Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 128. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
fährdet wird. Ich glaube, daß wir die Petition des Herrn ProfessorBiedermann der hohen Staatsregierung zur geeigneten Berücksichtigung empfehlen möchten. Referent Abg. Lodt: Als die Petition einging, war der Bericht bereits abgefaßt und zum Druck befördert. Ware das nicht gewesen, so hatte die Deputation vielleicht den Vorschlag gemacht , daß, wenn der Antrag unter 2 nicht in seinem ganzen Umfange Berücksichtigung finden sollte, auf die in dieser Petition enthaltenen Vorschläge wieder zurückzukommen wäre. Aber die Deputation konnte das nicht, weil, wie gesagt, der Bericht be reits zum Druck befördert war. Sie glaubte daher, diese Frage um so mehr auf sich beruhen lassen zu können, als, wenn dem An träge der Deputation unter 2 beigestimmt wird , ohnehin das, was die Deputation wünscht, erreicht zu werden scheint. Dafür aber muß die Deputation sich nochmals verwenden, daß der An trag «6 2 die Bewilligung der Kammer finde, weil dadurch al lein die Glegenheit gebeten wird, wenigstens noch im Vereini gungsverfahren auf die Petition zurückzukommen. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Ich habe nochmals der Erwägung der geehrten Kammer anheimzugeben, ob, vorausgesetzt, daß das Preßgesctz noch zu Stande kommt, in ihrer Absicht liegen könne, daß dann dem nächsten Landtage ein anderweites Preßgesetz vorgelegt werden soll. In der Absicht der Staatsorgane kann cs nicht liegen, und doch ist es die Vor aussetzung , worauf die Anträge von I bis Hl beruhen. Was die Zurücknahme der Concession von Zeitschriften betrifft, so habe ich zu erwähnen, daß nur ein solcher Fall vorgekommen ist, der mit den deutschen Jahrbüchern, welcher der geehrten Kammer bekannt ist, daß also ein Grund zu Bedenken wegen willkürlichen Verfahrens in der That nicht vorliegt. Indessen würde es un bedenklich sein, die Petition an die Staatsregierung gelangen zu lassen. Referent Abg. Lodt: Ich muß allerdings zugeben, daß in neuester Zeit nur eine Zeitschrift unterdrückt worden ist, aber be droht sind damit sieben Zeitschriften, sage sieben. Daß eine der artige Maßregel nach administrativem Ermessen Platz greifen soll, das kann ich mit dem Schutze des Eigenthums durchaus nicht in Einklang bringen, und deshalb muß ich der verehrten Kammer wiederholt anrathen, die Anträge der Deputation an zunehmen. Stactsmim'ster Nostitz und Jänckendorf: Es sind allerdings die Redactionen mehrer Zeitschriften wegen der viel fachen Überschreitungen neuerdings bedroht und gewarnt wor den. Das ist recht eigentl'ch im Interesse des Buchhandels ge schehen. Ich enthalte mich' einer weitern Auseinandersetzung, die jetzt nicht hierher gehört. Abg. Brockhaus: ES ist allerdings nicht nur ein Fall, sondern es sind zw i Falle vorhanden; der zweite ist . der mit der „Locomotive". Was diese Androhungen betrifft, so kann ich nicht leugnen, daß es mir sehrhart zu siin sch int, sie.gegen B tat- ter eintreten zu lassen, g"gm die man bis j tzt gegiüidete Kla ge» nicht ge abt hat, die m't der Ce.ssur wenigstens bish r nicht in wesentlichen Conflict gerathen sind, und die sich zum Theil mit wissenschaftlichen Gegenständen beschäftigen. Jede Unbe fangenheit bei der Redigirung eines Blattes hört auf, wenn die G fahr, die Concession zurückgenommen zu scheu, immer über dem Haupte schwebt. Staatsministcr Nostitz und Jänckendorf; Ich muß mir dagegen eine Berichtigung erlauben. Es ist nur ein Fall vorgekommen, wo die Concession znrückgenommen worden ist; denn d r Fall m't der Locomotive gchört gar nicht h'erher. Der Inhaber ter Concession hatte diese ungehöriger Wcise an'einen Andern abgetreten, und deshalb wurde jene Concession für er loschen erklärt. Er hatte also gar kein Recht mehr darauf. - Referent Abg. Lodt: Ich habe „zum Schluß" blos zu be merken, daß cs der Wirkung nach allerdings der nämliche Fäll auch bei der Locomotive ist. Präsident v. Haase: Es ist von kein r Se't: darauf an- g;tragen worden, über die Punkte I, 2 und 3, welche der Antrag unter II enthält, besonders abzustimmen. Ich werde also die Frage auf den ganzen Antrag richten und frage: ob die Kammer auf dem sicher gest llten Antrag unter H beharre? — Wird gegen 9 Stimmen bejaht. Stellv. Abg. Gehe: Ich erlaube mir den Antrag, die Pe tition kroch an die hohe Staatsreg'erung abzugeben, um so mehr, da dies.lbe die Hand geboten hat, sie entgegenzunchmen. Präsident v. Haase: Es würde nun noch in dieser Sache das Vereinigungsvcrfahrcn cintr.ten. Der Herr Referent hat sich Vorbehalten, di: erwähnte Petition dann noch zur Sprache zu bringen, wenn der Vortrag über diese Angelegenheit aus der ersten Kammer wieder an uns gelangt. Referent Abg. Lodt: Der dritte Antrag lautet: „Die Regierung wolle in die, zu dem gegenwärtigen Gesetze zu erlassende Ausführungsverordnung auch den noch gültigen und anwendbaren Inhalt der neuesten preßpolizeilichen Verord nungen vom 13. October 1836, vom 20. December 1838 und vom 11. März 1841 mit aufnehmen und diese drei Verordnun gen selbst sodann aufheben, (die Zusammenstellung derselben aber dergestalt beschleunigen, daß die neue Verordnung noch dcrder- maligen Ständeversammlung mitgetheilt werden kann, hierbei auch die darin aufzunehmendsn Strafbestimmungen einer Revi sion unterwerfen und der Ständeversammlung, sei es beiMit- kheilung der gedachten Ausführungsverordnung, oder durch Vor legung eines darauf abzwcckenden Nachtrags zu dem dermaligen Gesetzentwürfe, zur Erklärung vorlegen.") D'e Deputation sagt: Den dritten Schlußantrag hat die erste Kammer nur theil- weise bis zu dem Worte „aufheben" angenommen. Auf die Beibehaltung des übrigen Inhalts dieies Antrags will nun zwar auch die unterzeichnete Deputation nicht weiter bestehen, indem sie sich start aller weitern Motivirung lediglich auf den nahe bevorstehenden Schluß des Landtags bezieht. Sie kann jedoch nicht umhin, zu desto sichrerer Erreichung ihres bei Stellung dieses Antrags beabsichtigten Zweckes noch folgende Vorschläge zu machen. Einmal nämlich scheint es zweckmäßig: in der künftigen ständischen Schrift die Voraussetzung auszusprcchen, daß bei der Umarbeitung und Verschwel- zung der Verordnungen von 1836, 1838 und 1841
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder