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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 130. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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«nd über die Ausnahme habe nur die Kammer zu entscheiden. — Hat also die Kammer keine Mißbilligung, so ist hierdurch die Mißbilligung eines Ministers für urpassend erklärt. Präsident v. Haase: Ich habe hier nicht zu entscheiden, und kann nur meine individuelle Ansicht aussprechen. Die Ausnahmen lassen sich nur nach den einzelnen Fällen bemessen, und über diese läßt sich hier, ohne Unterlagen, nicht urtheil n. Die Bemerkung des Abg. v. Zezschwitz wird im Protokoll nie dergelegt worden. Referent Abg. Lodt: Ich habe noch eine kurze Bemerkung hinzuzufügen, nicht um das Deputationsgutachlen in Schutz zu nehmen, denn die Staatsregierung ist damit einverstanden, son dern ich will nur zur künftigen Benutzung der Kammer eine sta tistische Mittheilung machen über das Petitionswesen bei dem ge genwärtigen Landtage. Die Kammer wird daraus vollständige Einsicht gewinnen, daß so große Nachtheile, wie sie von der Staatsregierung angenommen worden, mit der Behandlung der Petitionen Seiten der zweiten Kammer nicht verbunden sind, daß namentlich die Verlängerung des Landtags daraus nicht ab geleitet werden kann. Ich habe die Landtagsmittheilungen durch gegangen und gefunden, daß bis Ende Juni im Ganzen 475 Petitionen und Beschwerden bei der zweiten Kammer eingegan gen sind. Das ist allerdings, man muß es gestehen, eine nicht ganz unbedeutende Summe; allein wenn man dabei in Berück sichtigung zieht, wie sie verhandelt worden sind, so verschwindet das Bangen, welches man fühlen könnte, zum großen Lheil. Es sind nämlich von jenen 475 Petitionen 140 zu Regierungs vorlagen gehörig gewesen, dahin verwiesen und daher so behan deltworden, wie es das allerhöchste Decret wünscht. Bon die sen 140 Petitionen betrafen 37 das Verfahren in Strafsachen (Oeffentlichkeit und Mündlichkeit), 13 das literarische Eigen- thum und die Presse, 40 den Straßenbau, 14 die Eisenbahnen, 5 die Hypothekenordnung, 4 den ritterschastlichen Creditverein, 3 das Grundsteuergefttz, 12 die Elbschifffahrt, 2 das Zollgesetz, 1 das Dismembrationsgesetz und 9 sind noch außer den Straßen baupetitionen zum Budjrt verwiesen worden. Nächstdem sind 175 von Kammermitgliedern bevorwortet worden. Diese hätten also auch im Sinne des Decrets einer Berathung unterworfen werden müssen. Von düsen 175 Petitionen betrafen 40 die Geistlichen und Schullehrer, 16 die Centralstelle für Handel und Gewerbe, 16 die Laudemien und baaren Geldgefälle, 11 waren Wasserpetitionen, 6 betrafen die Turnerei, 6 das Wahlgesetz, 5 den allgemeinen Nothstand, 9 die Cavillerei, 24 die Wildschä- denfrage und 42 sind noch außerdem bcvorwortet worden. Mehre dieser bevorworteten Petitionen sind zwar nicht von der dritten Deputation berathen worden, weil die ersten, welche von dersel ben Gattung eingegangen waren, nicht bevorwortet wurden und daher an die vierte Deputation verwiesen werden mußten, wes halb man denn die später eingegangenen und bevorworteten auch mit an diese Deputation verwies. Außer den bis jetzt aufgezähl ten Petitionen sind noch 9 an Deputationen abgegeben worden wegen der Verwandtschaft, die sie hatten mit den Gegenständen, die dort zur Sprache kamen, und haben daher keine specielle Be rathung erfahren. Ferner waren 52 wirkliche Beschwerden, und hätten also auch nach dem Decrete angenommen werden müs sen; 7 Eingaben haben wir von dem suspendirten Adv. Rum pelt und daher sofort beigelegt, 5 andere von dem bekannten Pro tokollanten Bauzmann haben ziemlich gleiches Schicksal erfahren, 15 wurden außerdem sogleich beigelegt wegen Formfehler oder aus ähnlichen Gründen (darunter die des Rector Große wegen Anlegung einer Sternwarte für die hohen Herrschaften, Beck's wegen allgemein gleicher Taufnamen, Krause's von Annaberg u. s. w.), 10 sind sofort an die Staatsregierung abgegeben wor den oder durch eineErklärung derselben erledigt worden, so daß über haupt 98 herauskommen, welche keine besondere Mühe gemacht haben. Es bleiben also im Ganzen 62 Petitionen, in Bezug auf welche es zweifelhaft ist, ob sie hätten angenommen und be rathen werden dürfen, wenn das Decret angenommen worden wäre. Davon sind aber wieder 31 durch kurze Reden ein geführt, also bevorwortet worden, obwohl die Bevorworter nicht erklärten, daß sie die Petitionen zu ihren eigenen machten. Demnach bleibt von der großen Summe der eingegangenen Petitionen nur eine sehr kleine Zahl übrig, welche eine specielle Berathung hervor gerufen hat. Uebrigens sind von den bis Ende Juni gehaltenen 110 Sitzungen zwar 39 ganz oder theilweise zur Berathung von Petitionen verwendet worden; allein hiervon sind zuvörderst wie der 12 Sitzungen, in welchen nur Berichte der dritten Deputa tion, also überbevorwortete Petitionen, zum Vortrag kamen, abzuziehen, so daß eigentlich nur 27 Sitzungen bleiben, in wel chen über derartige Petitionen verhandelt worden ist. Wenn man jedoch diejenigen, über welche nicht von der dritten Deputation Bericht erstattet worden ist, ausnimmt, so sind im Ganzen nur 9 Sitzungen zu Petitionen verwendet worden, über welche die vierte oder zweite Deputation Bericht erstattet hat. Ich sage: 9 ganze Sitzungen. Davon sind aber, weil während dem 19 wirkliche Beschwerden zur Berathung kamen, 4ganze Sitzun gen zur Berathung wirklicher Beschwerden verwendet worden, so daß die kleine Summe von clrc» 5 ganzen Sitzungen übrig bleibt, die zu derartigen Petitionen verwendet worden sind, welche vielleicht nicht hätten angenommen werden dürfen, wenn dem allerhöchsten Decrete beigepflichtet worden wäre. In diesen 5 Sitzungen sind aber auch diejenigen Berathungen mit begriffen, welche der Wildschädenfrage gewidrpet waren, obwohl man diese zu den Verhandlungen rechnen könnte, die in Folge der Bevor wortung von Kammermitgliedern vorgenommen worden sind. Dies Allesbeweist also wohl hinlänglich, daß die Verlängerung des Landtags durch die Petitionen und durch die Art, wie sie die zweite Kammer behandelt hat, nicht entstanden ist, und eben weil dies der Fall ist, möchte denn auch der Wunsch der Depu tation, den sie nicht als Gutachten, sondern nur als ihre Ansicht im Berichte aufgestellt hat, begründet sein, der Wunsch, daß es b.'i dem zeitherigen Verfahren verbleiben möge. StaatSminister v. Ze sch au: Es könnte aus der Aeußerung des geehrten Herrn N ferenten die Conseqnenz gezogen werden, als sei das Ministerium mit der D putat-'on iu diesem Punkte einverstanden. Das Ministerium hat aber fortwährend zu be«
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