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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 130. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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klärung abzugeben haben werden. Das Ministerium hat selbst gefühlt, daß wohl häufig in den Canzleien der Mangel an Rech nungsbeamten fühlbar wird, und es beabsichtigte schon bei dem jetzigen Landtage, ohne dadurch den in der Landtagsordnung ent haltenen Bestimmungen vorzugreifen, einen oder zwei Rech nungsbeamten dazu in Vorschlag zu bringen. Abg. v. Thielau: Allerdings kann das Gutachten der Deputation nicht angenommen werden, wie bereits der Abg. Geißler bemerkt hat, denn es räth an, dem Vorschläge der Re gierung unsere Zustimmung zu ertheilen. Der Vorschlag der Regierung ist aber: „Die Function des ständischen Archivars einen Beamten der zum Ressort des Gesammtministerii gehörigen Behörden zu übertragen", und dieser Ansicht trete ich wenigstens ganz entschieden entgegen, und nach dem, was der Herr Referent und die übrigen Deputa- tionsmitglieder ausgesprochen haben, sind sie auch dieser Ansicht; ich würde mir also erlauben, einen andern Vorschlag zu machen, der dahin geht: „Die zweite Kammer wolle sich da hin erklären, daß der anzustellende ständischeAr- chivar durch die Ständeversammlung zu ernennen, das Recht der Bestätigung desselben aber der ho hen Staatsregierung vorzubehalten, im Uebrigen derselbe lediglich ein den ständischen Geschäften allein sich widmender ständischer Beamter sein möge, und daß ihm ein von der nächsten Stände versammlung darnach zu bemessender Gehalt aus gesetzt werde." Präsident v. Haase: Es soll also dieser Antrag, wie es scheint, an die Stelle des Deputationsgutachtens unter v 3 treten. Er lautet so: „Die zweite Kammer wolle sich dahin erklären, daß der anzustellende ständische Archivar durch die Ständever sammlung zu ernennen, das Recht der Bestätigung desselben aber der hohen Staatsregierung vorzubehalten, im Uebrigen der selbe lediglich ein den ständischen Geschäften allein sich widmen der ständischer Beamter sein möge, und daß ihm ein von der nächsten Ständeversammlung darnach zu bemessender Gehalt ausgesetzt werde." Wird dieser Antrag unterstützt? — Wird sehr zahlreich unterstützt. Abg. v. Thielau: Es würde nun noch der Antrag der Deputation folgen müssen, wonach dieser Beamte von den Standen zu ernennen, das Recht der Bestätigung aber der Re gierung vorzubehalten sei. Referent Abg. Todt: Meinerseits habe ich gegen den An trag Nichts. Wenn also die übrigen Deputationsmitglieder nicht beitreten können, so müßte ich natürlich ihnen die weitere Vertheidigung des Deputationsgutachtens überlassen. Ich für meine Person aber bin mit dem Vorschläge einverstanden. Secretair v. Schröder: Ich bin auch vollkommen mit dem Anträge einverstanden, und würde ihn an die Stelle des D-putationsgutachtens setzen. Staatsministcr v. Zeschau: Noch ein Wort: Wenn die Kammer diesen Antrag annimmt, namentlich mit dem Zusatze, daß also erst künftig der Gehalt zu bestimmen sein möchte, so scheint mir darin zu liegen, daß man jetzt nicht zur definitiven Ernennung verschreiten will, es wird also eine interimistische Ein richtung bis zum nächsten Landtage zu treffen sein. Ist das die Ansicht der geehrten Kammer, so wird das Ministerium diese treffen; es wird einstweilen ein Beamterzur Uebernahme bestimmt werden; das Ministerium wird das Archiv sobald thunlich ord nen, und es so dem ständischen Archivar künftig übergeben lassen. Referent Abg. Todt: Ich meinerseits halte allerdings eine provisorische Einrichtung für zweckmäßig, ja sogar für nothwen- dig. Und da die Zwischendeputation ihre Vorschläge auch über diese Angelegenheit machen wird, und da ohnehin ein ausreichen der Beschluß jetzt noch nicht gefaßt werden kann, so werden sich chie Stände dadurch Etwas nicht vergeben, daß sie ein solches Provisorium zulassen, denn es ist ausdrücklich ausgesprochen, daß der ständische Archivar erst von der künftig en Ständeversamm- llung ernannt werden soll. Daß in der Zwischenzeit Jemand j beauftragt wird, die ihm obliegenden Arbeiten zu übernehmen, dem wird kein Bedenken entgegenstehen. Secretair Rothe: Um den Gehalt des Archivars be messen zu können, muß man erst wissen, was er eigentlich zu lei sten hat. Dec Vorschlag des Herrn Staatsministers wird zu gleich dahin führen, daß die künftige Standeversammlung im Stande ist, auch die Stellung dieses Beamten und den ihm ge bührenden Gehalt bemessen zu können. Abg. v. Thielau: Ich bin allerdings einverstanden mit der Ansicht des Herrn Secretairs, und halte die interimistische Verwaltung für zweckmäßig; aber ganz entschieden bin ich gegen die Ansicht des Herrn Secretair Rothe, daß nämlich dieser Ge halt nach den Arbeiten bemessen werden soll. Es muß ein sehr unterrichteter Mann sein, der die Function eines Archivars ver sieht, und es wird kein großer Schade sein, wenn der einzige ständische Beamte ein paar Thaler mehr erhält, als das Ellen maß seiner Arbeiten erfordert. Secretair Rothe: Ich sollte doch meinen, daß auch bei dieser Stelle die Besoldung nach den Geschäften zu bcurtheilen sei, und um deswillen muß ich wünschen, daß man dies von den Leistungen bis zum nächsten Landtage abhängig mache. Präsident v. Haase: Es scheint nun, daß die Kammer diesen Gegenstand durchgesprochen habe. Der Antrag, welcher gegenwärtig von derDeputation in Vorschlag gekommen ist, lau tet so: „Daß der zu ernennende ständische Archivar durch die Ständeversammlung zu ernennen, das Recht der Bestätigung desselben aber der hohen Staatsregierung vorzubehalten; im Ue brigen derselbe lediglich ein den ständischen Geschäften allein sich widmender ständischer Beamter sein möge, und daß ihm ein von der nächsten Standeversammlung darnach zu bemessender Gehalt ausgesetzt werde." Tritt die Kammer hierin dem Gutachten der Deputation bei? — EinstimmigIa.
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