Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 1. Kammer
- Bandzählung
- 1845/46,1
- Erscheinungsdatum
- 1846
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1845,1.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028063Z3
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028063Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028063Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845/46
- Titel
- 32. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1845-12-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1845/46,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis V
- SonstigesAllgemeine, die Ständeversammlung betreffende Nachrichten. 1
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 17
- Protokoll3. Sitzung 47
- Protokoll4. Sitzung 73
- Protokoll5. Sitzung 101
- Protokoll6. Sitzung 133
- Protokoll7. Sitzung 159
- Protokoll8. Sitzung 193
- Protokoll9. Sitzung 209
- Protokoll10. Sitzung 227
- Protokoll11. Sitzung 243
- Protokoll12. Sitzung 267
- Protokoll13. Sitzung 287
- Protokoll14. Sitzung 303
- Protokoll15. Sitzung 315
- Protokoll16. Sitzung 341
- Protokoll17. Sitzung 365
- Protokoll18. Sitzung 377
- Protokoll19. Sitzung 393
- Protokoll20. Sitzung 419
- Protokoll21. Sitzung 451
- Protokoll22. Sitzung 475
- Protokoll23. Sitzung 501
- Protokoll24. Sitzung 533
- Protokoll25. Sitzung 567
- Protokoll26. Sitzung 581
- Protokoll27. Sitzung 601
- Protokoll28. Sitzung 627
- Protokoll29. Sitzung 651
- Protokoll30. Sitzung 673
- Protokoll31. Sitzung 685
- Protokoll32. Sitzung 713
- Protokoll33. Sitzung 727
- BandBand 1845/46,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
zu nähern und die eben bemerkten diesseitigen Bedenken zu ent fernen geglaubt, indem sie anderweit vorgeschlagen, bei einem Einkommen von 100 Lhlr. mit einem Satze von 16 Ngr. zu be ginnen und mit jedem vollen 100 Lhlr. um Ngr. zu steigern, bis der Steuersatz die Höhe von 2 Lhlr. 10 Ngr. vom Hundert erreicht hat. In der tabellarischen Uebersicht, Seite 638 des vorliegendenBerichts, ist das Ergebniß dieser Besteuerungsnorm mit den Ergebnissen der frühem Besteuerungsvorschläge zusam mengestellt und daraus ersichtlich, in welcher Maaße die neueste Besteuemngsnorm von der diesseitigen sowohl, alsvonderfrüher angenommenen Besteuerungsscala der zweiten Kammer abweicht. Die jenseitige Kammer hat unter Aufgcbung ihres früher« Be schlusses den Vorschlag ihrer Deputation gegen acht Stimmen, und indessen Folge zugleich die Seite 627 ersichtliche veränderte Fassung des Z. 43 im Satze hinter dem Worte: „dergestalt" an genommen. Die Fassung lautet hiernach in Zusammenhang: „daß dieser Procentsatz bei einem Einkommen von 100 Lhlr. — 16 Ngr. beträgt, mitjedem folgenden 100 Lhlr. um1Ngr.5Pf. steigt, bis er 2 Lhlr. 10 Ngr. vom Hundert erreicht hat und der erhöhte Satz jedesmal von dem ganzen Einkommen erhoben wird." Kann sich nun zwar Ihre Deputation auch jetzt noch von der Ueberzcugung nicht trennen, daß die von ihr vorgeschlagene und von der Kammer genehmigte Scala das Gleichgewicht zwischen der Besteuerung der Gewerb- und der hier fraglichen Personal steuerpflichtigen am sichersten getroffen haben würde und daher immer noch den Vorzug vor dem gegenwärtigen Vermittelungs vorschläge verdienen möchte, so durfte sie sich doch auf der andern Seite nicht verhehlen, daß alle hier «inschlagenden Verbesserungs anträge, wie sie schon in ihrem letzten Berichte angedeutet, mehr oder minder auf einem gewissen willkürlichen Ermessen beruhen; daß ferner der neue Vorschlag der jenseitigen Deputation we nigstens alle Sprünge in der Steigerung vermieden und in der Höhe der Steuer der diesseitigen Scala nicht nur etwas mehrsich genähert, sondern für die niedrigst Besoldeten sogar noch eine kleine Erleichterung herbeigeführt hat. Diese Gründe, zu denen sich noch die Betrachtung gesellte, daß irgend eine Aussicht, die jenseitige Deputation und Kammer für den Beschluß der ersten Kammer geneigt zu machen, nicht mehr vorhanden ist, schienen ausreichend, um Ihnen den Beitritt zu der vorgeschlagenen Fassung des §. 