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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 128. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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der Landtagsordnung betreffend. Der Abg. Todt ist Referent und wird den Bericht vortragen. Staatsminister v. Lindenau: Ich möchte zur Erleichte rung des Herrn Referenten Vorschlägen, die ersten sechs Seiten, welche rein geschichtlich sind, nicht vorzulesen und erst auf Seite 1868 mit dem Vortrag der Anträge zu beginnen. Referent Abg. Todt: Ich bin ganz damit einverstanden, und kann nur dankbar sein, wenn die Kammer auf den Vorschlag des Herrn Staatsministers eingeht, da ich heute schon viel gele sen habe. Der Bericht lautet: Was den Inhalt des allerhöchsten Decrets selbst anlangt, so wird durch selbiges zuvörderst die Ansicht der Staatsregierung wieder holt, daß es bei dem nahen Schluffe des Landtags nicht mehr möglich sei, die in der ständischen Schrift vom 23. Juni ausge sprochene Hoffnung auf Vereinbarung über eine definitive Fest stellung der Landtagsordnung, nach vorgängiger specieller Be- rathung derselben, noch während des gegenwärtigen Landtags zu verwirklichen. Die erste Kammer pflichtet dieser Ansicht bei und hat daher beschlossen: von dem frühem Beschlüsse, den Entwurf der Landtags ordnung noch auf diesem Landtage in Erwägung zu ziehen, zurückzugehen. Da bis zum Schlüsse des Landtags nur noch wenige Tage sind, so kann die Deputation allerdings auch, so gern sie es ge sehen hätte, wenn dieser Gegenstand schon bei dem gegenwärti gen Landtage definitiv geordnet und damit künftigen.Differenzen vorgebeugt worden wäre, kein anderes Gutachten abgeben. Sie rathet daher: hierin dem Beschlüsse der ersten Kammer be^zutreten. Es versteht sich jedoch von selbst, daß die früher beschlossene Erklärung hinsichtlich der Adreßfrage dessenungeachtet bei Kräf ten bleiben und daher hier ausdrücklich wiederholt werden muß. Glng-di'ese Erklärung dahin, daß durch Annahme der provisorischen Landtagsordnung der Principfrage in Bezug auf die von der Kammer be schlossene Adresse in keiner Weise präjudicirt werde, so wird dieser Erklärung nicht allein zu inhäriren, sondern sich überhaupt dahin auszusprechen sein, daß durch die Beschlüsse der zweiten Kammer über das gegenwärtig zur Erklärung vorliegende Decret überhaupt der zur Zeit noch unerledigten Adreßfrage in keiner Weise präjudicirt werden solle; und die Deputation hält es für wünschenswerth, daß dieser Vorbehalt in der künftigen ständischen Schrift ausdrücklich niedergelegt werde. Die erste Kammer hat hiernächst noch bemerkt, daß mit der Zurücknahme des Beschlusses, die Landtagsordnung jetzt zu be- rathen, auch ihr nur 'umer dieser Voraussetzung gefaßter Be schluß , den Anfang der Berathung der zweiten Kammer zu über lassen, in Wegfall kommen müsse, und die Deputation hat kei nen Grund, hierbei der ersten Kammer entgegenzulreten, viel mehr wünscht man, daß auch hierin der jenseiligen Ansicht beigestimmt werde. Präsident v. Haase: Wünscht Jemand über den vorgele- fenen Lh-il des Berichts unters, zu sprechen? — Die Depu tation hat uns angerathen, von unserm früher» Beschlüsse zu rückzugehen, welcher dahin ging, den Entwurf der Landtagsord nung noch auf diesem Landtage in Erwägung zu ziehen, und somit der ersten Kammer hierin beizvpflichten. Ist die Kammer damit einverstanden? — Gegen 1 Stimme Ja. Präsident v. Haase: Ferner hat uns die Deputation vor geschlagen, in die ständische Schrift den Vorbehalt aufzunehmen, daß durch die Beschlüsse der zweiten Kammer über das gegen wärtig zur Erklärung vorliegende allerhöchste Decret überhaupt der zur Zeit noch unerledigten Adreßfrage in keiner Weise präju dicirt werden solle. Ist die Kammer auch hier einverstanden? — Einstimmig Ja. Präsident 0. Haase: Es ist noch bei diesem Abschnitte von der Deputation erwähnt, daß der Beschluß der ersten Kam mer, welchen diese bei der ersten Berathung über die Landtags ordnung gefaßt hat, und welcher dahin ging, den Anfang der Berathung über die Landtagsordnung auf diesem Landtage der zweiten Kammer zu überlassen, gegenwärtig nach Ansicht der ersten Kammer sich erledigt habe, da die dabei zum Grunde ge legene Voraussetzung, es werde die Landtagsordnung noch auf diesem Landtage zur Berathung kommen, nicht eingctreten sei. Unsere Deputation ist damit einverstanden, und ich frage: ob die Kammer damit ebenfalls übereinstimme? — Einstimmig Ja. ReferentAbg. Tydt: Im Berichte heißt es weiter: L. Das allerhöchste Decret hält es für erforderlich, daß der un- term 27. Januar 1833 vorgelegte Entwurf zur Landtagsord nung unter den bereits genehmigten und nach Befinden noch fest zusetzenden Modisicationen auch bei künftigen Landtagen so lange als gültig angesehen und für die ständischen Verhandlungen zur Norm genommen werde, als nicht eine Abänderung des Ent wurfs definitiv vereinbart worden sei. Die erste Kammer hat dies mit ihrer eignen Ansicht völlig übereinstimmend und es daher unbedenklich gefunden, hierbei der Erklärung der, hohen Staatsregierung beizu stimmen. Einer andern Ansicht ist die Deputation. Daß die provi sorische Landtagsordnung noch für den gegenwärtigen Landtag Geltung haben müsse, versteht sich von selbst, ist auch in der be reits abgelassenen ständischen Schrift vom 23. Juni dieses Jah res ausdrücklich ausgesprochen worden. Dagegen fällt es be denklich, die volle Anwendung der provisorischen Landtagsord nung auch aufdie Verhandlungen des künftigen Landtags auszu dehnen, da dies jedenfalls ein Eingriff in die Rechte der künfti gen Stände sein und deren Beschlußfassung dadurch vorgegriffen werden würde. Die erste Kammer ist zwar der Meinung, daß dieser Punkt schon feststehe, und beruft sich' zur Begründung ihrer Ansicht vor nehmlich auf die ständische Schrift vom 12. Januar 1837, welche über die Gültigkeit der Landtagsordnung sich so verneh men läßt: „Was insbesondere noch den Entwurf der Landtagsord nung anbelangt, so sind wir nicht nur der Ansicht, daß er immit-
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