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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 6. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-10-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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für einen, wenn auch verhältnißmaßig kleinen Theil unserer Mitbürger ist das, was wir heute berathen, eine Lebensfrage. Die Mehrzahl der Uebrigen nimmt lebhaft Partei für oder ge gen die Dissidenten, welche sich unter dem Namen Deutsch- Katholiken zu einer neuen Form der Religionsübung vereinigt haben. Für alle Mitglieder des Staatsverbandes aber dürfte das, was wir heute thun, als Merkzeichen und Probirstein unserer Gesinnung in allen den künftigen Fällen dienen, wo über die höchsten Interessen der Menschheit zu berathen sein wird. Deshalb dürfte es wohl einigermaaßen zu bedauern sein, daß wir uns heute nur in den engen Grenzen eines Jn- terimisticums zu halten haben. Doch soll in dieser Aeußerung nichts weniger liegen als ein Borwurf für die Staatsregierung. Ich muß es anerkennen, daß die zur Feststellung der Angele genheit nothwendigen Vorarbeiten noch nicht dahin gediehen sind und nicht gediehen sein konnten, um zu einem Mehrern zu gelangen, und ich fühle mich gedrungen, der hohen Staats regierung, und das gewiß im Sinne Vieler, meinen Dank dafür darzubringen, daß sie schon jetzt helfend hat einschreiten wollen. Wenn ich jenes Bedauern aussprach, so geschah es nur, um den folgenden Antrag zu motiviren, daß in der Schrift das Gesuch an die Staatsregierung gerichtet werden möge: „wo möglich noch den jetzt versammelten Ständen ein Gesetz zu endlicher Regulirung der Rechtsverhältnisse der Deutsch-Katholiken vorzulegen." Nach dem, was ich gesagt habe, kann kein Zweifel darüber obwalten, daß ich vollkommen einverstanden bin mit der Deputation, wenn sie die Aufstellung eines Interimistikums für wünschenswert!),rathsam,jafürnoth- wendig halt. Nur zu den Motiven, welche von der Deputation gegeben sind, wollte ich mir eine factische Berichtigung erlau ben. Seite 289 des Berichts (stehe oben Seite 141 Spalte 1) ist gesagt: daß wohl nur in seltenen Fällen protestantische Kirchen der römisch-katholischen Gesellschaft eingeräumt worden seien. Ich kann das nicht annehmen, weil sich nur in dem mir anvertrauten Bezirke zwei Städte befinden, welche bis zu dem Zeitpunkte, wo die römisch- katholische Kirche ein Gotteshaus in Annaberg erlangt hat, ihr bereitwillig ihre Kirchen einräumten. Es waren dies Marienberg und Buchholz. Ich berufe mich hierbei auf das Zeugniß des Herrn Decan von Bautzen, der mein Ansüh- ren bestätigen wird, weil er selbst dort mehrmals Gottesdienst gehalten hat. Ich bin auch einverstanden mit drei Punkten, welche die Deputation zunächst zur Beschlußfassung vorgelegt hat, näm lich den Fragen: ob die Staatsregierung befugt sei, die Ein räumung von Kirchen an dieDeutsch-Katholiken zu gestatten? 2) welche Amtshandlungen den Geistlichen zu gestatten seien? und 3) ob den von solchen verrichteten Trauungen rechtliche Gültigkeit beizulegen sei? Nicht aber ganz einverstanden bin ich mit der Deputation in Bezug'auf Behandlung der Frage, welche die Fortentrichtung der Parochialbeiträge an die Kirche betrifft, aus welcher die Dissidenten ausgetreten sind. Auch ich bin zwar der Meinung, daß jetzt keine Novation eintreten könne, bin aber damit nicht einverstanden, daß man diese Frage in das Bereich der Justizbehörde ziehen will. Die Justizbe hörde, glaube ich, ist nicht kompetent; es ist auch bedenklich, ihr eine Competenz einzuräumen, so wie es weder im Interesse der Neu-Katholiken, noch im Interesse der Kirchengesellfchaft, aus welcher sie getreten sind, liegt, daß es geschehe. Die Justizbehörde hat über die Frage, ob eine Staatsabgabe zu entrichten sei, nicht zu cognosciren; ihre Cognition tritt erst ein, wenn es sich von der Art ihrer Einbringung handelt. Die Parochialbeiträge sind aber wie die Staatsabgabe durch Gesetze festgestellt, und wie dort erfolgt ihre Reparation nach gesetz lichen Bestimmungen. Sie stehen sonach ganz auf gleicher Linie mit den Staatsabgabcn. Was von diesen gilt, muß auch von jenen gelten. Ist es ferner immer bedenklich, ein Princip für einen einzelnen Fall aufzugeben, so glaube ich, ist dies hier ganz besonders der Fall, weil dies leicht zu weitern Ueber- griffen der Justizbehörden in die Verwaltungsangelegenheiten führen könnte. Endlich sehe ich nur Nachtheile für beide Par teien von einer solchen Entscheidung voraus. Ist von der Re gierung und den Ständen anerkannt, daß die Justizbehörde hier entscheiden könne, so können so viele Proteste entstehen, als die Deutsch-Katholiken Mitglieder zählen; denn da sie keine gesetzlich anerkannten Gemeinden bilden, folglich keine persans morilli» sind, so können sie nicht im Ganzen verklagt werden, sondern es muß gegen jeden Einzelnen Klage erhoben werden. Und was für weitschweifige endlich, keinem Th eile wahren Ge winn bringende Proteste würden dies werden, und diese von ihren Gegnern vielleicht als Mittel derChicane und zurZurück- führung der Dissidenten in ihre frühere Kirche gebraucht wer den. Besser, selbst für die Neu-Katholiken würde es sein, aus zusprechen, daß die Verbindlichkeit zu Entrichtung der Paro chialbeiträge an dieKirchcn, zu denen sie zeithergehörten, fort dauern. Wenn mir die Kammer hierin beistimmen sollte, so würde ich vielleicht ihre Ansicht in folgendem Anträge aus sprechen, durch dessen Annahme die Seite 295 gestellten beiden Anträge der Deputation sich erledigen würden, nämlich in dem Anträge: Es möge anstatt der Annahme der beiden Deputa tionsgutachten (Seite 295 des Berichts, siehe oben Seite 142 u. folg.) unter 1 und 2 erklärt werden: „Daß die Deutsch-Katholiken für jetzt im Genüsse der bürgerlichen und politischen Rechte verbleiben sollen, die ihnen als Mitglieder einer der anerkannten christlichen Religionsgesellschaften zuge- , landen, daß sie aber auch dagegen bis zu ihrer förmlichen An erkennung von den Beitragsverbindlichkeiten nicht frei zu "prechen seien, die sie bis jetzt gegen diese Gesellschaften hatten." Man könnte zwar vielleicht auch Nechtsgründe für die entgegen gesetzte Meinung finden, aber ich glaube, es gkebt für meine Meinung einen genügenden rechtlichen Anhaltepunkt. Indem man vermöge der rechtlichen Fiction, daß sie noch Mitglieder einer der anerkannten Religionsgesellschaften sind, annimmt, daß ie die bürgerlichen Rechte behalten sollen, die sie als solche hatten, so kann man, ohne eine Rechtsverletzung zu begehen,
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