43 unter Aufgabe des früher» diesseitigen Be schlusses anzurathen. v. Polenz: Wenngleich vorauszusehen ist, daß ein ein zelner Widerspruch nichts in der Sache ändern wird, so muß ich doch meine Meinung ausfprechen und mich dahin erklären, daß ich in diesem Punkt mit unserer Deputation nicht einverstanden bin, und also gegen denBergleichsvorschlag der zweitenKammer stimmen werde; denn ich halte es im Allgemeinen für unpassend, ja unnatürlich, den Staatsdienern von einer Seite Besoldung zu geben, und von der andern Seite für den Staat einen Abzug zu machen. Das ist der Grund, warum ich die Sätze, welche unsere Deputation bei der ersten Berathung dieses Gesetzes aus- gemkttelt hat, lieber annehmen möchte, als was die zweite Kam ¬ mer festgestellt hat, indem dadurch die Satze erhöht werden, und das Unpassende noch mehr hervorspringt. Referent Bürgermeister Hübler: Die Ansichten des ge ehrten Sprechers sind im Allgemeinen auch ganz die der Depu tation; denn auch die Deputation hält fortdauernd die von ihr vorgeschlagene Scala für diejenige, welche der Besteuerung der Beamten im Verhältniß zu der der Gewerbsteuerpflichtkgen am richtigsten entspricht. Indessen mache ich freilich den geehrten Sprecher darauf aufmerksam, daß es sich in dem gegenwärtigen Stadium der Sache darum handelte, einen Vermittelungsweg zu finden, um die divergirenden Meinungen beider Kammern zu vereinigen, und somit der Gefahr zu begegnen, ein so heilsames, von allen Elasten der Steuerpflichtigen mit Sehnsucht erwar tetes Gesetz an jenerMcinungsverschiedcnheit scheitern zu sehen. Dieser Chance gegenüber, glaubte die Deputation, Ihnen doch die Annahme des von jenseitiger Kammer genehmigten Vermit telungsvorschlages empfehlen zu müssen. Bürgermeister Wehner: In der Hauptsache bin ich der Ansicht, die so eben Herr v. Polenz ausgesprochen hat; allein da die Sache so steht, daß ein Gesetz mit großen Erleichterungen für die Steuerpflichtigen sofort nicht zurAusführung zu bringen sein würde, wenn wir nicht aufregend eine Weise Vereinigung mit der zweitenKammer treffen, so trete ich dem Deputationsgut- achten bei. Das ist der Grund, warum ich dem Vorschläge der zweiten Kammer beitrete. Präsident v. Carlo witz: Ich bin in diesem Augenblick in Zweifel, ob nicht in diese Fassung ein Druckfehler sich eingeschli chen. Wenn cs nämlich Seite 627 in der von der zweiten Kam mer neu gegebenen Fassung heißt: „mit jedem folgenden 100", so scheint es mir, als ob es heißen müsse: „vollen Hundert". Referent Bürgermeister Hü bl er: Das ist allerdings nur ein Druckfehler; denn in ihren Vorschlag S. 627 hat die jensei tige Deputation das Wort: „vollen" ausdrücklich ausgenommen. Präsident v. Carlowitz: Es entspricht das auch dem, was Seite 627 die jenseitige Deputation bei Motivirung ihres Vor schlags sagt. Ich richte nunmehr die Frage an die Kammer: ob sie dem Seite 627 des jenftitigenBerichts enthaltenen Fassungs vorschläge bcitrete, welcher so lautet: „Daß dieser Procentsatz bei einem Einkommen von 100 Lhlr. — 16 Ngr. beträgt, mit jedem folgenden lOOThlr. um INgr. 5 Pf. steigt, bis er2Lhlr. 10 Ngr. vom Hundert erreicht hat und der erhöhte Satz jedes mal von dem ganzen Einkommen erhoben wird." — Gegen eine Stimme Ja. Referent Bürgermeister Hübler: Noch ist eine unbedeu tende Differenz bei §. 45 Seite 628 des jenseitigen Berichts ge blieben. Aus dem Tarif 6. hatte die erste Kammer auf Anrathen ihrer Deputation angemessen gefunden, die Rubrik: „Director einer Privatanstalt oder ähnlichen Unternehmung" wegfallen zu lassen, als identisch mit der im Tarif ebenfalls befindlichen Ru brik: „Vorsteher, Administrator, Direktor einer Erziehungs anstalt". Die zweite Kammer hat die Beibehaltung jener Rubrik Geschloffen, weil sie keinen Nachtheil bringe, wohl aber in vor kommenden Fällen beim Nachschlagen den Gebrauch des Tarifs
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder