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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
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dern Fällen höher" ohnehin getroffen werden dürsten, ohne ma teriellen Nachtheil für das Abfchätzungsgeschäft von der frag lichen Erhöhung abgesehen werden könne, und räth ihrer Kam mer an, ihren Antrag auf Erhöhung jener beiden Sätze wiederum fallen zu lassen. Präsident v. Carlowitz: Ich frage also: ob die Kammer nach dem Antrags ihrer Deputation von der beschlossenen Er höhung der Maximalsätze für die Gastwirthe wieder zurückgchen wolle? -- Einstimmig Ja. Referent Bürgermeister Hübler: Eine weitere Differenz findet sich bei §. 28, Seite 621 des jenseitigen Berichtes. Der §. 28 des Gesetzentwurfs spricht eine Erhöhung der Gewerb steuer der Bankschlächter in 'großen und mittlen Städten von dem zwanzigsten Theile der im vorhergegangenen Jahre erlegten Schlachtstcuer bis auf den fünfzehnten Theil derselben aus. Da diese Erhöhung nur als eine zeitweilige zu betrachten, da sie mit der durch das Gesetz vom 9. Juni 1840 eingetretenen zeitweisen Ermäßigung der Schlachtsteuer ebenfalls aufhören muß, so be schloß die geehrte Kammer auf Anrathen ihrer Deputation, zur Beruhigung der Betheiligten hinter dem Worte: „Gewerb steuer" auf der zweiten Zeile die schon in der Verordnung vom 9. November 1840 gebrauchten Worte einzuschalten: „so lange die dermalige Ermäßigung der Schlachtsteuer fortdauert." Die jenseitige Deputation hat die Einschaltung bedenklich gefun den, weil hiernach auch nicht die kleinste Erhöhung oder ferner weite Ermäßigung stattfinden könne, ohne daß nicht zugleich eine Aenderung in der Gewerbsteusr der Fleischer eintreten müsse, und es ist Seiten der zweiten Kammer daher diese Einschaltung ab gelehnt worden. Nun ist zwar Ihre Deputation noch fort dauernd der Meinung, daß jede erhebliche Abänderung in der dermaligen Schlachtsteuerermäßigung unausbleiblich auf die Gewerbsteuersätze der Fleischer zurückwirken müsse; sie trägt in dessen in Erwägung, daß Seiten der Staatsregierung selbst in den Motiven der Gesetzvorlage zu §. 28 ausdrücklich dahin sich ausgesprochen worden, daß die vorgeschlagene Erhöhung der Ge werbsteuer der Fleischer auf die Dauer des dermaligen Schlacht steuererlasses beschränkt sei, und in dieser Beziehung ein materiel les Einverständniß zwischen der Regierung und den Ständen vorhanden ist, kein Bedenken, zu Vermeidung von Differenzen mit der jenseitigen Kammer die Rücknahme des beschlossenen Zusatzes anzurathen. Präfldentv. Carlowitz: Dem zufolge frage ich die Kam mer: ob sie den Satz: „so lange die dermalige Ermäßigung der Schlachtsteuer fortdauert" wieder aufgeben wolle? — Ein stimmig Ja. ReferentBürgermeisterH übler: Ein weiterer Differenz- Punkt findet sich bei §. 32. Zur Erleichterung des auf dem Ge werbe der Schiffer lastenden Druckes hatte die jenseitige Kammer unter Beitritt der diesseitigen beschlossen, durch einen Antrag in die ständische Schrift die Regierung zu ermächtigen, daß sie nach sorgfältiger Erörterung des Gegenstandes den aufderdritten Zeile von §. 32 angenommenen Satz von 4 Ngr. auf 3 Ngr. herabsetzen könne. Da indeß bei der Berathung in der diesseiti gen Kammer Seiten der Herren Commissarien das Einverständ niß mit der fraglichen Herabsetzung bereits erklärt worden ist, so hat die jenseitige Deputation unter Zustimmung ihrer Kammer nunmehr vorgeschlagen, auf die in der ständischen Schrift auS- zusprechende Ermächtigung zu verzichten und in der dritten Zeile des Satzes den Steuersatz von 4 Ngr. mit 3 Ngr. zu vertauschen. Ihre Deputation kannJhnen nur anrathen, diesem Beschlüsse beizutretcn. Präsident v. Carlowitz: Ich frage demnach die Kammer: ob sie diesen Vorschlag ihrer Deputation annimmt? — Ein stimmig Ja. Referent Bürgermeister H übler: Ein weiterer Differenz punkt ist beiTarif III., Seite 624 des jenseitigen Berichts geblie ben, betrifft indeß nur die Redaction. In diesem Tarif nämlich hatte die erste Kammer unter andern bei der Rubrik: „Musikan ten" auf Anrathen ihrer Deputation aus der Verordnung vom 9. November 1840 den Zusatz ausgenommen: „Musicanten, welche die Musik als Nebengewerbe betreiben, können auch mit der Hälfte des Minimalsatzes vernommen werden." Die zweite Kammer ist dem Beschlüsse beigetreten, hat aber zu Beseitigung möglicher Zweifel vor dem Worte: „Minimalsatzes" die Ein schaltung des Wortes: „bezüglichen" beschlossen. Die Einschal tung kann unbedenklich zur Annahme empfohlen werden. Präsident v. Carlowitz: Ich habe demnach zu fragen: ob die Kammer das Wort: „bezüglichen" vor: „Minimatsatz" cinschalten und also der zweiten Kammer beitreten wolle? — Einstimmig Ja. Referent Bürgermeister Hübler: Der wichtigste Diffe renzpunkt tritt bei §. 43, Seite 625 des jenseitigen Berichts, her vor. Hier hatte die verehrte Kammer die von ihrer Deputation vorgeschlagene Scala der Besteuerung des Einkommens der Beamten, wonach bei einem Einkommen von 100 Thlr. mit 20 Ngr. begonnen, mit jedem folgenden vollen Hundert der Satz, wie im Gesetzentwürfe, um einen Neugroschen gesteigert und der erhöhte Satz jedesmal von dem ganzen Einkommen erhoben wer den soll, genehmigt und dadurch den Beschluß der zweiten Kam mer abgelehnt, in dessen Folge zwar ebenfalls mit dem Steuersätze von 20 Ngr. von hundert Thlr. Einkommen begonnen, mit jeder Erhöhung des Einkommens um volle 300Thlr. aber der Steuer satz um 5 Ngr. bis zur Höhe von 2 Thlr. 10 Ngr. vom Hundert steigen sollte. Der Grund der diesseitigen Ablehnung war ein doppelter; einmal, weil diese Scala, statt der allmähligen, im Gesetzentwurfs festgehaltenen und von Ihrer Deputation ange nommenen progressiven Steigerung, die Schattenseite der bis herigen Gesetzgebung, die springende Progression, wenn auch im verminderten Maaße, wieder eingcführt haben würde, und dann, weil das Ergebniß der Scala überhaupt für die Beamten, den Gewerbsteuerpflichtigen gegenüber, noch immer zu hart erschien. Bei nochmaliger Berathung hat sich nun zwar die jenseitige Deputation nicht entschließen können, die von der erstenKammer genehmigte Scala ihrer Kammer zur Annahme zu empfehlen, sie hat sich indessen bemüht, einen vermittelnden Weg zu suchen und dm Ansichten der Staatsregierung und der ersten Kammer sich
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