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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 129. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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nur für die Ansicht deS Herrn Staatsministers erklären, die Ent scheidung lediglich in die Hand Sr. Majestät zu legen, und ich frage bei dem geehrten Präsidio an, ob die von dem Herrn Staats Minister v. Zeschau ausgesprochene Meinung als ein be sonderer Antrag an die Kammer zu betrachten ist, über welchen abgestimmt werden soll, indem ich mich dann blos für diesen ent scheiden würde. Präsident v. Haase: Ich werde, wie dies die Ordnung mit sich bringt, die Frage über das Deputationsgzttachten theilen, und ich frage: ob die Kammer mit dieser Lheilung der Frage einverstanden ist? — EinstimmigIa. Wicepräsident Eisenstuck: Als Ihrer Deputation der Auf trag ertheilt wurde, der Borberathung über das allerhöchste De kret sich zu unterziehen, so lag es wohl in der Natur der Sache, daß sie vor Fassung ihres Beschlusses auf den fraglichen Punkt sich erst mit den Herren Regierungscommissarien vernehmen wollte, und weil die Herren Regierungscommissarien keine andere Erklärung abzugeben hatten, als die, daß es nur dem allerhöch sten Ermessen zu überlassen sei, so blieb der Deputation, nachdem die allerhöchste Entschließung in dem Decrete ausgesprochen war, ein anderer Ausweg nicht übrig, als demjenigen beizupflichten, was im allerhöchsten Decrete enthalten ist. Um so eher glaubt sie die Verpflichtung der Kammer ansinnen zu können, weil aller dings, wie vo hin erwähnt wurde, von dieser Kamnier die Ent scheidung veranlaßt worden ist, und da liegt mir Etwas vor, wo mit ich mich nicht recht vereinigen kann, daß man erst Etwas beantragt, um Etwas bittet und nun, wenn das Beantragte ge währt wird, wieder ganz davon zurückgeht. Ich glaube, es liegt in der Hand der hohen Staatsregkerung, jeden Augenblick das allerhöchste Dccret zu modisiciren und modisicirt an die Kam mer zu bringen, das ist gewiß. Ich rede davon gar nicht, wie manches Unangenehme es hervorbringen mußte, daß man in einer Sache, die man bisher blos als Ceremoniel erkannt hat, Bevor zugung und Auszeichnung gefunden hat, und stimme hier mit dem Abg. v. Thielau überein, daß man dasjenige, was die einzelnen Mitglieder in einer Kammer sagen, niemals deuten müsse, als ob sie es nicht nur für sich, sondern für die Kammer gesprochen ha ben. Was die Kammer spricht, ist in den Beschlüssen enthal ten, die sie an die andere Kammer bringt. Noch Eins muß ich erwähnen, der Abgeordnete V. Platzmann war doch, wie mir scheint, bei seiner ersten Rede insofern in einem Zrtthume, als er glaubt, daß die Kammer sich dadurch, daß sie die Beibehaltung der Landtagsordnung bis zum nächsten Landtage beschlossen, prä- judicirt hätte. Keineswegs, sondern es ist dieser Beschluß Wit dem Vorbehalte gefaßt worden, der alle übrigen Punkte, die zur Berathung ausgesetzt waren, in sich faßt, also auch diesen. Fort während hat man die Adreßfrage hier angeregt, ich habe stets ge gen die Adresse gestimmt, werde auch wahrscheinlich bei dem fol genden Landtage wieder dagegen stimmen. Jch»gestehe aber of fen, daß der hauptsächlichste Punkt, der mich veranlaßt, gegen die Adresse zu stimmen, darin liegt, daß die Antwortsrede bei der Eröffnung von dem Präsidenten der ersten Kammer gehalten wird. Solange das der Fall ist, werde ich es immer für un- II. t29. passend erkennen, wenn man noch mit einer Adresse hinterdrein käme. Wenn man sich entschließt, und wenn cs noch der ent schiedene Beschluß würde, daß die Rede bei der Eröffnung deS Landtags wieder durch den Präsidenten der ersten Kammer beant wortet wird, so glaube ich, ist es consequent, daß man dann bei dem nächsten Landtage sich einer Adresse sofort begebe, das ist meine innige Ueberzeugung. Wer also an der Adresse großen Antheil nimmt, möge doch auch erwägen, daß diese zweifachen Danksagungen doch wohl nicht passend erscheinen möchten. Uebrigens, meine Herren, wie diese Paragraphen in die Landtags ordnung gekommen sind, das ist in jenem Saale deutlich bezeichnet worden. Nach der alten königlich sächsischen Landtagsord nung, wo der Landtagsmarschall sämmtliche Kammern - oder Kämmerleins vielmehr — denn wir hatten damals 6 bis 8 ver schiedene Kämmerchen —, die Ständeversammlung repräsent'rte, konnte man doch unmöglich Prälaten und Herren, einen von der Universität, einen von der Ritterschaft u. s. w. zusammen treten und diese nun den Dank bringen lassen. Darum stand in der Landtagsordnung, daß eine Person, der Landtagsmarschall, die Gesammtheit vertrete und die Thronrede beantworte. Ich glaube, daraus wird j tzt Nichts werden, um so weniger, da auch Seiten der Organe der hohen Staatsregierung es nicht gebilligt zu werden scheint. Ist dies der Fall, so finde ich cs sachgemäß, daß Etwas wegfalle, was der gegenwärtigen Verfassung gar nicht angehört, daß man Etwas, was durch ein Mißkennen der Verhältnisse in die Landtagsordnung gekommen ist, wieder dar aus entfernt. Ich glaube, Nachtheil würde es weder der ersten, noch der zweiten Kammer bringen, aber ich muß auch gestehen, daß ich der hohen Staatsregierung und der allerhöchsten Person des Regenten die Berechtigung stets werde zugcstehen. müssen, solche ccremonielle Mängel, wie der ist mit der Rede und Gegen rede, zu entfernen, und wir wollen nicht vergessen, so gut wie die zweite Kammer sich nicht zurückgesetzt finden konnte, daß Se. Majestät der König erklären ließ, daß er eine Adresse von der zweiten Kammer nicht annehme, ebenso wenig konnte die erste Kammer sich durch das allerhöchste Decret zurückgesetzt fühlen. Dies sind die Gründe, die ich glaube für mich zu haben. Hätte man gleich bei der ersten Besprechung der Deputation eine Mit theilung gemacht, in der sich der Wunsch kundgegeben hätte, in einer andern Art die Sache zu erledigen, nun so würde die Depu tation für Pflicht gehalten haben, es auch an die Kammer zu bringen. Es haben aber damals die Herren Regierungscom missarien im Allgemeinen sich darüber geäußert, daß sie sich nicht bestimmt äußern könnten, und so blieb der Deputation nichts Anderes übrig, als zum allerhöchsten D.crcte zurückzugehen und die Annahme desselben der Kammer zu empfehlen. Das ist es, was bisher ausgesprochen ist, nun das nehme ich gern an, ich werde nie dazu rathen können, ein allerhöchstes Decret abzuleh nen, wenn ich nicht die innige Ueberzeugung in mir fühle , daß dieses Decret der Nationalwohlfahrt entgegen ist. Nun das ist es aber nicht, ich finde keinen Nachtheil in dem Decretr, ich werde also schon aus der Achtung, die man der K.one schuldet, die Annahme desselben empfehlen. 2
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