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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-10-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags. I. Kammer. 8. Dresden, den 12. October 184^. Neunte öffentliche Sitzung der ersten Kammer am 6. October 1845. Inhalt: Vortrag aus der Registrande. — Abweisung einer Be schwerde. — Fortsetzung derBerathung über das Allerhöchste Decret, die sich Deutsch-Katholiken nennenden Dissidenten betr. (Anträge des Bürgermeisters Wehner, v. Großmann, Decans Dittrich und Grafen Hvhen- thal-Püchau). — Beschluß auf das Allerhöchste Decret vom 14.September 1845, die Aufwandsentschädigung für die Präsidenten beider Kammern betr. Die Sitzung beginnt H11 Uhr in Gegenwart der Staats minister v. Wietersheimund v. Zeschau, so wie von ein- und dreißig Kammermitgliedern, mit Verlesung des über die letzte, am 4. Oktober d. I. gehaltene Sitzung aufgenommenen Protokolls. Präsident a. Carlowitz: Hat Jemand etwas zu erinnern? Wenn dies nicht geschieht, so würde das Protokoll für genehmigt anzusehen sein, und ich ersuche den Herrn Bürgermeister 0. Gross und Herrn v. Posern, zur Mitvollziehung sich bei mir einzufinden. Dies geschieht. Präsident v. Carlowitz: Wir schreiten nun zum Vortrag aus der Registrande, worauf vier Nummern sich befinden. 1. (Nr. 60.) Petition der Stadt Jöhstadt, so wie der Ge meinden Cunnersdorf, Königswalde, Grünhainer Amtsantheils, Grumbach, Schmalzgrube, Steinbach und Satzung, um Errich tung eines Königlichen Gerichts in Jöhstadt und Uebernahme der dem letzter» Orte zustehenden partiellen Jurisdiction, so wie Einbczirkung dahin. ! Präsident v. Carlowitz: Es wird darauf ankommen, ob dieser Antrag als Petition oder Beschwerde anzusehen ist. Secrctair v. Biedermann: Diese Petition ist mir mit dem Anträge zugeschickt worden, ich möchte sie zur meinigen ma chen. Dieser Antrag gründet sich wahrscheinlich auf die im Lande bekannt gewordene Einrichtung in unserer Kammer, daß Petitionen/ die nicht Beschwerden sind, wenn sie nicht von Mit gliedern zu den ihrigen gemacht werden, nicht zur Berathung kommen, sondern ausgelegt und an die zweite Kammer gegeben I. 8. werden. Es findet nun hier ein eigenes Verhältniß statt. Nach meiner Ansicht sollte man wohl nur eine Petition zu der sek- nigen machen, bei der man entweder selbst interessirt ist, oder de ren Gegenstand für das ganze Land von Interesse ist. Das ist nun hier nicht der Fall. Ich werde diese Petition sehr gern be- vorworten, da ich es für sehr wünschenswert!) halte, daß ihrZweck erreicht werde; allein ich halte nicht für thunlich, sie zu der mei nigen zu machen. Es fragt sich, ob nicht vielleicht ein Ausweg getroffen werden kann, um ihr demohngeachtet Berücksichtigung angedeihen zu lassen. Es steht nämlich diese Petition zwischen einer Petition und Beschwerde mitten inne, es ist dieser Gegen stand bereits drei oder vier Mal an das Ministerium gebracht worden und darauf allemal eine abschlagliche Antwort erfolgt; jetzt wenden sie sich an die Stände. Man könnte daher anneh men, es liege eine Beschwerde vor, und wenn die Kammer da mit einverstanden wäre, würde ich glauben, daß sie an die vierte Deputation zu verweisen sei. Präsident v. Carlowitz: Es scheint der Wunsch des Herrn Sprechers zu sein, diese Petition oder Beschwerde, wie man sie nennen will, an die vierte Deputation zu verweisen. Ich werde deshalb eine Frage an die Kammer stellen. Bürgermeister Wehner: Es fragt-sich, ob hinreichend be scheinigt ist, daß die Petenten Beschwerde beim Ministerium geführt haben. Secretair v.Biedermann: Daß drei oder vier Mal der Antrag an die Staatsregierung gerichtet worden ist, daß die Ju risdiction übernommen, ein Gericht errichtet, und einige entfern tere Dörfer dahin gewiesen werden möchten, ist gegründet; ich kann es bescheinigen, denn die Sache ist durch mich gegangen. Präsident v. Carlowitz: Die Beschwerde oder Petition ist bevorwortet, wenn auch nicht eben vom Herrn Secretair zur seim'gen gemacht worden. Es scheint also entschieden, daß sie einer Deputation zu überweisen ist, und es fragt sich nur noch, ob sie sich für die dritte oder vierte Deputation eignet. Der An trag ist gestellt, sie an die vierte Deputation zu weisen, und weil nur die Kammer zu entscheiden hat, welcher Deputation sie die Eingaben überweisen wolle, so werde ich die Frage stellen: ob die Kammer in Gemäßheit des Antrags die Eingabe der vierten Deputation überweisen wolle? Ich frage daher die Kammer und bitte sie, zu antworten. — Wird einstimmig an die vierte Deputation verwiesen. 1
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