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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 131. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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daß eine bestimmte ausreichende Anzahl von Individuen vorhan den sein muß, wenn eine Kirche für wahres Bedürfniß ge gründet werden soll. Außerdem und ohne diese Bedingung halte ich sie für bloße vorgeschobene Posten, das Papstthum in unserm Lande weiter auszubreitcn. Wir sehen es in Annaberg, dort find etwa vierzig ausländische Katholiken vorhanden, und wegen dieser soll eine neue katholische Kirche gegründet werden? Wenn diese wieder auseinanderlaufen, so ist eine katholische Kir che da und keine Gläubigen, die davon Gebrauch machen. Wird nun ein katholischer Geistlicher angestellt, den die kleine Gemeinde nicht ernähren kann, so ist schon ausgesprochen worden, daß man sich an die Staatsregierung wenden und die Mittel erlangen werde, damit er bleiben könne. Einen ähnlichen Fall haben wir in Zwickau, wo etwa wegen 18 bis 20 Katholiken eine katholische Kirche gegründet worden ist. Hier so gut wie in An- naberg war für Gründung einer katholischen Kirche ein wirkliches Bedürfniß durchaus nicht vorhanden. Wenn also der Antrag der geehrten Deputation, wie er gegenwärtig vorgetragen worden ist, nicht mehr Sicherstellung für die Interessen der protestanti schen Kirche enthält, so müßte ich mich dagegen erklären; und in der That, ich sehe mich genöthigt, gegen die Deputation zu stimmen. Referent stellv. Abg. Baumgarten: Ich erlaube mir, den geehrten Abgeordneten darauf aufmerksam zu machen, daß es keineswegs ein neuer Antrag ist, den jetzt die Deputation bringt, sondern es ist blos derjenige Antrag, welchen die Depu tation schon früher unter Nr. 4 gestellt hat, und welcher von der ersten Kammer auch angenommen, jedoch dabei beantragt worden ist, daß die Worte: „durch das Vorhandensein einer sol chen Anzahl von Confesfionsverwandten, die auf den Namen einer Kirchengemeinde Anspruch zu machen befugt ist", ausge schieden werden sollen. Diese Worte umfassen allerdings noch mehr, es heißt: „durch das Vorhandensein einer hin!mglichen Anzahl von Confesfionsverwandten Anspruch zu machen befugt ist." Es laßt sich keineswegs in Abrede stellen, daß die Be stimmtheit, die Präcision dadurch nicht gewinnt, wenn diese Worte ausgeschiedcn werden; auf der andern Seite läßt sich aber auch nicht leugnen, daß die Bestimmung, daß ein hinrei chendes Bedürfniß vorhanden sein muß, bei-ciner nur einiger maßen unbefangenen Auslegung allen möglichen Fällen vor beugt. Denn wenn von Gründung einer Schule oder Kapelle die Rede ist, so ist es g wiß, daß es sich nicht blos von steinernen Mauern handelt, sondern von Begründung einer Schulgemeinde oder Errichtung eines Gottesdienstes die Rede ist. Also, kann man nur dann von einem Bedürfnisse reden, wenn eine hinrei chende Anzahl von Individuen dazu da ist, und darum, schien es der Deputation angemessen, eine Differenz nicht weiter fortzu setzen, die zu keinem Resultate führen würde, und es schien ge- rathen, sich mit der ersten Kammer zu vereinigen. Staatsministcr v. Lindenau: Wenn es nach den Acuße- rungen, zu denen sich die Abgg. Wieland und Hensel veranlaßt fanden, beinahe scheinen könnte, als wenn man der katholischen Geistlichkeit unerlaubte Willkürlichkeiten gestatte, und überhaupt die katholische Kirche zum Nachtheil der protestantischen begün stigt würde, so glaube ich, mir Bestimmtheit versichern zu können, daß weder das Eine noch das Andere der Fall ist. Was zuvör derst den gemachten Antrag anlangt, so dürften dieWorte: „nach Maßgabe des Bedürfnisses" wohl zweckmäßiger sein, als wenn nach dem Anträge des Abg. Wieland eine bestimmte Anzahl Ka tholiken ausgesprochen werden sollte. Ich bitte zu bedenken, daß eine Bestimmung bei Städten, wie Zwickau, Chemnitz und Plauen, wo viele Katholiken aus fernen Landestheilen zusammenkom men, wo also ein Bedürfniß des Gottesdienstes ganz entschieden vorhanden ist, während deren Zahl doch allzu wechselnd ist, um eine feste Bestimmung darüber geben zu können, unzulässig er scheint. Wenn übrigens der Abg. Wieland sagte, daß eine sehr kleine Zahl von Katholiken in Zwickau wäre, so muß ich dem in sofern widersprechen, als die dortige katholische Kirche nicht blos für die Strafanstalten, sondern auch für die Parochie und somit für einige hundert Katholiken bestimmt ist. Da übrigens bei Fragen dieser Art bestimmte Khatsachen mehr beweisen, als alle Raisonnements, so erlaube ich mir, über die hier eingreifenden Verhältnisse des Proselytenwesens und der Erziehung der Kin der aus gemischten Ehen dasjenige darzulegen, was ich früher darüber gesammelt habe. In den Jahren 1829 bis 1835, wo ich Gelegenheit hatte, die betreffenden Angaben einzusehen, erga ben sich darüber folgende Data: Es traten in diesem Zeiträume 55 Personen von der katholischen zur protestantischen und 32 von der protestantischen zur katholischen Kirche über. Es wurden erzogen Kinder aus gemischten Ehen in der katholischen Religion 47 und in der evangelischen 407. Ich werde das specielle Ver- zeichniß dem geehrten Präsidium zustellen, um bei den Acten zu verbleiben. Gewiß besser als Anklagen und Beschuldigungen beweisen solche Lhatsachen, daß die evangelische Kirche in keinem ungünstigen, in keinem bedrängten Verhältnisse sich befindet, und wenn vorhin behauptet wurde, daß wir nur einen kleinen Lheil der katholischen Uebcrgriffe erführen, so muß ich das bezweifeln, da unsere Behörden und unsere protestantischen Geistlichen auf jeden Hergang dieser Art sehr aufmerksam sind. Abg. Wieland: Eine Thatsache muß ich hier bemerken. Es ist allerdings wahr, daß, als die katholische Kirche in Zwickau gegründet wurde, nicht mehr als 18—20 Katholiken vorhanden waren. Das waren nämlich Zü'chtlinge. Also 18—20 Vaga- bonden mußten das Bedürfniß einer katholischen Kirche in Zwickau begründen. Sicher aber hatte man darauf gerechnet, daß, wenn nur einmal die Kirche da sei, die Gläubigen sich schon finden würden, die sie brauchten. Staatsminister v. Lindenau: Ich muß dem insofern widersprechen, als die zwar anfangs zunächst durch die ausschlie ßend in Zwickau vereinigten katholischen Züchtlinge hervorgeru fene Begründung einer katholischen Kirche daselbst späterhin Parochialkirche wurde. Präsident v. Haase: Ich habe noch als Vorstand der be richterstattenden Deputation zu bemerken, daß in dem Anträge, welchen die Deputation damals empfohlen hat, unterschieden wor den ist zwischen Dotation und Bedürfniß. Sonach kann
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