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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 130. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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'derartigen ständischen Beamten jedenfalls bedürfen werde. Ich bin auch überzeugt, und namentlich für die erste Zeit, nach be kannten Verhältnissen und zufolge der Andeutung Seiten der Regierung, indem das Archiv nicht in vollständiger Ordnung ist, — daß der anzustellende Beamte vielseitig beschäftigt sein wird; ich setze jedenfalls aber voraus, daß seine ständischen Beschäfti gungen den von der hohen Staatsregierung ihm etwa zu übertra genden Arbeiten unter allen Verhältnissen voranzugehen haben. Wenn dennoch der Abg. v. Thielau selbst voraussetzt, daß die ser Beamte mitunter in der Folge müßige Zeit haben werde, wie der Abgeordnete dies voraussetzen muß, indem er darauf hinwies, daß cm paffender Mann am besten mit wissenschaftlichen Ar beiten sich würde beschäftigen können, so steht diese Ansicht nicht weit von der entfernt, die der Herr Staatsminister zu erkennen gegeben hat; denn die Verwendung, welche die hohe Staatsre- gierung sich vorzubehalten gedachte, sollte dahin gehen, dem frag lichen Beamten archivarische Arbeiten aufzutragen. Ist ei nerseits dazu Muße vorhanden, so ist auf der andern Seite das Geschäft, welches archivarische Arbeiten umfaßt, ein solches, das unter die Kategorie wissenschaftlicher Beschäftigungen fällt, wie Herr v. Lhielau sie wünscht, und es könnte die Beschäftigung in den Staatsarchiven diesen Mann selbst für die Zwecke der Ständeversammlung hier und da nützlicher machen. Ich glaube also, daß wir nicht sehr weit von der Intention der hohen Staats regierung schon jetzt entfernt sind, und daß ein solcher Vorbehalt derselben zugleich unbedenklich mit dem von der geehrten Deputa tion vorgeschlagenen Beschlüsse genehmigt werden könnte. Staatsminister v. Zeschau: Ich bitte um die Erlaubnis ein Wort darauf zu bemerken. Die Regierung ist weit entfernt, das zur Bedingung zu machen. Sie hat freilich vorausgesetzt, daß die geehrte Ständeversammlung von einem solchen Beamten, wenn er angestellt und bezahlt wird, auch wünscht, daß er in der Zwischenzeit beschäftigt werde. Was die Arbeiten betrifft, die ihm aufgetragen werden sollen, so wird für die nächste Zeit nicht die Rede davon sein, da ihn die Ordnung des Archivs jetzt be schäftigen wird. Die Arbeiten, die ihm aber später zu übertra gen wären, würden lediglich archivarische Arbeiten sein, und da für würde sich im Hauptstaatsarchive eine sehr zweckmäßige Ge legenheit finden, weil dort noch Vieles zu ordnen ist. Ich bin aber weit entfernt, Seiten der Regierung dies als Bedingung aufzustellen, sondern mein Wunsch ist, daß man nicht einen Mann anstelle, der in der Zwischenzeit nicht beschäftigt ist. Abg. v. Lhielau: Ich will mir zwei Worte darauf erlau ben. Ich wünsche, daß er sich freiwillig mit andern Angelegen heiten beschäftige, aber nicht in einer Art in den Staatsdienst trete, daß er unbedingt unter der hohen Staatsregierung stehe. Ich kann mich nicht überzeugen, daß nicht ein einziger Beamter da sein soll, dessen erste Pflichten die sind, die er gegen die Stän deversammlung übernimmt, und ich glaube, daß mit 5—600 Thlr. niemals ein Mann gefunden werden wird, der geneigt wäre, dafür den Posten eines ständischen Archivars auszufüllen, d. h. wie ich ihn mir denke. Ich denke mir einen Mann darun ter von großer wissenschaftlicher Bildung, der ganz geeignet ist, um dieses Amt zu übernehmen, und nicht am Ende einen Rechnen mann , der nur calculiren oder schreiben kann. Will er sich in dem Staatsarchive beschäftigen, so wird ihm das Niemand weh ren, aber er muß ganz allein, zwar aus der Staatscafse, aber nur als ständischer Beamter bezahlt werden, und darf keine an dere Pflicht haben, als diese. Ich mache noch einmal darauf aufmerksam, daß, wenn die Ständeversammlung auseinander gegangen ist, sie nicht einen einzigen Menschen hat, der die stän dischen Verhältnisse ins Auge zu fassen hätte. Während alle Verhältnisse sich auflösen, bleibt nur dieser einzige Mann hier. Ich erlaube mir zu bemerken, daß nicht die Rede davon sein kann, wie die Verhältnisse jetzt existirm, sondern man muß die Zukunft in Berücksichtigung ziehen. Welche Verhältnisse eintreten kön nen , das können wir nicht wissen. Also glaube ich, ist es noth- wendig, daß wir einen Mann haben, der allein für die Stände versammlung angestellt ist. Abg. Klien: Ich kann mich auch nur mit den Ansichten des letzten Sprechers einverstehen. Es sind zwei Faktoren, Re gierung und Stande, und ich glaube nicht, daß es gut gcthan ist, daß der an sich ständische Beamte für beide Lheile gewünscht werde. Solange beide Factoren mit einander Hand in Hand gehen, mag es zulässig sein, es kann aber auch Fälle geben, wo dies nicht der Fall ist. Uebrigens glaube ich, daß dieser ständische Beamte in den nächsten zehn Jahren hinlänglicheBcschaftigung haben wird, das ständische Archiv, und was dazu gehört, einzurichten. Präsident 0. Haafe: Es scheint, daß Niemand mehr über die Sache sprechen will. Es würde also der Herr Referent zum Schluß sprechen. Referent Abg. Todt: Das Deputationsgutachten hat keine Anfechtung erfahren, so daß ich in dieser Beziehung Etwas nicht zu bemerken habe. Zusatzweise aber will ich erwähnen, daß die Deputation mit den Ansichten des Abg. v. Thielau ganz einver standen ist. Auch die Deputation hält die Stelle des ständischen Archivars keineswegs für unwichtig, auch sie hat die Ansicht, daß es zweckmäßig sein würde, einen Mann mit wissenschaftli cher Bildung für dieses Amt anzustellen. Darin aber ist die Deputation mit dem Herrn Abg. v. Thielau allerdings nicht ganz einerlei Meinung gewesen, daß der anzustellende Archivar vom Staatsdienst schlechterdings entfernt sein müsse. Die Deputation geht vielmehr von der Ansicht aus, daß der anzustel lende Beamte als ständischer Archivar zwar allerdings nur der Ständeversammlung untergeben und derselben verantwortlich sei. Sollte aber derselbe, um seine übrige Zeit auszüfüllen, noch außer dem ein Staatsamt als Nebenamt annehmen, so würde er m Bezug auf dieses Amt den übrigen gewöhnlichen Staatsdienem beizuzählen und in dieser Beziehung ganz allein der Staatsre gierung verantwortlich sein. Findet sich Jemand, der eine Stelle, wie sie hier angedeutet ist, mit einem Diensteinkommen von 5—600 Lhlr. übernimmt, der auf andereWeise sich beschäftigen will und kann, ohne einen Staatsdienst in Anspruch zu nehmen, so wird das zweckmäßig sein, und die Deputation hat Nichts da gegen einzuwenden. Aber die Frage wird sein, ob dem Anzu stellenden schlechterdings untersagt werden müsse, einen Staats-
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