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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 128. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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selbst sagt: es seien alle drei Factoren der Gesetzgebung einstim mig, wie es — nämlich das Institut der Nachcensur— als eine unzweckmäßige und wenigstens entbehrliche Einrichtung bestan den habe, ich will sagen, nach diesen, in der ständischen Verhand lung niedergelegten, von der Staatsregierung getheilten Ansich ten muß ich erwarten, daß die Nachcensur, welche durch Ver ordnung hervorgerufen worden ist, nicht lange mehr in beschwer licher Weise auf der Presse und dem Buchhandel lasten werden. Nach der von der hohen Staatsregierung ertheilten Erklärung ist es meine Ansicht, daß einer möglichst.baldigen Aufhebung der Nachcensur die Negierung selbst geneigt sei, und vertrauensvoll, es werde das Institut, welches durch Verordnung ins Leben ge rufen wurde, auch auf demselben Wege wieder aus dem Leben scheiden. Es möchten noch andere Differenzen zwischen den Factoren der Gesetzgebung noch der zweiten Bcraihung übr'g- bleiben, und auch deshalb würde ich der Meinung sein, daß man sich zu §. 1 c bei dem Anträge in die Schrift beruhigen könnte, welchen die erste Kammer vorgeschlagen hat und dem der diessei tige frühere Beschluß nur insoweit entgegensteht, als nach diesem die Aufhebung der Nachcensur in das Gesetz ausgenommen wer den sollte. Abg. Brockhaus: Ich möchte mich doch dafür verwenden, daß dem Anträge der Deputation gemäß eine §. in das Gesetz kommt. Ich bedaure, daß die hohe Staatsregierung sich bei diesem Punkte gegen die Deputation ausgesprochen hat, da sie im Wesen der Sache mit ihr einverstanden ist, näm ich darüber, daß die Nachcensur in der bisher bestandenen Weise nicht ferner stattsindcn soll. Die hohe Staatsregierung ist damit einverstan den, daß die Frist von 24 Stunden, nach welcher erst eine Schrift ausgcgeben werden darf, künftighin wegfallen soll; ist dies aber der Fall, so sehe ich keinen ausreichenden G-uno, wes halb sie das nicht durch das Gesetz festsetzm will. Ueber die bisherige Verwaltung der Preßpolizei ist schon so viel geklagt worden, und die Verordnung von 1836 hat so wesentlich beige tragen, eine Mißstimmung hcrvorzurufen, daß es selbst im In teresse der Regierung zu liegen scheint, den fraglichen Punkt durch dasGssctz festzustellen. Es scheint eine solche gesetzliche Be stimmung um so wichtiger zu sein, als sonst durch eine spätere Verordnung das Gesetz illusorisch gemacht werden kann. Denn wird nur im Wege der Verordnung festgestellt, daß die Nachcen sur aufhören soll, so kann in Folge eines Ministerwechsels die Nachcensur durch Verordnung auch wieder eingeführt und somit die Cmsurfreiheit der über 20 Druckbogen starken Schriften in direkt wieder aufgehoben werden. Deshalb scheint es mir nicht im Interesse der Kammer, sich gegen die Ansicht der Deputation zu entschließen. Abg. Sachße: Der Abg. Brockhaus geht von der Ansicht aus, daß die erste Kammer allenthalben durch Vcrnnizung die Differenz beseitigen werde, wenn wir nur den Vorschlägen unse rer Deputation beitreten. Diese Ansicht theile ich aber nicht, und da es mir um das Wesen zu thun ist, darum, daß ein Preß gesetz diesen Landtag zu Stande komme, so werde ich gegen die Deputation stimmen, denn ich bin überzeugt, daß dasselbe durch Verordnung nicht erreicht wird, was wir durch das Gesetz er reichen wollen, und die Besorgniß, es möchte eine Nachcensur immer wieder eingeführt werden, theile ich keineswegs. Es ist schon jetzt ein so großer Lärm darüber geschlagen worden, als daß sich die Regierung dazu bewogen finden könnte, wenn nicht besondere politische Verhältnisse sie nöthigen. Außerdem wird gewiß die Nachcensur nie wieder eingeführt werden. Abg. v. Lhielau: Ich werde gegen die Deputation stim men ,lund zwar aus dem einfachen Grunde, weil ich glaube, daß man um dieser Z. willen nicht das ganze Gesetz auf das Spie! zu stellen braucht. Hat nämlich die hohe Staatsregierung bewil ligt, daß §. 3 des Gesetzes in Wegfall gelange, wonrch von je dem Buche 24 Stunden vor der Ausgabe ein Exemplar hinter legt werden soll, so ist nicht möglich, daß gegen dieses Gesetz noch eine Verordnung angezogen werden könne. Wenn nun diesir Antrag an die Staatsregierung gelangt, so glaube ich, daß in dieser Hinsicht jeder Besorgniß vorgebcugt werde. Nehmen wir §. 3 des Gesetz ntwurss, w'e sie von der ersten Kammer ge faßt worden ist: „Daß erst nach Aushändigung des En pfangs- bekenntnisses mit Ausgabe und Versendung der Schrift begon nen we-den darf", an, so kann der V rleger sofort nach dem Drucke das Buch ausgeben, wenn er die Schrift bei der Behörde eingereicht hat. Abg. v. Zezschwitz: Wenn ich hierin m't dem Herrn Abg. v. Thielau stimme, so geschieht es aus denselben Gründen. Mir käme es, wie ich schon vorhin ä ßerte, auch besser vor, wenn die Aushebung der Nachcensur im Ges tz ausgesprochen würde, und wenn alle drei Factoren der Gesetzgebung einverstanden sind, so sehe ich auch nicht ein, warum dies nicht geschehen sollte. Da jedoch die Regi-rung darauf beharrt, die Aufhebung der Nach censur durch Verordnung auszusprechrn, so gebe ich hierin, lieber nach, weil im Wesentlichen dasselbe erreicht wird, und weil ich nicht will, daß wegen einer solchen formellen Diffe renz das ganze Gesetz nicht zu Stande komme; denn mir graut vor dem Gedanken, daß der Buchhandel in Sachsen länger der Begünstigungen entbehren sollte, welcher der Buchband l deut scher Nachbarstaaten sich erfreut, nämlich: Censurfteiheit der Druckschriften über 20 Bogen, Wegfall der Nachcensur und Negulüung der Enlschäoigungsftage. Abg. v. Gablenz: Wenn ich auch die Ansicht der letzten beiden Sprecher theile, so werde ich doch nicht wie sie stimmen, sondern es wird mich im Gegenkheil dazu führen, daß ich zur Zeit noch dem Deputationsgutachten beistimme und abwmte, was das Vereinigungsverfahr.n uns bringen wird. Ich. wei ne.-theils glaube eben, d§ß, da alle drei Factoren der Gesetz gebung zugleich einig über das Wünschenswerthe sind, es im Vereinigungsverfabren noch deh'n kommen wird, daß man eben diese Bestimmung m t in das Ges tz aufnimmt, und n'cht blos für den Verordnungsweg a. fzu eben beabsichtigt. Ich werde deshalb jetzt zur Z it mit der Deputation stimmen, und glaub: auch, ich werde cs auch später thun. Präsident 0. Haase: Es scheint, daß Niemand mehr spre-
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