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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 30. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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Präsident v. Carlowitz: Es wäre dann zu wünschen gewesen, daß die Petenten sich eines bestimmtem Ausdrucks bedient und nicht an die Spitze ihrer Eingabe den Ausdruck: Petition gestellt hätten. Inzwischen wiederholeich, was ich bereits gesagt habe, daß es mir jetzt das Beste scheint, diese Eingabe an die vierte Deputation zu verweisen, damit diese sich zunächst damit beschäftige, die Frage zu beantworten, ob es eine Petition oder Beschwerde sei, und wenn nichts weiter erinnert wird, so frage ich die Kammer: ob sie diese Eingabe an die vierte Deputation gelangen lassen will?— Ein stimmig Za. Ferner steht aus der Registr ander 2. (Nr. 150.) Der Pfarrer AI. Franz August Schubert zu Treuen überreicht 45 Exemplare einer von 58 — in einer Beilage benannten — protestantischen Geistlichen bei dem hohen Cultministerium im September d. Z. eingereichten Pe tition und bittet in seinem und der übrigen Petenten Namen: auf verfassungsmäßigem Wege dahin zu wirken, daß die in der Petition beantragte Abänderung des Relrgionseides bal digst erfolge. Präsident v. Carlowitz: Die Sache steht so, daß diese Eingabe gleichzeitig an die zweite Kammer gelangt und dort der betreffenden Deputation, welche über die kirchlichen Fragen zu berathen hat, zugewiesen worden ist. Was die Resolution anlangt, die wir zu fassen haben würden, so bin ich der Mei nung, man könne diese Eingabe an unsere außerordent liche Deputation ebenfalls gelangen lassen, und dieses um so mehr, als sich diese unsere außerordentliche Deputation zuBe- rqthung des Decrets über die Reform in der protestantischen Kirche bereits mit einer ähnlichen ihr zugetheilten Eingabe zu beschäftigen hat. Ich glaube daher, es wird das Einfachste sein, wenn wir auch diese Eingabe nachträglich an diese De-? putation gelangen lassen. Secretairv. Bied ermann: Ich halte diesen Gegenstand ebenfalls für sehr wichtig, und würde es nicht haben darauf an- kommett lassen, daß diese Petition ausgelegt würde, sondern sie zu der meinigen gemacht haben. Allein ich bin ganz damit ein verstanden, daß sie an die außerordentliche Deputation gelange, weil diese sich mitden kirchlichen Gegenständen zu beschäftigen hat. Secretair Bürgermeister R itterstäd t: Der Form wegen möchte ich doch wünschen, daß mein geehrter College das aus drücklich ausspräche, daß er die Eingabe zu der seinigen Mache; denn geschähe das nicht, so bezweifle ich, daßwirso verfahrenkön nen, daß wir die Sache an die außerordentliche Deputation ver weisen. Die Petition steht in keinem engen und nothwendigen Zusammenhänge mit dem Deeret, welches der außerordentlichen Deputation zugewiesen worden ist. Um deswillen glaube ich, die Petition könne nur dann dahin verwiesen werden, wenn sie eine ständische geworden ist> ' Secretair v. Bie Hermann: Ich will den Zweifel dadurch heben, daß ich die Petition zu der meinigen-mache, und cs der Kammer überlasse, an welche Deputation sie dieselbe verweisen will. Vicepräsident v. Friesen: Ich kann nur so viel erwähnen, daß eine Petition ähnlichen Inhalts schon früher bei der zweiten Kammer eingegangen ist, nämlich diePetitionum Aufhebung des Symbolzwanges. Diese ist sofort an die erste Kammer abgegeben und an dieDeputation überwiesen worden, die mit der Frageüber die Reform der evangelischen Kirche beschäftigt ist. Wenn nun die jetzige Petition zwar auch wahrscheinlich bei der zweiten Kammer eingegangen sein wird, so zweifle ich doch, daß die zweite Kammer diese Petition wieder an uns abgeben würde, weil sie sich darauf verlaßt, daß wir dieselbe Petition auch erhalten haben, und daß sie denselben Weg gehen werde, welchen die erste gegangen ist. Ich glaube daher auch,'daß cs unbedenklich ist, diese Petition sogleich an die außerordentliche Deputation zu verweisen, weil sich diese schon mit der ersten Petition beschäftigt hat Md den Inhalt dieser Petition .in ihren Bericht aufnehmen wird. - Präsident v. Carlowitz: Nach den Äußerungen, die jetzt gefallen sind--kann es nicht länger einem Zweifel unterliegen, daß diese Petition an die Deputation zu verweisen sein wird, welche zur Begutachtung der beiden kirchlichen Fragen niedergesetzt ist. Ich frage daher die Kammer: ob sie diese Petition an jene außerordentliche Deputation überweisen will? — Ein stimmig Ja. 3. (Nr. 151.) Bericht der zweiten Deputation der ersten Kammer über das Allerhöchste Decret, die auf das Jahr 1846 anzuordnende Erhebung der Steuern und Abgaben betr. Präsident v. Carlowitz: Dieser Bericht befindet sich be reits auf der heutigen Tagesordnung. 4. (Nr. 152.) Protocollextract der zweiten Kammer vom 1. und 2. December 1845, die Berathung über den Gesetzent wurf, die Gleichstellung der Salzpreise betr. Präsident v. Carlowitz: Das Salzwesen hat auf frühem Landtagen bald der ersten, bald der zweiten Deputation zur Be gutachtung unterlegen; wie aber die Sache jetzt steht, so scheint es mir am angemessensten, diesen Gesetzentwurf an die zweite Deputation gelange» zu lassen. Einmal deshalb, weil er fast nur oder wohl einzig und allein finanzielle Fragen zum Gegen stand hat, und dann deshalb, weil es ja der Absicht der ersten Kammer entspricht, einer Absicht, die bei Berathung der Land tagsordnung ausgesprochen worden ist, alle die Finanzgesetzge- bungtzetreffenden Vorlagen der zweiten Deputation zuzutheilen. Wen» also dem nicht widersprochen wird, so frage ich die Kam mer : ob sie diesen Protocollextract der zweit en Deputation zu weisen will?—Einstimmig Ja. 5. (Nr. 153.) Protocollextract der zweiten Kammer vom 6. December 1845, die Berathung über die Petition des Stadt gerichtsraths Blesky zu Budissin um authentische Interpreta tion §. 249 der Stadteordnung betr. Präsident v. Carlowitz: Es handelt sich hier von einer Petition, darüber kann kein Zweifel obwalten;, denn cs ist die Eingabe des Blesky dahin gerichtet, es möge die Kammer 249 der allgemeinen Stadteordnung einer Erläuterung unterwerfen.
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