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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 130. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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dienst anzum.hmen, weil dann die zweite Frage entsteht, ob für diesen-Gehalt Jemand sich finden wird, der die Stelle eines Ar chivars übernehmen will, vorausgesetzt, daß er den Anforderun gen entspricht, die der Abg. v. Thiclau an ihn macht. Was den Geschäftskreis, den man ihm vorzuzeichnen, die Artund Weise betrifft, wie man ihn zu wählen hätte, so hat die Deputation nicht die Initiative ergreifen, einen Vorschlag nicht eröffnen mögen, da das Decret und die Verhandlungen der ersten Kammer hierüber gänzlich schweigen. Man hat geglaubt, daß dieser Punkt einer weitem Erwägung bedürfe, als er in diesen Tagen finden kann. Gut würde es freilich gewesen sein, wenn der Ge genstand ausführlicher bei der Berathung der Landtagsordnung, also von der Zwischendeputation hätte besprochen werden können. Allein da für dm Augenblick die Stelle vacant ist, so wird es sich fragen, ob nicht vielleicht irgend ein provisorisches Auskunftsmit tel zu finden ist. Aber die Deputation hat cs nicht aks erforder lich angesehen, hierüber bestimmte Vorschläge zu machen. Man wird jedoch dessenungeachtet kein Bedenken haben, dem Depu- tationsgutachten beizutrcten, da cs ganz allgemein gehalten ist, dem Decrete sich anschließt, und die ständischen Rechte wahrt, während die nähern Bestimmungen Vorbehalten bleiben. Staatsministcr v. Ze sch au: Ich glaube, daß meine Aeu- ßcrung mißverstanden worden sei. Es geht keineswegs die Ab sicht der Regierung dahin, diesem Beamten, der ein ständischer Beamter sein soll, einen Staatsdienst nebenbei zu übertragen. Im Gegenthcil, das Ministerium würde das vermeiden, sondern nur der Wunsch wurde ausgesprochen, daß, wenn er nicht hinrei chend beschäftigt wäre, ihm eine Nebenarbeit zu übertragen sein möchte, und namentlich eine archivarische. Wenn ich davon sprach, er möchte in die Kategorie der Staatsdiener gestellt wer den, so habe ich Nichts weiter bezeichnen wollen, als: es scheine mir ungerecht, wenn man einen ständischen Diener nicht an den Vortheilen des Staatsdienstes Lheil nehmen lassen wollte, na mentlich an dem, daß er zur Pension berechtigt ist, wie die Be amten des Staatsschuldenwesens. Abg. v. Lhielau: Es versteht sich von selbst, daß der ständische Archivar aus der Staatskasse bezahlt und in Bezie hung auf die Pensionirung als Staatsdiener anzusehen sei. Ich kann mir nach Lage der Sache nicht denken, wie die Stelle jetzt besetzt werden soll. Die Zeit ist so kurz, daß man übereilt dar über urtheilen muß, so daß man kaum einen Entschluß fassen kann. Ich würde, wenn man dem Deputationsgutachten bei treten soll, mindestens beantragen, daß die Bestimmung des Ge haltes von 5 — 600 Thalern wegfalle. Es kann ja sein, daß wir ihm einen höhern Gehalt aussetzen müssen, und warum soll dieser einzige Beamte der Stände nicht einen höhern und ange messenem Gehalt haben? Man könnte sagen: „und dafür ein angemessener, von den Ständen zu bestimmender Gehalt ausge setzt werde." Dann könnte die nächste Ständeversammlung sich Vorbehalten, über den Gehalt noch besondern Beschluß zu fassen. Wenn die hohe Staatsregicrung davon ausgeht, daß es ganz in sein Ermessen gestellt bleiben soll, in welcher Art er zu beschäfti gen sei, und wenn er Zeit hat, sich noch im Staatsarchive be schäftigen könne, so bin ich damit einverstanden. Ich bin aber auch darüber mit mir einig, daß ein großer Conflict eintreten muß, wenn er einerseits von der Regierung und andererseits von den Ständen abhängig ist. Ich denke mir, daß ein großer Con flict für diesen Mann und für die Negierung eintreten kann. Bei der jetzigen Regierung wird es schwerlich der Fall sein, aber ich will den Fall setzen, daß Conflicte zwischen Negierung und Ständen eintrcten, daß der Mann veranlaßt wird, Dcductionen zu machen, Nachforschungen anzustellen, ständische Rechte zu vertheidigen. Da würde ein Conflict zwischen seinem Staats dienste und seinen ständischen Obliegenheiten hervortreten. Ich bin nicht im Stande, einen direkten Antrag jetzt zu stellen, weil ich nicht weiß, wie ich ihn fassen soll. Ich würde nur wünschen, daß über die Ansicht, welche ich ausgestellt habe, die Kammer be fragt und daß in dem Protokolle niedergelegt werde, daß er aus schließlich zu dieser Function angcstcllt und von der Negierung nicht gezwungen werde, einen Staatsdienst zu übernehmen, und daß die Bestimmung des G-Haltes gänzlich wegfalle. Referent Abg. Todt: Ich sehe mich veranlaßt, eine Er klärung auszusprechen, eine Erklärung, die zugleich die der De putation sein soll. Ich für meine Person weiche von der Ansicht des Abg. v. Thielau nicht ab. Wenn Jemand wünscht, daßdie ständischen Rechte gewahrt werden, so bin ich es, und da aller dings ein Conflict eintreten kann, wenn der ständische Archivar zugleich Staatsdiener ist, so bleibt es wünschenswert!), daß der gedachte Beamte einen Staatsdienst nicht zu übernehmen braucht. Daraus folgt aber auch, daß nach Befinden ein anderer Gehalt ausgesetzt werden muß. Ich habe daher gar Nichts dagegen ein zuwenden, daß aus dem'DcpuLationsgutachten die Stelle, die auf einen bestimmten Gehalt lautet, in Wegfall kommt. Die Deputation hat aber die Summe deshalb bestimmt angegeben, weil sie in jenseitiger Kammer vorgeschlagen war, und kein Grund vorzuliegen schien, hier eine Abweichung eintreten zu lassen. Ich bekenne mich indeß recht gern zu den Ansichten, die der Abgeord nete v. Thielau ausgesprochen hat, und schlage daher vor, den Vorschlag des Abg. v. Thielau zum Deputütionsantrage zu er heben, wenn die übrigen Mitglieder der Deputation damit ein verstanden sind. Präsident D. Haase: Ich habe den Herrn Vorstand der Deputation und die übrigen Mitglieder derselben zu fragen, ob sie damit einverstanden sind- Viceprästdent Eisenstuck: Ich bin damit einverstanden, und will noch Etwas hinzufügen, was bisher nicht berührt wor den ist. Nämlich es ist der Archivar deshalb schon nothwendi- ger, als er früher war, weil bei dem jetzigen Landtag für den nächsten Zwischendeputationen gewählt worden sind, weil ferner in Aussicht gestellt worden ist, daß fernerhin ausführlichere Ge setze an zu wählende Zwischendeputationen zur Vorlage kommen sollen. Nun ist man in einer Übeln Lage, wenn die Zwischen deputationen zusammentretcn und Niemand da ist, der aus dem Archiv das Notlüge darreichen ka.n- Das ist der Hauptgrund, warum ich die Archivarstelle als Hauptgeschäft zu haben wünsche, und was den Gehalt betrifft, so kann dir Summe wegbleiben.
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