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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 130. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-20
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Präsident v. Haase: Wird womöglich auch auf eine Ta gesordnung gelangen. — Meine Herren, es wird jetzt noch ein Vortrag über die Gewerb- und Personalsteuer gehalten werden. Referent Abg. Römer: Das allerhöchste Dccret, die Gewerb- und Personalsteuer betreffend, ist auch in der ersten Kammer berathen worden, und man hat die diesseitigen Be schlüsse jenseits vollständig angenommen und nur eine Vorausse tzung dabei auszusprechen beschlossen. Die geehrte Kammer wird sich erinnern, daß von den drei Punkten der Decretsbeilage, die wegen ihres Zusammenhanges mit der Grundsteuer die stän dische Zustimmung erhielten, der eine folgenden Inhalts war: „Die Gewerbsteuer von den §. 7, 3 des Gesetzes vom 22. No- bember 1834 gedachten Anlagen zur Gewinnung und ersten Vor richtung von Naturprodukten sind gleichmäßig zu erheben, es mögen die diesfallsigen Materialien auf eigenem oder fremdem Grund und Boden gewonnen werden." Die erste Kammer hat ihre Zustimmung dazu auch erklärt, jedoch unter der Vorausse tzung: „Daß die auf eigenem Grund und Boden gewonnenen Naturprodukte, welche als Urpro- ducte roh, und so wie sie aus der Erde hervorge hen, verkauft werden, und durch deren Gewin nung'die natürliche Benutzung der Oberfläche Störung erleidet, einer Gewerbsteuer nicht un terliegen und daher von der bezüglichen Bestim mung des Punktes unter V ausgeschlossen blei ben," womit sich auch der Herr Regierungscommissar einver standen erklärt hat. Ihre zweite Deputation rathet Ihnen an, dasselbe zu thun, da in den Fällen, um die es sich handelt, wie bei Sand- und Lehmgruben u. s. w. das im natürlichen Zustande zu verkaufende Product schon durch die Grundsteuer betroffen wird, indem dasselbe den bestehenden Grund und Boden selbst bildet, die Gewerbsteuer aber nur solche Steucrobjecte treffen soll, die der Grundsteuer nicht unterliegen. Werden aber Ur- producte einer Umbildung, einer Fabrikation unterworfen, so tritt natürlich die Gewerbbesteuerung ein. Die Deputation glaubt daher, daß dem Beschlüsse der ersten Kammer beizutrtten sei. Präsident v. Haase: Es scheint, daß Niemand gegen die von der ersten Kammer angenommenen Modifikationen Etwas einwenden wolle. Ich frage daher: ob die Kammer dem Gut achten der Deputation beitritt? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Römer: Unter der Voraussetzung, daß die geehrte Kammer beitreten würde, ist bereits die ständische Schrift entworfen worden, und ich bitte den Herrn Präsidenten, die ' Kammer zu ftagen, ob solche j tzl vorgelragen werden soll? Präsident v. Haase: Die Kammer scheint damileinver standen zu sein. Referent Abg. Römer trägt diese ständische Schrift vor. Präsident v. Haase: Genehmigt die Kammer die eben vorgclesene Schrift? — Sie wird einstimmig genehmigt. Abg., v. Thielau: Ich habe gleichfalls einen Vortrag zu halten. Es ist wegen der Er ditvereinsangelegenheit eine Vereinigung zwischen der ersten und zweiten Kammer nicht zu Stande glommen, indem die jenseitige Kammer nach Annahme des Deputationsgutachtens auf ihren Anträgen und Beschlüssen beharrt ist, und die diesseitige D putation ebenfalls auf ihren An trägen und den von Ihnen gefaßten B-sch'üffen beharren zu müs sen geglaubt hat. Es wich also nichts Anderes übrig bleiben, als die Anträge, die beiderseitig gefaßt worden sind, in einer ge rn inschastlichen Schrift an Se. Majestät den König gelangen zu lassen. Die Schrift ist gefertigt worden,.und ich ersuche den Herrn Präsidenten, die Frage zu stellen: ob die Kammer sich diese Schrift vorlesen lassen will. Präsident 0. Haase: Will die Kammer sich diese Schrift vorlesen lassen? — Wird einstimmigbejaht. Präsident v. Haase: Es ist noch von dem Abg. Jani eine Schrift auf die Petition wegen Abänderung der §. 53 des Mili- tairgesetzes, die Stellvertretung betreffend, vorzulesen. Referent Abg. Jani trägt diese Schrift vor. Präsident 0. Haase: Genehmigt die Kammer diese Schrift? — Wird einstimmig bejaht. Präsident D. Haase: Der Abg. Puschel wird uns also als Referent die Schrift wegen der Creditvereine vorlesen. Referent Abg. Püschel trägt die ständische Schrift, die Creditvereine betreffend, vor. (Staatsminister v. Ze sch au tritt in den Saal ein.) Präsident v. Haase: Genehmigt die Kammer die eben vorgetragene Schrift? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Es wird noch eine Schrift von der ersten Deputation vorzutragen sein, der Herr Vorstand wird Ihnen diesen Vortrag geben. Referent Vicepräsident Eisenstuck trägt die ständische Schrift, die Vertretung der evangelisch-lutherischen Kirchenge meinden in Rechtsstreitigkeiten betreffend, vor. Präsident 0. Haase: Genehmigt die Kammer diese Schrift? — Einstimmig Ja. Referent Vicepräsident Eisen stuck trägt ferner die ständi sche Schrift über einen Theil des Gesetzentwurfs, denSchuldarrest betreffend, vor. Präsident v. Haase: Genehmigt die Kammer die eben vorgetragene Schrift sammt Beilage? — Einstimmig Ja. Präsident 0. Haase: Meine Herren, ich schließe nun mehr die öffentliche Sitzung, und ersuche Sie, sich ^-4 Uhr wie der hier einzufinden, wo wir bis gegen 8 Uhr Sitzung haben wer den. Ich kann aber die Gegenstände nicht genau angeben, weil sie sich nach der Zeit richten, in der sie eingehen. Schluß der Sitzung .^2 Uhr. Druck und Papier von B. G. Leub ner in Dresden. Mit der Rcdaction beauftragt: 1). Grerschet.
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