commissar v. Günther. Zuerst wird das über die gestrige Sitzung von demSecre- tair v. Biedermann abgefaßte Protokoll vorgetragen, von der Kammer genehmigt und von dem Bürgermeister v. Mi- rus und dem Freiherrn v. Welck mit vollzogen. Hierauf erfolgt der Vortrag aus der Registrande. Es ist nur eine Nummer eingegangen und zwar unter: 1. (Nr. 41.) Protocollextract der zweiten Kammer vom 22. September 1845, die Abgabe der Petition von 64 Einwoh nern zu Reichenbach im Voigtlande und Mylau, Diaconus Ernst August Werner und Gen, um eine freiere Verfassung der evangelisch-lutherischen Kirche. Referent Präsident v. Carlo Witz: Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Petition zum Ressort der außerordentlichen Deputation gehört, und ich frage die Kammer: ob sie dieselbe der außerordentlichen Deputation überweisen will? — Ein stimmig Ja. Referent Präsident v. Carlo Witz: Da ich weiter nichts zur Kenntniß der Kammer zu bringen habe, so können wir zur Tagesordnung übergehen, und ich ersuche meinen Herrn Stellvertreter, den Präsidentenstuhl abermals einzunchmen. (Der Präsident begiebt sich auf die Rednerbühne und der Vicepräsident nimmt den Präsidentenstuhl ein.) Referent Präsident v. Carlowitz: Wir beginnen heute mit dem siebzehnten Abschnitt, welcher von der Verbindung der beiden Kammern und ihrer gegenseitigen Communicaüon handelt. Den Anfang macht §. 150: I. 5. Siebenzehnter Abschnitt. Von der Verbindung der beiden Kammern und ihrer gegen sein gen Communication. §. 150. Verbindung beider Kammern. Wenn schon nach der Verfassungsurkunde §. 121 jede Kammer getrennt von der andern verhandelt und bei den ärr den König zu bringenden Erklärungen eine Curiatstimme hat, so sind doch beide Kammern nach §. 61 und 62 dieser Urkunde nur gleichberechtigte Lheile der Standeversammlung, als eines Ganzen. Angelegenheiten des den Ständen gemeinschaftlich ange wiesenen Wirkungskreises können daher nicht Gegenstand der Berathung einer einzelnen Kammer sein, und es kann hierunter von einer Kammer allein eine gültige ständische Erklärung nicht ertheilt werden, in so weit nicht die §. 158 erwähnten Ausnah men eintreten. Die Deputation hat dazu nichts erinnert. Vicepräsident v. Friesen: Da die Deputation hier eine Erinnerung nicht zu machen gehabt hat, so erwarte ich, ob Jemand über den Paragraphen zu sprechen wünscht. In so fern dies nicht der Fall ist, kann ich sofort fragen: ob §. 150 von der Kammer angenommen werden soll? — Einstim mig Ja. §. 151. Gegenseitige Mittheilungen. Die über einen Gegenstand des den Standen gemeinschaft lich^ angewiesenen Wirkungskreises von der einen Kammer ge faßten Beschlüsse müssen jederzeit der andern zu ebenmäßiger Berathung und Beschlußfassung mitgetheilt werden. diejenige Kammer, an welche der Gegenstand von der Re gierung zuerst gelangt, oder wenn er von der Ständeversamm lung selbst ausgeht, wo darüber zuerst Beschluß gefaßt worden ist, macht den Anfang in der Mittheilung ihrer Meinung an die andere Kammer. Vicepräsident v. Friesen: Auch hier befindet sich keine Erinnerung der Deputation. Wenn Niemand zu sprechen be gehrt, so frage ich die Kammer: ob §. 151 unverändert ange nommen wird? — Einstimmig Ja. §. 152. Form der Mittheilung. Die Mittheilung erfolgt durch Zusendung eines von dem Präsidenten und Secretair zu beglaubigenden Auszugs des Pro- 1
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