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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 131. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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kein Zweifel darüber sein, daß das Bedürfnis sich auf die Zahl der vorhandenen Confessionsverwandten beziehe, welche die Kirchen- und Schulgemeinde constituircn. Darum isi es unbedenk lich, der ersten Kammer beizutreten. Die hohe Staatsrcgierung hat durch die Debatte und durch die frühere Fassung des An trags hinlängliche Kenntniß erhalten, wie von der zweiten Kam mer dieser Antrag genommen worden ist. Ich zweifle nicht, daß die hohe Staatsregierung darauf ihr Augenmerk richten werde, und daß wir bis zum nächsten Landtage einen Gesetzentwurf über das Hoheitsrecht des Staats über die Kirche erhalten werden, wodurch diesen Anträgen genügt werden wird. Nach meinem Dafürhalten kann die Kammer sich dabei beruhigen und somit jene Worte ausfallen lassen. Abg. Wieland: DerHerrPräsidenthatmir eine sehr beruhi gende Erklärung gegeben. Der Herr Referent meinte vorhin, wenn die Auslegung nicht falsch aufgefaßt, wenn der Antrag richtig verstanden werde, so könne kein Zweifel sein, daß auch durch die sen veränderten Antrag der Zweck erreicht werde, den man Seiten unserer Kammer im Auge habe. Ich will mich dabei beruhigen, aber auch nochmals das Vertrauen zu der hohen Staatsregie rung aussprechen, daß sie dem Anträge, wenn er künftig in der Praxis ausgeführl werden wird, keine andere Deutung und Aus legung geben lassen würde, als wir gegenwärtig vor Augen haben. Präsident v. Haase: Tritt die Kammer auch hier der An sicht der Deputation bei und will sie denAntrag fallen lassen?-— Es wird gegen 2 Stimmen beigetreten. Referent stellv. Abg. Baumgarten: Die zweite Kammer hatte ferner unter 5 bei ihrer frühern Discussion über diesen Ge genstand nach dem Worte: „begegnen" in dem Anträge unter 4, auf Antrag eines Mitgliedes folgende Worte eingeschaltet: „und eintretendenfalls bei Kirchen oder einzelnen Geistlichen, welche Unterstützung aus Staatscafsen genießen, deren Auszahlung sus- pendiren /. Die erste Kammer hat diesen Antrag abgelehnt, sie findet eine große Härte darin, daß diese Personen, die außerdem auch nach den Gesetzen bestraft würden, auch noch mit einer, ihre Existenz bedrohenden Geldstrafe belegt werden sollen. Sie hat ferner darauf aufmerksam gemacht, daß eine Bestimmung, hin sichtlich welcher eine Einziehung des Gehalts eintreten könnte, cins.ilig wäre und daß daher auf die Einschaltung dieser Worte nicht füglich eingegangen werden könne. Es ist jedenfalls ein sehr kräftiges Mittel, wenn man den Gehalt der Geistlichen ein ziehen kann, allein zu leugnen ist es nicht, daß, als selbstständige Strafe angewandt, die Gehaltsentziehung neu sein, ihre eigen- thümlichmSchwierigkeiten haben und.die Parität verletzen würde; die Deputation ist daher der Meinung, in diesem Punkte der er sten Kammer beizutreten. Präsident 0. Haase: Ich frage: ob die Kalnmer hierin der ersten Kemmer beistimmm und nun den Antrag in dieser Maße aussprechm wolle? — Gegen 2 Stimmen Ja. Referent stellv. Abg.Baumgarten: Es ist ferner unter6 von der diesseitigen Kammer der Antrag an die hohe Staatsregie- rung zu stellen beschlossen worden: „daß künftig keine evangelisch protestantischen Militairs mehr zur Kniebeugung in die katholi sche Kirche commandirt werden sollen. Die erste Kammer hak sich im Materiellen mit dieser Ansicht vollständig einverstanden erklärt, sie will jedoch nicht, daß dies als ein Antrag an die hohe Staatsregierung gebracht werde, sondern lediglich als Wunsch. Da jedenfalls dasselbe dadurch erreicht wird, so ist die Depu tation der Meinung, mit der ersten Kammer sich hierbei zu ver einigen. Abg. Wieland: Ich müßte mich entschieden gegen diesen Vorschlag der geehrten Deputation erklären. Ich bin durchaus nicht für den Wunsch, ich bitte Sie, zu bedenken, daß wir in die ser speciellen Angelegenheit durchaus nicht der allerhöchsten Per son gegenüberstehen. Es handelt sich Hiersein um eine liturgi sche Sache, um eine religiöse Handlung, um einen Gegenstand des inner» Kirchenwesens. In diesen Dingen, meine Herren, läßt sich die katholische Geistlichkeit, schon nach ihren hierarchi schen Principien, von keinem Laien hineinredcn, und wenn er der Höchste, der Vornehmste im Lande wäre. Wir stehen also hier in dieser Angelegenheit rein den Hohenpriestern gegenüber. Sicher von diesen geht die ganze Anordnung aus. Nach lutherischem Lehrbegriffe ist aber die Handlung, von der die Rede hier ist, in der That eine Handlung der Abgötterei, und Sie werden nicht wollen, daß unser protestantisches Militair zu abgöttischen Hand lungen verleitet wird. Stehen wir hier nur der Geist ichkeit ge genüber, so finde ich es in der That der Kammer unwürdig, daß sie nur einen Wunsch ausspricht, wo sie das stärkste, das schreiendste Recht hat, zu fordern. Uebrigens glaube ich, daß der ganze Antrag nicht rm hr nöthig sei. Nach den Vorgängen in der ersten Kammer erwarte ich auf das Bestimmteste, daß Be schwerden der Art, wie sie Herr Abg. Schumann ausgesprochen hat, nicht mehr vorkommen werden. Ich glaube also, wir kön nen unsern Beschluß ruhig fallen lassen, und ich werde, wmn die geehrte Deputation nicht von ihrem Vorschläge zurückgeht, gegen sie stimmen, ja ich würde selbst, wenn jener Vorschlag nochmals zur Abstimmung gelangen könnte, getrost auch gegen jenen stimmen. R ferent stellv. Abg. Baumgarten: Grade nach dem, was der geehrte Abgeordnete geäußert hat, kann ich es weder der Kammer, noch d:r Deputation unwürdig finden, wenn sie die sen Antrag mit einem Wunsche vertauscht. Der Abgeordnete ist selbst der Meinung, daß eine derartige Jnconvenienz fernerhin nicht mehr statlsinden werde, er ist deshalb dieser Meinung, weil man sich schon in der ersten Kammer auf eine Weise ausgespro chen hat, die wenig Zweifel übrig läßt, daß durch einen Wunsch in dieser Beziehung das Nämliche erreicht werden wird. Der Abgeordnete kann sich um so mehr beruhigen, als von Seiten des Herrn Kriegsministers in der ersten Kammer ausdrücklich erklärt worden ist, daß in diesem Falle ein Wunsch gerade dieselbe Wir kung haben werde, wie ein Antrag. Warum man also, da wir in diesem Punkte keineswegs den Hohenpriestern, wie der geehrte Abgeordnete meint, sondern Jemandem gegenüberstehen, dem wir alle Achtung und Ehrerbietung gern und freudig zollen, warum wir in diesem Falle in der Form nicht so schonend wie möglich sein wollen, vermag ich nicht einzusehen.
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