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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 130. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Präsident v. Haase: Ist die Kammer auch mit der An sicht der Deputation einverstanden, in Betreff des interimistisch anzustcllenden Beamten? — EinstimmigJa. Präsident v. Haase: Sonach wäre dieser Punkt erledigt. Referent Abg. Todt: Im Bericht heißt es weiter: Hiermit schließen sich nun zwar die Seiten der Staatsre gierung in dem mehran,gezogenen Decrete in Bezug auf die schon jetzt festzustellenden Abänderungen der Landtagsordnung gemach ten Vorschläge. Die Deputation kann jedoch nicht umhin, we nigstens noch auf einige Punkte aufmerksam zu machen, die ihr einer baldigen Abänderung und beziehendlich näheren Prüfung dringend bedürftig zu sein scheinen. Hierher gehört (wenn man die Reihenfolge der Abänderungen fortzusetzen sich gestatten darf): 4. die Frage: ob es nicht zweckmäßiger sein möchte, die ganze der- malige Einrichtung der Deputationen mit der Abtheilung der bei den Kammern — oder, dafern in der ersten dagegen Bedenken erhoben werden sollten, wenigstens der zweiten allein — nach Sectionen oder Abteilungen hu vertauschen? Diese letztere Ein richtung würde wenigstens weitmehr geeignetsein, eine Geschäfts überhäufung einzelner Deputationen zu vermeiden, als der Vor schlag unter 1. Daneben bietet dieselbe noch den Vortheil dar, daß für den einzelnen Berathungsgegenstand noch weit leichter der passende Referent gefunden, und überdies die Gesammtheit der Kammermitglieder in beständiger Bekanntschaft mit den vorlie genden Berathungsgegenständen erhalten wird. Da es nicht die Absicht sein kann, eine solche Einrichtung sofort und ohne ge nauere Prüfung ins Leben zu rufen, so enthält sich die Deputa tion, hier weiter darauf einzugehcn. Sie glaubt jedoch, eine An regung zu fernerer Erörterung dieser Frage schon jetzt um deswil len hier geben zu müssen, damit die niederzusetzende Zwischende putation Gelegenheit nehme, sich weiter darüber zu verbreiten, oder auch die hohe Staatsregierung selbst den Gegenstand in Er wägung ziehe, und der gedachten Deputation nach Gesinden eine Mittheilung darüber zugehen lasse. Für den Fall aber, daß das Letztere nicht geschehen sollte, schlägt die Deputation wenigstens vor, zu beschließen: daß dieseFrage drrniederzusetzenden Zwischsndeputation zur weitern Prüfung mit überwiesen werde. Präsident v. Haase: Hat man in Bezug auf den Punkt unter S. 4 Etwas zu bemerken? — Die Deputation hat nun allerdings der geehrten Kammer anheimgegeben, zunächst ihre Ansicht über diesen Punkt auszusprechen, und hat auf diesen Punkt näher cinzugehen Bedenken getragen, eventuell aber hat sie angerathen: „daß diese Frage der niederzusetzenden Zwischen deputation mit überwiesen werde." Wenn Niemand darüber spricht, würde ich annehmen, daß ich auf den Antrag der Depu tation die Frage zu richten habe; ich frage daher die Kammer: ob sie damit übcreinstimmt, daß der Punkt unter v 4 der Zwi schendeputation zur Prüfung übergeben werde? Referent Abg. Todt: Ferner sagt der Bericht: 5. Wenn dieser Vorschlag künftig Berücksichtigung fände, so würde damit eine totale Umgestaltung der dsrmaligen Einrich tung geboten sein. Sollte indeß auf eine solche Radicalreform nicht eingcgangen werden wollen, so müssen wenigstens nach An sicht der Deputation mit der bestehenden Deputalionsverfassung einige minder durchgreifende Veränderungen vorgenommen wer den. Dahin rechnet die Deputation: a) die Verschmelzung der jetzigen dritten und vierten De putation in eine einzige und d) die Aufhebung der Bestimmung, daß der Präsident der Kammer Mitglied und Vorstand der dritten Deputa tion zu sein verpflichtet ist. Für die Abänderung untera spricht der Umstand, daß diese beiden Deputationen nach der Gattung der von ihnen zu behan delnden Geschäfte ohnehin gar nicht logisch von einander geschie den werden können, wogegen, wären sie vereinigt, eine zweck mäßigere Abgrenzung in geschäftlicher Beziehung von ihnen selbst getroffen werden könnte, zugleich aber für Gegenstände von Wichtigkeit eine größere Menge geistiger Kräfte zusammen wirken würden. Um die Abänderung unter b zu motiviren, braucht man nur darauf hinzuweisen, welche große Menge von Geschäften dem Präsidio der Kammer, auch wenn es von der Mitglied schaft bei der dritten Deputation entbunden wird, noch obliegt. Dazu kommt aber noch, daß der Präsident sehr oft in dieNoth- wendigker'r versetzt oder doch versucht wird, an der Debatte Lheil zu nehmen, was er doch eigentlich nicht sollte, zumal dann, wenn Gründe, die er zur Vertheidigung des Deputationsgutachtens, was doch seine Ansicht mit enthält, geltend zu machen hätte, von keinem andern Kammer - oder Deputationsmitglicde vorgebracht worden sind. Endlich soll auch der Präsident, ohne seinen eige nen Willen, sich nicht in der Minorität befinden. Dies zu ver meiden, ist aber gar nicht möglich, wenn der Präsident zugleich Mitglied der dritten Deputation ist, er müßte denn mitunter gegen sein eigenes Gutachten stimmen wollen. Hiernach allent halben scheint es wohl zweckmäßig, den Präsidenten der Kammer von der Mitgliedschaft bei der dritten Deputation zu entheben, und zu dem Ende künftig die ZZ. 9, 105 und 107 in dieser Be ziehung einer Abänderung zu unterwerfen, wobei jedoch kaum erinnert zu werden braucht, daß der Präsident dadurch von der Berechtigung und Verpflichtung, in Zwischendeputationett ge wählt zu werden, nicht ausgeschlossen wird. Ja, die Deputa tion hält die Abänderung unter b für so dringend, daß sie den Wunsch nicht bergen kann, dieselbe möchte schon am künftigen Landtage in Kraft treten. Sie gibt daher der Kammer anheim, hierauf schon jetzt anzutragen, jedenfalls aber diesen Punkt, wie den unter a der niederzusetzenden Zwischen deputation gleichfalls mit zur Prüfung zu überweisen. Damit, daß die Vorschläge unter 4 und 5 der Zwischen- .deputation zur Erwägung gegeben werden, haben die Herren Negierungscommissarien sich einverstanden bezeigt. Zu dem An träge aber, daß die Abänderung unter 5 b unerwartet der Begut achtung durch die Zwischendeputation und künftiger Beschlußfas sung sofort mit dem Beginne des nächsten Landtages in Wirk samkeit gesetzt werde, haben sie ihre Zustimmung zu ertheilen bedenklich gefunden. Präsident!). Haase: Ich erwarte, ob Jemand beim Punkte 0 5 Etwas bemerkt. — Ich frage die Kammer: ob sie auch hier der Deputation beitritt? Abg. Klien: JA will theilweise die Gründe, welche die Deputation zu dem Gutachten bewogen haben, anerkennen, al lein ich glaube doch nicht, daß es gut gethan sein möchte, sich schon jetzt für die Maßregel bei Punkt 5 b zu bestimmen; ich halte viel mehr dafür, daß beide Punkte a und b doch wohl lieber der Zwi-
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