Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 129. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Kammer den Wegfall der in Rede stehenden Paragraphen der Landtagsordnung gewünscht habe lediglich aus'Rücksicht auf die am Anfänge der gegenwärtigen Ständevcrsammlung beschlossene Adresse Nun habe ich mir aber allerdings sagen müssen, daß die Schlußrede beim Ende des Landtages mit dieser Adresse nicht im Zusammenhangs steht. Ich habe daher, wie ich gern gestehe, den Vorschlag auf die Bahn gebracht, der im Deputationsgutachten S-1175 vorgetragen worden ist, der jedoch vor der Hand auf sich beruhen müßte, weil die Herren Regierungscommissarien darauf nicht eingehen wollten. Ich habe darin ein Nachgeben unserer Kammer gegen den Wunsch der ersten Kammer gefunden, aber auch geglaubt, daß die zweite Kammer insoweit nachgeben könne, ohne sich an ihrem frühem Beschlüsse Etwas zu vergeben. Deshalb halte ich auch jetzt noch dafür, daß es angemessen wäre, wenn der gegenwärtige Landtag beschlossen würde, wie er ange fangen worden ist, und wenn daher die übliche Gegenrede des Präsidenten der ersten Kammer am Schlüsse dieses Landtags noch einmal erfolge.» Daß man aber so weit nachgcben solle, daß die Rede beim Anfänge des künftigen Landtags abermals gehalten werde, das kann ich nicht wünschen, dem kann ich nicht beitreten. Ich fürchte, daß, wenn wir darauf eingehen ukd diese Rede bei Anfang des künftigen Landtages wiederum gehalten wird, der selbe Streit um die Adresse wiederkehren werde, der zu Anfang des jetzigen Landtages stattgefunden hat. D<r Haupteinwand ge gen die Adresse, aus dem man ihre Unzulässigkeit hcrleitcte, war, daß man sagte: die Eröffnungsrede Sr. Majestät des Königs ist bereits beantwortet durch die Rede des Präsidenten der ersten Kammer. In dieselben Verwickelungen kommen wir also beim nächsten Landtage wieder, wenn wir das allerhöchste Decret ab lehnen und der ersten Kammer in allen Punkten nachgeben. Ich glaube, der Vorschlag, wie ihn der Deputationsbe'richt rcferirt, ist völlig geeignet, eine Vereinigung zwischen beiden Kammern her- zusteüen. Die erste Kammer kann sich dadurch zufriedenstellen lassen, und auch die zweite Kammer kann dem Vorschläge beitre ten, ohne sich Etwas zu vergeben, sie darf aber nicht weiter ge hen. Ich werde daher gegen den Antrag des Herrn Abg. v. Lhie- lau stimmen, aber mich freuen, wenn künftig in der Vcrcini- gungsdeputalion der Vorschlag, der im Bericht niedergelegt ist, Annahme findet- Abg. Georgi (aus Mylau): Ich habe seiner Zeit nicht für die Adresse gestimmt, und meine Ansicht darüber seitdem nicht geändert, ich lege ferner kein großes Gewicht auf das Cerenw- nielj um das es sich hier handelt,und ich würde endlich es bei mei nen Gefühlen der Loyalität verantworten können, sowohl wenn ich für den Vorschlag der Deputatt'on, als wenn ich für den Antrag des Abg. v. Lhielau stimme, allein ich muß bei alledem wünschen, daß das Deputationsgutachten angenommen werde, und zwar aus einer Rücksicht, die mir sehr hoch st.ht, aus Rücksicht auf die Würde und Consequenz der zweiten Kammer. Nachzugeben aus guten Gründen, vertragt sich mit der Würde der Kammer, und sehe ich solche Grünte, glaube ich, das Interesse des Landes gebiete es, so wird man mich immer auf dem Vermittlungswege finden, aber nachg.ben ohne ausreichende Gründe, beurkundet ein Schwanken, das ich nie bevorworten werde. Ich habe trif tige Gründe für das Nachgeben im vorliegenden Falle aber durch aus nicht finden können. Wir treten dem allerhöchsten Willen nur bei, wenn wir beharren, und lediglich dem Wunsche der er sten Kammer würden wir entgegenkommen, wenn wir nachgeben. Das kann aber kein Grund für mich sein, denn ich muß beken nen, daß gerade die Motive, welche dem Wunsche der ersten Kammer untergelegt worden sind, teilweise von solcher Art sind, daß sie mich bestimmen, der Kammer anzurathen, auf ihrem f.ühern Beschlüsse zu bestehen. Ich sehe kein Interesse des Lan des, keine Loyalitätsrücksicht gefährdet, und glaube, die Kammer ist vollständig gerechtfertigt, wenn sie hier beharrt, und einfach das allerhöchste Decret annimmt. Abg. v. Thielau: Der Ursprung dieser Sache ist ein ganz anderer, als er geschildert wird. Ich bemerke, daß dieses aller höchste Decret von der zw itsn Kammer Hervorgnufen, auf Ver anlassung der zweiten Kammer erlassen worden ist, daß also kei neswegs zuvörderst die erste Kammer Veranlassung zur Differenz zwischen b.idm Kammern gegeben hat. Ich habe bereits er klärt, daß ich der ersten Kammer kein Recht cinräume, daß ich es nicht aus Differenz gegen die erste Kammer thue, sondern weil ich glaube, daß in diesem Augenblick eine Verlegenheit bei der Entscheidung eutstchm muß, Die Erklärung auf das Decret wird gefordert. Beide Kammern geben eine ganz verschiedene Erklärung. Wie nun auch entsch'eden werden möge, eine von beiden Kammern wird Unrecht haben, einer von be den Ansich ten wird Statt gegeben werden. So ist für den nächsten Land tag der Grundstein zum Zerwürfniß zwischen beiden Kammern gelegt. Das ist die einzige Ursache meines Antrags. Wie sollten wir jetzt durch einen andern Beschluß einen Schr'tt vor wärts thun, in Hinsicht auf die Erlangung einer Ac resse? Ob die Rede jeetzt oder zum Anfang des künftigen Landtags wegfalle, darin finde ich gar keinen Vorschritt. Die Adreßfrage ist ganz unabhängig, und die Deputation erkennt dies auch an. Wir haben gewünscht, daß diese Rede in Wegfall komme, weil wir glaubten, es sei nicht wünschenswerth, daß der Präsident der ersten Kammer für die Stände im Allgemeinen spreche, solange keine Adresse statlsindet; aber um die Adresse selbst zu erlangen, ist es nicht nöthig, daß die Rede zum Schluß dieses Landtags nicht gehalten werde. An uns ist es j meine Herren, eine Aus gleichung herbeizusührcn, denn offenbar steht hier die erste Kam mer im Genitiv. Durch Erlassung des Decrets ist uns bereits nachgegeben worden. Denn Se. Majestät der König hat ent schieden für den Antrag der zweiten Kammer, daß die Rede weg fallen solle, dieser Antrag ist von der ersten Kammer gar nicht gemacht worden. Wir würden der ersten Kammer, insoweit als es beantragt ist, nachgeben können, und dadurch einen Schritt versöhnlicher Art thun, damit nicht der Zunder der Zwietracht für den nächsten Landtag schon jetzt gelegt werde. Wie steht die Sache? Wenn auch zu Anfang des nächsten Landtags die Rede gehalten wird, so bedenken Sie, daß sie auch bei Eröffnung dieses Landtags g-halten worden ist, und daß die zweite Kammer dennoch auf der Adresse bestanden hat. Die Landtagsordnung
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder