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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 129. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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ich dahingestellt fein lassen. Nach meiner Meinung liegt kein Grund zu einer solchen Annahme vor. Abg.-Lzschucke: Der Antrag des Abg. v. Lhielau zer fällt in zwei Theile, indem er will, daß die Gegenrede am Schlüsse des gegenwärtigen Landtags sowohl, als auch die Ant- wortsrcde bei dem Beginn des nächsten Landtags aufrecht erhal ten werden soll. Was die Rede am Schluffe des jetzigen Land tags anlangt, so muß ich gestehen, daß mir der Antrag des Abg. y. Thielau sehr gefällt, indem er ein gutes Auskunftsmittel zur Vereinigung in dieser Angelegenheit gibt, und ich würde auch unbedingt für den ersten Theil des Antrags stimmen, wenn nicht das Gutachten unserer Deputation etwas Anderes an die Hand gäbe. Nach diesem Gutachten ist derselbe Antrag, der jetzt ge stellt worden ist und discutirt wird, auch bei der Deputation in Anregung gekommen, und cs scheint hinsichtlich dieses Antrags schon eine Verhandlung zwischen der Deputation und den Herren Negierungscommissarien stattgefunden zu haben, aber nach der von ihnen gegebenen Mittheilung ist dieser Antrag von der De putation wieder aufgegeben worden. Es scheinen also wichtige Gründe vorzuliegen, welche von Seiten der hohen Staatsregie rung es wünschen lassen, daß diesem Anträge nicht Folge gelei stet werde, und in der That finde ich auch das bei näherer Über legung richtig. Wie das Recht, eine Bitte vorzulegen, frei ist, so muß auch das Recht, einen Dank anzunehmen, frei sein. Was ist es aber weiter, was in der Rede am Schluffe des Landtags ausgedrückt wird, als der Dank gegen Se. Königl. Majestät? Es will Se. Majestät diesen Dank jetzt nicht annehmen, und dazu glaube ich, kann doch kein besonderer Antrag gestellt werden, daß er angenommen werden möge. Wir sind, als von der zwei ten Kammer beim Anfänge des Landtags eine Adresse beschlossen wurde, aus dem Grunde, weil Jedem das Recht freisteht, eine Bitte oder ein Gesuch anzunehmen oder nicht anzunehmen, von einer fernern Festhaltung unsers Rechtes abgewichen; also hier findet derselbe Fall statt, nur umgekehrt. Ich glaube, daß wir schon aus diesem Grunde, weil es von Seiten Sr. Königl. Ma jestät gewünscht wird, auf einen solchen Antrag nicht eingehen. Ein Rechtsverhältniß finde ich hier gar nicht, ich weiß nicht, was für ein Rechtsverhältniß gemeint ist. Der Begriff eines Rechts verhältnisses ist groß, aber ich finde ein solches hier nicht. Was aber den zweiten Theil des Antrags anlangt, daß auch die Rede bei Eröffnung des künftigen Landtags gehalten werden soll, so kann ich mich in keiner Art damit einverstehen und muß mit Dank anerkennen, daß von Seiten der hohen Staatsregierung geäußert worden ist, diese Rede in Wegfall zu bringen; deny es wird dadurch j de Differenz vermieden werden. Ich werde daher gegen den Antrag des Abg. v. Thielau und mit der De putation stimmen. Abg. Clauß (aus Chemnitz): Es ist gesagt worden, indem man sich gegen den Antrag der Deputation erklärt hat, daß es auffällig sein könnte, wenn die Feierlichkeit am Schluffe des ge genwärtigen Landtags nicht auf die Weise stattsinde, wie es nach §. 37 der Landtagsordnung bis jetzt herkömmlich gewesen ist. Dies Bedenken kann ich weder in Bezug auf das Inland, noch in Hinblick auf das Ausland theilen, weil Jeder, der sich für un sere Verhandlungen wirklich interessirt, gar nicht in Ver legenheit kommen wird, um sich den Zusammenhang zu erklären. Wer nur zur Unterhaltung die verschiedenartigen Begebenheiten des Landtagsschluffes überblickt, durste dagegen kaum die frag liche Rede vermissen. Was aber die Hauptsache ist, und womit wir uns beruhigen können, und In- und Ausland sich beruhigt finden mag — es liegt ein königliches Decret vor, welches alle Auffälligkeit beseitigt. Ist ferner gegen die Meinung der De putation das eingehalten worden, daß es hier wohlgerathen sein möchte, nicht zu einem Zwiespalte Veranlassung zu geben, so muß ich meinerseits bekennen, daß ich gerade hier nicht finde, wie irgend ein Grund zu dieser Besorgniß vorliegt. Ich glaube nicht, daß hier die zweite Kammer ein Beispiel des Anstands zu geben habe, welches zur Nachahmung dienen müsse, oder welches einer Vereinbarung förderlich werden könnte.' Wenn man au ßerdem der Meinung ist, daß man es in das Ermessen Sr. Kö nigl. Majestät zu stellen habe, ob Höchstderselbe sich in herkömmli cher Weise die Feierlichkeit auch fernerweit am Throne gefallen las sen wolle, so glaube ich, sollte man darauf nicht zurückkommen, da das Decret klar bezeichnet, wohin der allerhöchste Wille gegangen ist. Seit vier Landtagen habe ich über diese Formalien kein Wort gesprochen; da die Frage aber einmal zur Tagesordnung bei uns geworden ist, so ist meine Ansicht, daß wiruns nach dem „Davon absehenwollen" im allerhöchsten Decrete ohne Weiteres rich ten. In Bezug auf das Gutachten der Deputation und in Be zug auf die Declaration, die jetzt zur Abstimmung kommen, er laube ich mir einen Wunsch zu äußern, es ist der, daß man es bei dem Gutachten bewenden lasse: „dem allerhöchsten Decrete unter I b e i z u t r e t e n." Sollte sich die Deputation entschließen, zum Wegfalle der darauf folgenden Worte, welche den Beschluß der ersten Kammer ausdrücklich ab lehnen, ihre Zustimmung zu geben, dann würde ich um so lieber für das Deputationsgutachten im ersten Satze stimmen. Präsident v. Haase: Wünscht der Abg. Clauß, daß die Frage über das Deputationsgutachten gctheilt werde? Abg. Clauß: Ich wünsche allerdings, daß meine vor herige Erklärung nur als Antrag betrachtet werden möge. Abg. Sachße: Der v. Thielau'sche Antrag erklärt den Beitritt zum allerhöchsten Decrcte, und er überläßt dem Staats- vberhaupte, die jetzige Bestimmung der Landtagsordnung in Be treff der Rede vor dem Thron beizubehalten, oder nicht. In beiden Stücken sieht man Nichts, was einem Mangel an Ehrer bietung ähnlich sein könnte. Auf der andern Seite muß man an nehmen, in welchem Stadium des Landtags wir uns befinden. Hier ist allerdings ein Vorschlag, wie ihn der v. Thielau'sche Antrag enthält, sehr an der Zeit, denn man kann Nichtwissen, welche Uebelstände zum Vorschein kommen, wenn die erste Kam mer bei ihrem Beschlüsse beharren sollte. Man hat ihr den Vor wurf gemacht, daß sie immer bei ihren Beschlüssen beharre, aber wir wissen doch, daß die erste Kammer sehr häufig nachgegcben hat, namentlich auch bei den von der Finanzdeputation zu be gutachtenden Gegenständen, wo dies noch ganz neuerlich vorge-
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