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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 130. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Landtage bis zu dem nächsten kaum fehlen dürste, weil ich keines wegs verschweigen mag, daß namentlich das ältere ständische Ar chiv vielleicht nicht in der Ordnung ist, wie es sein sollte. Es würde aber ein solcher Mann künftig nicht hinreichend zu thun haben, und nur in dieser Beziehung glaubte die Regierung es im Interesse der Sache, wenn dieser Beamte von Seiten der Stände versammlung präsentirt wird, sich Vorbehalten zu müssen, ihn auf andere Weife, namentlich mit archivarischen Arbeiten zu beschäf tigen. Auch würde ihm ein Nebengeschäft zu übertragen sein, was kein erhebliches ist, aber mit seiner Function in genauer Ver bindung steht. Da er die Wohnung im Landhause bekommt, so würde ihm die Hausaufsicht mit zu übertragen sein, in wel chem Falle das Ministerium allerdings veranlaßt sein könnte, an ihn Anordnungen in Bezug auf diesen Gegenstand zu erlassen. Ich habe das bemerken wollen, um jeden Zweifel über die Stel lung dieses Beamten künftig zu beseitigen. Nächstdem würde aber noch auszusprechen sein, wenn es die Ansicht der geehrten Ständeversammlung ist, daß dieser Beamte Staatsdienerquali tät haben soll, in Bezug auf seine etwaigen Pensionsverhältnisse und die Abzüge hierfür. Es ist nämlich im Staatsdienergesetz ausdrücklich bestimmt, daß die ständischen Beamten für das Staatsschuldenwesen diese Qualität haben sollen, und es wird also nothwendig sein, das auch hier zu bestimmen. Abg. v. Lhielau: Ich habe allerdings über die Stellung des ständischen Archivars eine etwas andere Meinung. Will man denselben einen Staatsdienst übernehmen lassen, so wird er jedenfalls einen solchen übernehmen müssen, wo er geraume Zeit entbehrlich ist, er.wird also in diesem Posten Wenig oder Nichts leisten können; denn ist es ein solcher, wo er 8—9 Monate ent behrlich ist, so wird er in dieser Stelle füglich Nichts leisten. Er wird im Staatsdienste eine Stelle einnehmen müssen, die zweck mäßig nicht zu besetzen wäre, oder von diesem Manne nicht aus gefüllt werden könnte. Ich bin der Ansicht, daß der ständische Archivar ein Mann sein müsse, der neben dem Archivarsposten sich wissenschaftlich im Interesse des Landes beschäftige; denn eine Besoldung von 5 — 6'OOLHlr. werden Sie nur Jemand geben können, wenn er die Stellung als Archivar erfüllen solh der nebenbei andern Verdienst hat, und durch wissenschaftliche Geschäfte Etwas verdienen kann. Außerdem halte ich dafür, daß der ständische Archivar unbeschäftigt auch während der Zwi schenzeit von einem Landtage zum andern nicht sei. Ich glaube, wir entfernen uns immer mehr von dem Zeitpunkte, wo die Con stitution ins Leben trat. Unsere Landtagsacten wachsen von Landtag zu Landtag mehr an, und es wird den Präsidien der beiden Kammern, den Deputationen, den einzelnen Ständemit gliedern immer schwerer werden, die Vorgänge, die in beiden Kam mern vorgekommen sind, im Gedächtniß zu behalten, sich genau davon zu unterrichten, wie dieses und jenes vorgegangen ist, so daß ich glaube, wir bedürfen eines Mannes, der sich damit beschäf tigt, die Landtagsacten zu studiren, so daß er stets den Präsidien und jedem einzelnen Mitglieds Auskunft über die Verhältnisse geben kann, die stattgefunden haben. Wenn wir berechnen, meine Herren, daß es dieser einzige Beamte ist, derbleibt, so ist der II. 130. ständische Archivar jetzt auch in einer ganz andern Stellung, als er je gewesen ist. Die Personen der frühem Stände wechselten sehr selten. Das Präsidium war aufLebenszeit ernannt, und sie nahmen selbst Lheil an der Verwaltung durch Erhebung der Grundsteuer. Bei uns ist, sobald der Lag kommt, wo der Landtag geschlossen wird, keine Spur mehr von einer Stand schaft zu sehen, und Niemand bleibt zurück, als der einzige Archi var. Ich lege daher gerade auf diesen Posten großen und hohen Werth und glaube, daß Sie einen Mann, der wissenschaftlich ge bildet ist, derKenntnisse genug hat, um in diesen staatsrechtlichen Verhältnissen sich weiter fortzubilden, daß sie diesen Mann mit 5—600 Thlr. viel zu niedrig bezahlen, wenn ihm auch einige Muße noch übrig bleibt. Dem wissenschaftlich gebildeten Mann bleibt ein großes Feld der Wirksamkeit offen für das ständische Interesse. Es werden während des Landtags und in der Zwi schenzeit von einem Landtage zum andern Arbeiten von ihm über nommen werden können, wodurch die Präsidien wie die Deputa tionen sehr erleichtert werden können. Das bestimmt mich zu der Ansicht, daß man mit diesem Posten einen Staatsdienst nicht verbinde. Wir bedürfen auch Jemand, der die Canzlei in voll ständiger Ordnung hält. Es ist eines der größten Bedürfnisse, daß die Canzlei der zweiten Kammer anders eingerichtet sei, als bisher; denn wenn zur Verlängerung des Landtags irgend Etwas beigetragen hat, so ist es das, daß unsere Canzlei so schlecht besetzt ist, daß sie es nicht schlechter sein kann, daß keine Aufsicht darin herrscht, daß Niemand da ist, der Etwas zu befehlen hätte. Jeder ist selbstständig in dieser Canzlei, und wir bekommen stets an Leuten nur das, was in den Staatscanzleien entbehrlich ist, oder was gar keine Beschäftigung hat. An tüchtigen Leuten fehlt cs uns ganz und gar, und das ist ein Haupthinderniß, warum viele Dinge gar nicht geleistet oder nur sehr langsam geleistet wurden. Ich mache darauf aufmerksam, daß wir nicht einmal einen Calculator haben, daß die Finanzdepu'tation keinen Men schen gehabt hat, dem sie die Rechnungsarbeit hätte übertragen können. Wenn bei dem nächsten Landtage nicht besseres Canz- leipersonal eintritt, so ist es rein unmöglich, daß die Deputa tionen ihre Arbeiten leisten können. Ich will in kein Detail weiter eingehen, sondern nur bemerken, daß die Deputationen zum Copiren und Calculiren nicht da sind, daß sie nicht erwarten können, daß jedes Mal, wie seit zwei Landtagen, der Referent des Rechenschaftsberichts einen eigenen Schreiber und Calculator halte, und daß die Bearbeitung desselben allein auf 2 bis 3 Mo nate einen solchen ausschließlich beschäftigt. So kann es nicht fortgehen, und der ständische Archivar wird zugleich die Aufsicht über diese Leute zu übernehmen haben, damit ein gleichmäßiger Gang stattfc'nden könne. Ich überlasse der geehrten Kammer, ob sie meine Ansichten theilt oder nicht; ich werde mich aber da für erklären, daß kein Staatsdienst mit diesem Posten verbun den werde. Abg. Clauß (aus Chemnitz): Was der geehrte Vorstand der Finanzdeputation, aus seiner eigenen Erfahrung den Beleg entnehmend, über die Anstellung in Frag; gesagt hat, ist gewiß wohlbegründet, und ich hege auch die Überzeugung, daß es eines 1*
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