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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 131. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Thaler in nicht gar zu langer Zeit noch nachgezahlt werden mögen. Es sind nun noch drei Differenzen zu erwähnen, nicht in Bezug auf das Gesetz selbst , sondern in Bezug auf die von der zweiten Kammer beschlossenen Anträge. Der erste Antrag ging dahin, daß die Regierung durch ihren Gesandten am Bun destage auf nunmehrige Aufhebung der in Bezug auf die Presse erlassenen provisorischen bundesgesetzlichen Bestimmungen und alsbaldige Verwirklichung des Zsrt. XVIII der Bundesacte unter ä, die Freiheit der Presse betreffend, hinzuwirken bemüht sein solle. Es ist dieser Antrag Seiten der ersten Kammer nicht ge nehmigt worden, und was bleibt solchemnach übrig, als daß die zweite Kammer von solchem Anträge gleichfalls absteht, da eben, wenn nicht beide Kammern sich deshalb vereinigen, ein Antrag an die Regierung nicht gebracht werden kann. Unangenehm bleibt es freilich, daß der Antrag nicht realisirt werden kann, eben weil es unangenehm ist, wenn man einen Schuldner nicht einmal mahnen darf. Indessen die Verhältnisse haben es einmal so ge wollt, und so hat sich denn auch hier der eisernen Nothwendigkeit gefügt werden müssen. Die Deputation hat also, so leid es ihr auch thut, keinen andern Vorschlag zu machen, als bewandten Umständen nach diesen Antrag für jetzt auf sich beruhen zu lassen. Präsident 0. Haase: Will die Kammer von dem gedach ten Anträge unter! zurückgehen? — Wird einstimmig be jaht. Referent Abg. Lodt: Ein zweiter Antrag ging dahin: „Die Regierung wolle, wenn der unter 1 gestellte Antrag nicht bis zum nächsten Landtage ein entsprechendes Resultat geliefert hat, die Beschränkung des Preßzwangs wenigstens insoweit ein treten lassen, als die Bundesgesetze dies zulassen, daher in einem nachträglich zu bearbeitenden und der nächsten Ständeversamm lung vorzulegenden Gesetzentwürfe I) über die Aufhebung der Censur bei Besprechung innerer Angelegenheiten; 2) über Auf hebung der Concessionen auf Widerruf für Zeitschriften und La gesblatter; 3) über die Verweisung aller die Presse betreffenden Angelegenheiten, insoweit sie nicht die Ausübung der dann noch bestehenden Censur angehen, an die Justizbehörden Bestimmung treffen." Auch in dieser Beziehung ist die erste Kammer der zweiten nicht beigetreten, und es hat daher auch dieser Antrag in dem Vereinigungsverfahren fallen gelassen werden müssen. Zu rückerinnern muß ich hierbei noch an eine Petition, welche in den letzten Lagen eingegangen ist, und in welcher darum nachgesucht wurde, daß die Kammer wenigstens dahin wirken solle, daß in Bezug auf die Zurücknahme der Concessionen von Zeitschrif ten der sogenannte Administrativjustizweg eingeschlagen werden möchte. Es ist zwar auf den Grund dieser Petition der Vor schlag Seiten der diesseitigen Deputation gemacht worden, daß unter Aufgabe der übrigen Theile des Antrags die Bestimmung, wie sie sich in der tz. 5b in Bezug auf die Confiscation von Schriften befindet, auch auf die Concessionirung von Zeitschriften und deren Zurücknahme ausgedehnt werden möchte. Da jedoch auch in Bezug darauf zu einer Vereinigung nicht zu gelangen ge wesen ist, so muß, bewandten Umstanden nach, die Petition auf sich beruhen bleiben, weil sie eben mit dem Anträge sub II zu llt. l3i. sammenhängt, und diesem keine Folge gegeben werden soll. Der Vorschlag der Deputation geht noch dahin, sowohl den Antrag unter II fallen, als die Petition des Professors Biedermann und Genossen, die hieher bezügliche Frage betreffend, auf sich be ruhen zu lassen. Präsident 0. Haase: Ist die Kammer mit dem Vorschlag der Deputation sowohl in Bezug auf den Antrag unter II, als in Bezug auf die Biedermann'sche Petition einverstanden? — Wird einstimmig bejaht. Referent Abg. Lodt: Nun ist noch bei dem dritten An träge, der von der zweiten Kammer beschlossen wurde, zu erwäh nen, daß die erste Kammer die diesseitig beschlossene Voraus setzung, welche in der ständischen Schrift auszusprechen ist, daß nämlich in die Ausführungsverordnung Nichts ausgenommen werden möchte, was eine härtere Bestimmung involvirte, als die zeitherige Einrichtung gewesen ist, sowie daß eine Ermächtigung zur Herabsetzung der Strafen, wenn sie Seiten der Staatsregie rung ausgesprochen werden sollte, mit ausgenommen werde, bei getreten worden ist. Die erste Kammer hat sich auch dem An träge angeschlossen, daß der Staatsregierung zur Erwägung ge geben werde, ob nicht die dort ausgesprochene Strafe herabzu setzen wäre, und hat zugleich ihre Zustimmung zu dieser Herab setzung erklärt. Es ist also eine Fragstellung nicht nöthig, da diese Differenz sich erledigt hat. Und somit wären denn sämmt- liche Differenzen auch in Bezug auf die Anträge ausgeglichen^ Ich habe nun noch auf eine bei dieser Gelegenheit einge gangene zweite Petition Beziehung zu nehmen, welche dahin ging, es möge sich die Kammer verwenden, daß dem bedrohlichen Zustande der Presse, falls dieses Preßgesitz nicht ins Leben träte, durch ein milderes Censursystem abgeholfen werde. Es hat diese Petition das Nichtzustandekommen des Paßgesetzes vor Augen. Da dasselbe aber nunmehr zu Stande kommt, so dürfte sie sich insoweit erledigen. Die Petition ist eingcrcicht von Robert Blum zu Leipzig und einigen andern Literaten daselbst, und ent hält den Wunsch, daß, wenn das Preßgffetz nicht zu Stande käme, die Censur wenigstens so mild, als immer möglich sei, ge handhabt werden möchte. Das Gesetz kommt zu Stande, dem Wunsche aber schließe ich mich dessenungeachtet an. Ich wünsche, da einmal von „Uebergriffen" in neuster Zeit so viel ge redet worden ist, daß die Censur in Zukunft wenigstens aller Uebcrgriffe sich enthalten möge. Präsident 0. Haase: Ich ersuche nun den Abg. Hensel, der Kammer die ständische Schrift in Betreff der Metzig'schen Petition, die österreichischen Grenzregiemaßregeln rc. betreffend, vorzutragen. Referent Abg. Hensel: Neber die Petition des Ritter gutsbesitzers Herrn Metzig und Genossen in Betreff der sächsisch böhmischen Enklaven ist auch in der ersten Kammer Beschluß ge faßt worden, und man ist den diesseitigen Anträgen durchgängig beigetreten. Daher war hier die ständische Schrift zu entwerfen und ich habe sie Ihnen nun vorzutragen. (Dies geschieht.) Präsident v. Haase: Wird diese Schrift genehmigt? — Dies wird einstimmig bejaht. 2*
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