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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 129. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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kommen ist, da hat sie bei den Differenzen über das Budjet fast in allen Punkten nachgegeben, und es ist, wie ich mich erinnere, auch bei andern, als finanziellen Gelegenheiten oft ihre Nachgie bigkeit wahrzunchmen gewesen. Ob nun eine oder die andere Nachgiebigkeit mehr von unserer Seite oder von ihrer Seite statt gefunden hat, worüber ich freilich kein Additionsexempel gemacht habe, darauf kommt es nicht an, ich finde aber keinen Grund, Et was abzulehnen, was ein friedliches Ende hcrbeiführen kann und wird. Der Antrag, daß die Rede von dem Präsidenten der ersten Kammer nicht allein am Schluffe dieses Landtags, sondern auch bei Anfang des künftigen gehalten werden könne, ist ganz in mei nem Sinne, weil die Landtagsordnung Gesetzeskraft behalt, wenn sie nicht in allen Punkten aufgehoben wird. Was man anders beantragt, ist eine Anomalie. Auch seheich kein Unglück darin, wenn der Präsident der ersten Kammer noch die Dankrede hält, die eine unverfängliche Formalität und Dcvotionsbezeigung ist, weshalb nurauffällig sein würde, wenn siewegblicbe. Wollte dieerstcKam- mer ihre Bestimmung geben, so wäre es ganz erwünscht. Das ist offen gelassen. Was nun die künftige Ständeversammlung betrifft, ob nämlich die Antwort oder Gegenrede von dem Präsi denten der ersten Kammer gehalten werden soll, so kennen wir diese Antwort. Sie präjudicirt der Kammer in Nichts. Daß wir es künftig anders gehalten wissen und in der Mehrheit künftig eine Adresse haben wollen, weiß Jedermann, als daß es von ir gend einem wesentlichen Interesse wäre, darüber, ob die Rede nochmals gehalten werde, eine Differenz forkdauern zu lassen. Ich werde daher für den Antrag des Abg. v. Thiel au stimmen. Staatsmlnister v. Zeschau: Die geehrte Kammer wird aus dem allerhöchsten Decret ersehen haben, daß Se. Majestät der König in diesem Decret über alle Punkte die Erklärung der Ständeversammlung fordert. Ich glaube, diese Erklärung kann am angemessensten dadurch gegeben werden, wenn die Kammer diesen Punkt allein der allerhöchsten.Entschließung anheimstellt. Dieses wird ein Weg sein, welcher am besten die Hochachtung, die sich hier gegen die allerhöchste Person ausgesprochen hat, be- thatigt und am ersten zur Vereinigung über diesen Punkt führt. Der Antrag des Ministern geht daher dahin, daß die Erklärung auf diesen Punkt des allerhöchsten Decrets dahin abgegeben wer den möge, daß derselbe lediglich dem allerhöchsten Ermessen an heimgestellt werde. Abg. 0. Platzmann: Ich hätte geglaubt, daß nach der Erklärung vom heutigen Morgen, daß die provisorische Landtags ordnung für den Schluß des gegenwärtigen und den Anfang des künftigen Landtags beibehalten werden solle, und da in Folge die ses Beschlusses die Landtagsordnung beibehalten worden ist, auch §. 37 beibehalten werden müsse, und es hat mir geschienen, als wenn der Antrag des Abg. v.Thielau nur eine nothwendige Folge s ines Antrags in heutiger Morg.msr'tzung sei. Ich würde der Consequenz wegen auch jetzt seinem Anträge beigetreten sein, wie heute früh.' Indessen ist auch gegen den Antrag des hohen Mi nistern Etwas nicht einzuwenden, und ich würde mich auch für diesen erklären. Stellv.Abg. Gehe: Je dankbarer ich das allerhöchste De cret anerkenne, um so bedenklicher finde ich, daß es zur Hälfte zurückgenommen wird, indem die Staatsregierung anrathet, die uns erst anheimgegebene Erklärung lieber nicht abzugeben. Ich halte es für einen Gewinn und einen Fortschritt in der Sache, daß die Stände ausdrücklich gefragt werden. Ich glaube, daß wir gegen uns selbst handeln, wenn wir dieses Zugeständniß von der Hand weisen und auf den neuesten Vorschlag der Herren Mi nister eingehen wollten. Die Stände haben das Recht, sich dar über zu erklären, daß bei Schluß und Anfang der Landtage künf tig von jeder mündlichen und nicht vorberathenen Gegenrede ab gesehen werde. Ich bin dafür, daß wir diese Erklärung thun, aus unsrem Recht und auch aus Consequenz, weil wir es selbst beantragt haben.— Ich bin dafür, wenn wir auch durch unsre mit der hohen Staatsregierung übereinstimmende Erklärung in Gegensatz mit der ersten Kammer kommen. Ich wünsche, daß dem entsprechend auch schon bei dem Schluß dieses Landtags ge handelt werde. Wir gelangen hiermit einen Schritt vorwärts, während der Antrag des Abg. v. Thielau die Sache auf die Pe riode bis zum nächsten Landtage vertagen würde. »Wir können Nichtwissen, ob dann nicht weiter zurückgcgangen wird, als jetzt schon zurückzugehen bereits versucht wurde. — Wir haben noch heute zu bemerken gehabt bei d.r Berathung über das Preß gesetz, daß diese Regierungsvorlagen bei jetum Landtage von den frühem Zugeständnissen,zurückgegangen und weniger liberal ge worden sind. Eine Sache höherer Poliuk liegt hier vor, rück sichtlich des Bcfugniss. s der Stände, sich unmittelbar an die erha bene Person Sr. Majestät zu wenden. Ich möchte nicht, daß dieses kaum erlangte Zugeständniß der Gleichstellung beider Kammern abgelehnt werde. Nehmen wir an, so ist ein solenner Schritt gethan, und die Rückkehr zum frühern Verfahren abgeschnitten. Das frühere Verfahren hat dann factisch aufgehört. Hieraus würde dann weiter folgen, daß der nächste Landtag ohne die Ge-. genrcde des Präsidenten der ersten Kammer anfangen muß, oder daß diese, wenn sie doch erfolgte, so betrachtet werden müßte, als wäre sie nicht im Namen der zweiten Kammer gehalten. Daraus würde ferner folgen, daß die zwüte Kammer ohne das frühere Präjudiz eine Adresse beschließen und überreichen könnte. Erfolgt dann Widerspruch von dem Gesammtministerio und wird Nccurs ergriffen bei der betreffenden Behörde, bei dem Staatsgerichtshofe, so ist die Kammer dann ohne Nachtheil. Ich glaube, daß wir uns dieses Recht erhalten und diesen Fortschritt jetzt thun müssen, um aus dem Dilemma hcrauszukommen. Staatsminister v. Zeschau: Mit wenig Worten muß ich erwähnen, daß in der Aeußerung des Ministern gewiß nicht eine Zurücknahme der Bestimmung im allerhöchsten Decrete ent halten ist. Das kann nicht darin liegen, und liegt nicht darin. Uebrigsns stelle ich es der Kammer zur Beurtheilung anheim, ob cs nicht auch eine Erklärung genannt werden muß, wenn dir Scändeversammlung sich dahin ausspricht, sie stelle die Sache dem allerhöchsten Ermessen anheim. Ich wüßte keinen andern Ausdruck dafür. Secretairv. Schröder: Ich bin bei den Verhandlungen in der Deputation von der Ansicht ausgegangen, daß die zweite
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