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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 131. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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sen haben," sonach ganz abgesehen von der Art und Weise, ob sie schriftlich oder mündlich ist. Präsidentv. Haase: Tritt die Kammer unter Aufgeben des vorigen Beschlusses der ersten Kammer bei? — Einstim mig Ja. Referent Abg. Klien: Ein zweiter Differenzpunkt ist der. Auf Antrag des Abg. Schumann halte die zweite Kammer be schlossen , folgenden Antrag zu stellen: „daß allen aus ihrem Dienst entlassenen Staats-, Communal- und Patrimonial- gerichtsbeamten die Ausübung der Advocatenpraxis alsdann ge stattet werden solle, wenn die Entlassung eine ehrenvolle gewe sen." Diesen Antrag hat die erste Kammer abgelehnt. Wenn nun der Sinn unsers Beschlusses der ist, daß einen Staatsdie ner bei seiner Entlassung nicht der Verlust des öffentlichen Ver trauens treffen soll, der Herr Justizminister aber erklärt hat und es bekannt ist, daß, wer sich des öffentlichen Vertrauens unwür dig gemacht hat, auch nicht in den Advocatenstand treten kann, übrigens auch anzunehmen ist, daß eine Vereinigung über diesen Punkt nicht zu treffen sein werde, so möchte ich die Deputations mitglieder fragen, ob sie damit einverstanden sind, daß wir auf diesem Anträge nicht weiter b, harren. Präsident 0. Haase: Ich glaube, die Absicht wird erreicht werden, da die hohe Staatsregierung die Erklärung abgegeben hat, daß ein Staatsdiener, der wegen Verlust des öffentlichen Vertrauens entlassen worden ist, nicht in den Advocatenstand aufzunehmen. (Die anwesenden Mitglieder der Deputation erklären sich mit der ausgesprochenen Ansicht des Prasidii einverstanden). Präsidentv. Haase: Ist auch die Kammer damit einver standen?— Einstimmig Ja. Referent Abg. Klien: Es bestehen noch Differenzen über verschiedene Petitionen der Schullehrer. Da muß ich allerdings beklagen, daß mehre von unserer Seite gestellte Anträge in der ersten Kammer gar nicht in Erwähnung gekommen sind. Ich will außer den weggelassenen Punkten noch ein paar Gegenstände erwähnen. Ein Antrag, den wir gestellt hatten, ging dahin, daß allen Schullehrern wenigstens das Minimum ihres Gehal tes gewährt werde. Damit ist die erste Kammer einverstanden gewesen, da es sich nach dem Schulgesetz von selbst versteht. Ein zweiter Gegenstand war der Antrag, daß man, wo sich das Be- dürfniß zeigt, das Minimum des Gehaltes bis auf 130 Thaler erhöhen möge. Diesen Antrag hat die erste Kammer völlig ab gelehnt. Da nun der Herr Skaatsminister des Cultus und öffentlichen Unterrichts erklärt hat, daß das hohe Ministerium sich für berechtigt halte, in solchen Fällen unterstützend einzugrei fen, so können wir allerdings, obgleich ich wünschte, daß der Antrag durchgegangen wäre, nur erklären, daß wir bei unserm Anträge stehen bleiben, wenigstens sind wir außer Schuld. Präsident v. Haase: Auf die vielen Petitionen der Schul lehrer haben wir beschlossen, daß auf die Jahre 1844 und 1845 der niedrigste Gehalt derselben bis auf 150 Thlr erhöht werden möchte, wenn ein dringendes Bedürfniß einträte und der Lehrer der Unterstützung würdig wäre. Die erste Kammer hat sich ab fällig erklärt. Die Deputation ist aber der Meinung, bei dem frühern Anträge stehen zu bleiben. Wird der Antrag von der ersten Kammer nicht angenommen, so haben die zweite Kammer und die Deputation das gethan, was sie zu thun vermochten. Will die Kammer bei ihrem vorigen Beschlüsse beharren? — Ein stimmig Ja. Referent Abg. Klien: Nun war noch ein Antrag des Abg. v. Thielau: „die Staatsregierung zu ersuchen, ein genaues Ver- zeichniß der bei dem hohen Ministerio des Cultus verwalteten Fonds mit Angabe des Zweckes und deren Verwendung der näch sten Ständeversammlung vorzulegen." Dieser Antrag ist aller dings genehmigt worden. Es ist also keine Differenz. Einen vierten Beschluß scheint man als den Hauptbeschluß angesehen zu haben: „die Petition an die Staatsregierung abzugeben." Damit ist die erste Kammer auch einverstanden gewesen. Was man weggclassen hat, sind folgende Punkte: 1) wegen des Schul geldes für die Kinder des Lehrers, 2) wegen der Stellenstaffel und 3) wegen der Pensionen für Geistliche und Schullehrer." Da von finde ich in dem ganzen Protokoll nicht die entfernteste An deutung. Ich weiß also Nichts zu sagen; denn Stillschweigen ist hier keine Antwort und keine Genehmigung. Präsident v. Haase: Wir werden also diese Punkte zur Vereinigungsdeputation aussetzen und bei den bereits beschlosse nen Anträgen stehen bleiben. Ich ersuche nun den Abg. Baum garten, über die Uebergriffe der katholischen Geistlichkeit Vortrag zu halten. Res. stellv. Abg. Baumgarten: Am heutigen Tage ist ein Protokvllextract aus der ersten Kammer in die zweite Kammer gelangt, welcher die dort gefaßten Beschlüsse und Anträge in An sehung der Uebergriffe der katholischen Geistlichkeit enthält. Die ser Protokollextract erstreckt sich sowohl auf die Beschlüsse und Anträge über die Wieland'sche und Kalb'sche Petition, als auf diejenigen Anträge, welche in Folge der Großmann'schen Peti tion , die zunächst bei der ersten Kammer in Berathung gekom men ist, gefaßt worden sind. Was zuvörderst die Beschlüsse der diesseitigen Kammer, welche in Folge der Wieland'schen und Kalb'- schen Petition gefaßt worden sind, anlangt, so erinnern Sie sich, daß die diesseitige Kammer folgenden Beschluß gefaßt hat: „die Ständeversammlung wolle die zuversichtliche Erwartung aus sprechen, daß die hohe Staatsregierung diese Sache nicht aus den Augen verlieren und, wenn solches auf diesem Landtage nicht möglich, doch der nächsten Ständeversammlung weitere Mitthei- lungen darüber zugehen lassen wolle." Der S. 676 des damals erstatteten Berichts erwähnte Gegenstand besteht darin, daß rin katholischer Geistlicher en em katholischen Bräutigam das nöthige Jntegritätszeugniß ausftellte, bei dieser Gelegenheit dem prote stantischen Geistlichen einen offenen Zettel mit der B tte über machte, er solle diesen Zettel dem Bräutigam übergeben. In diesem Zettel aber war die Mahnung und Anweisung für den katholischen Bräutigam enthalten, daß nicht nur er bei seinem Glauben beharren, sondern auch die evangelischeBraut zur katho lischen Confession hinüberziehen solle. Der Fall war von der Art, daß man vor jetzt nicht weiter darauf eingehen konnte, jedoch
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