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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 20. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-11-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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scrneHerrschast hier wie dort üben. Sie werden das leugnen, werden fragen, womit ich diese Behauptung zu rechtfertigen gedenke? Damit, daß die Grenzlinie zwischen erlaubt und un erlaubt in Preßangelegenheiten eine so feine, so scharf gezogene ist, daß sie auch dem schärfsten, besonnensten und ruhigsten Auge nicht immer erkennbar ist. Die Folge davon ist immer eine Verschiedenheit der Anwendung. Während hier ein Censor glaubt, er könne etwas passiren lassen, so streicht dasselbe ein anderer. Während ein Geschworner, oder Richter diese oder jene Stelle für strafbar hält, wird auch ein anderer sie nicht für strafbar halten. Kurz, es kommt sehr oft darauf an, wie man em einziges Wort zu beurtheilen habe, und diese Beurtheilung wird oft eine verschiedene sein, weil die Ansichten verschieden sind. Dient dies, wie ich mich gern bescheide, nicht zur Recht fertigung der Censur, so wird cs gewiß wenigstens zur Entschul digung der Handhabung derselben etwas beitragen. Schließlich bleibt mir nur noch ein einziges Wort zur Rechtfertigung des Deputationsgutachtens in Bezug auf einen Ausdruck, der sich im Deputationsberichte befindet, übrig. Dieser Ausdruck scheint einem Mißverständniß unterlegen zu haben. Nein, meine Herren, die Deputation ist nicht der Ansicht gewesen, daß die Angelegenheiten der Presse jemals Angelegenheiten von keiner Wichtigkeit seien. Im Gegentheil, die Presse wird stets der höchsten Beachtung aller Ständeversammlungen werth gehalten werden, stets als ein hochwichtiges Beförderungsmittel der Bil dung angesehen werden müssen. Nein, nicht das hat die De putation, nur das hat sie sagen wollen, daß ein Antrag auf eine weitere Entfesselung der Presse unter den einmal gege- - e n e n V er h ä l tn i sse n, weil erfolglos, auch nicht für wichtig, für dringend erkannt werden könne. Vicepräsident v. Friesen: Die Anträge der Deputation in ihrem Berichte haben von keinem der Redner, die sich darüber geäußert haben, Widerspruch gefunden, obgleich gegen ihre Mo tive Mehreres eingewendet worden ist. Da aber über den neunten Abschnitt der Adresse eine getrennte Berathung statt gefunden hat, so wird auch die Abstimmung zu trennen sein. Es ist aber vorher, ehe dazu geschritten werden kann, zu berathen über den zweiten Satz, welcher von der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Gerichtsverfahrens handelt, und ich habe daher die Herren, die darüber sich zu äußern wünschen, aufzufordern, sich zu erklären. Referent Präsident v. Carlo witz: Dieser Abschnitt wird erst noch zu verlesen sein: Was 2) den Wunsch nach einer Strafproceßordnung anlangt, den die zweite Kammer in dem Adreßentwurf niederlegen will, so mag, wenn gleich die Thronrede auch hierzu keine Veranlas sung giebt, diese Absicht Jedem, der sich die Vorgänge in der zweiten Kammer auf dem vergangenen und selbst dermaligen Landtage vergegenwärtigt, ganz begreiflich scheinen; ja es ist, wenn man sich auf den Standpunkt stellt, den die zweite Kam mer eingenommen hat, dies wohl auch eine Frage so wichtig und - so dnngend, daß sünicht erst der Anregung in der Thronrede be darf, um zum GegenstandederAdresse erhoben zu werden. Allein, wenn es sich jetzt um Erlassung einer gemeinschaftlichen Adresse beider Kammern handelt, so muß man nur auch den Standpunkt in's Auge fassen, auf dem sich die erste Kammer be findet. Die erste Kammer hat sich auf dem verwichenen Land tage gegen ein auf Mündlichkeit, Oeffentlichkeit und Staats anwaltschaft gebautes Strafverfahren ausgesprochen und zur Zeit diese ihre Ansicht durch einen entgegengesetzten Beschluß nicht geändert, und auch zu einerAenderung keine besondereVer- anlassung gehabt. Jedem Unbefangenen wird es daher ein leuchten, daß man der ersten Kammer billig nicht zumuthen könne, bei Berathung der Adresse, also ganz gelegentlich, eine so hochwichtige Frage zur Entscheidung zu bringen. Ja, sollte selbst — ein Fall, der wenigstens möglich ist — die frühere, einem solchen Strafverfahren abholde, Mehrheit in der ersten Kammer jetzt zur Minorität geworden sein, so erheischt doch dieWürde derKammer zuvor eine gründlichereBe- rathung dieses Gegenstandes, als sie bei der Adresse Platz grei fen kann; und zu einer solchen Berathung ist durch die in der zweiten Kammer eingebrachte Schäffer'sche Petition die Gelegen heit auf das vollständigste gegeben. Es sind daher formelle, aber auch jetzt nur formelle, Gründe, die die Deputation zu dem Vorschläge bestimmen, auch diesen Theil des Adreßentwurfs abzulehnen, so daß also der neunte Abschnitt des Adreßentwurfs schon mit den Worten „angedeihen lassen" schließen würde. Bürgermeister Wehner: Ich werde auch für den Depu- tationsbericht stimmen, aber aus einem ganz andern Grunde, als der ist, den die Deputation aufgeführt hat. Ich habe nämlich beim vorigen Landtage für mündlich-öffentliches Verfahren in Untersuchungssachen gestimmt, und habe seitdem eine andere Ansicht nicht gefaßt. Ich bin heute noch entschieden für Oeffent lichkeit und Mündlichkeit und ein darauf zu basirendes Ver fahren; aber die Deputation hat das erwähnte Verfahren aus dem Bereiche der Adresse herausgeworfen, nur aus formellen Gründen und zur Zeit, und man behält daher seine Ansicht ferner noch unverkürzt, bis die Sache bei der Ständeversamm lung wirklich zur Sprache kommt. Damit bin ich zufrieden; denn obschon ich nicht damit einverstanden bin, daß man seine Meinung nicht könnte schon hier aussprechen, so hat doch die Kammer, wie es scheint, in ihrer Majorität angenommen, daß das, was nicht in der Thronrede steht, auch nicht in die Adresse ausgenommen werden solle, und ich muß mich dem Beschluß der Mehrheit unterwerfen. " Aus diesem Grunde, aber keinem an dern, werde ich selbst für die Deputation mich erklären, in der Voraussetzung, daß man daraus den Schluß nicht ziehen könne, daß ich mich gegen Oeffentlichkeit und Mündlichkeit erklären wolle. Secretair v. Biedermann: Dieser Erklärung schließe ich mich vollkommen an. v. Schönberg-Bibran: Ich werde mich dem auch an schließen. Domherr v. Günther: Auch ich werde mit der Deputation stimmen. Alleinich muß wiederum bemerken, daß mit einer gerin gem Aenderung das hätte erreicht werden können, was die De putation gewollt hat, und daß es einer völligen Ablehnung der
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