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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 131. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Interesse, jetzt schon auf den Kreistagen vertreten zu sein, so wird es auch um so weniger der baldigen Vorlegung einer Kreis tagsordnung bedürfen. Abg. Sachße: Mir gehen allerdings einige Bedenken gegen den von der ersten Kammer beschlossenen Antrag bei. Diese Bedenken sind im Berichte naher entwickelt, und ich muß im Allgemeinen dem Hauptinhalte desselben beipflichten, ob ich schon in einzelnen Punkten eine abweichende Meinung habe, be sonders in Ansehung der Cassenbestände, von denen mir bei dem erzgebirgischen Kreise der Ursprung nicht genau bekannt ist, um mit dem, was die Deputation beantragt, mich einverstanden zu erklären. Verhielt sich die Sache wirklich so, wie angegeben ist, dann fände ich gegen den dcshalbigcn Antrag kein Bedenken. Die Aufnahme des Bauernstandes zu den Kreistagen ist schon im Jahre 1834 beim ersten konstitutionellen Landtage zur Sprache gekommen. Ich habe damals mich deswegen gegen die Kreis tage erklärt, weil ich bei dem Umfang unsers Landes neben der von drei zu drei Jahren stattfindenden Standeversammlung Kreis tage überhaupt nicht für nöthig halte und nicht wünsche, daß, wie die Erfahrung uns zeigt, Sonderintereffen entstehen. Ich hatte wahrgenommen, als ich im Jahre 1832 dem ersten Kreis tage beiwohnte, wie denn doch nur Gegenstände berathen werden, welche nicht eben das Interesse des ganzen Kreises betreffen, wenn man etwa die damals in wiederholte Ansprache gebrachte Er bauung eines Armenhauses ausnimmt. Dieser Wahrnehmung habe ich auch beim zweiten constitutionellen Landtage, als die Aufnahme des Bauernstandes zu den Kreistagen nach einer Ge setzesvorlage berathen wurde, gedacht. Wenn aber der Bauern stand wünscht, daß er an den nächsten Kreistagen unerwartet einer neuen Kreistagsordnung zugezogen werde, so werde ich dem in jeder Weise beipflichten, obschon ich nicht absehe, welche sonderliche Früchte daraus hervorgehen sollen. Denn was er reicht werden kann, ist doch nur durch pecuniare Mittel zu er möglichen. Meint man, daß auf den Kreistagen nach gemein schaftlicher Verabredung Beschlüsse auf Stellung besonderer An träge an die Ständeversammlung oder an die Staatsregierung zum Besten des Kreises oder des ganzen Landes gefaßt werden sollen, dann erscheint mir eine Kreistagsordnung als eine Ge schäftsordnung , in welcher geregelten Weise solche Anträge zu stellen seien, durchaus nothwendig. Nachdem aber, wie ich die Krcistagsverhandlungen im erzgebirgischenKreise kenne, und wie sie in den übrigen Kreisen ftattfinden, scheint es mir nicht, daß der Bauernstand eine besondere Wirkung würde zu äußern ver mögen. Beiden zeitherigen Verhandlungen, die sich nur auf Rechnungsablegung, Durchgehung der Erinnerungen, Justisi- cation der Rechnungen, Wahl des Rechnungsführers und der Defectanten und anderes auf die unbeträchtlichen KreiscassenBe- zügliche beschränken, jedenfalls nicht. Wünscht aber der Bau ernstand in Rücksicht auf Creditvereine hinzugezogen zu werden, so trete ich dem Anträge der ersten Kammer gern bei. Zwar hat sich bereits von Seiten dieses geehrten Standes eine Stimme da gegen erhoben; allein ich glaube, daß Andere von diesem Stande anderer Ansicht sind, und es wäre zu wünschen, daß Mehre ihre Meinung darüber aussprächen, um meine Abstimmung und vielleicht die Abstimmung anderer Mitglieder der Kammer da durch zu motiviren. Abg. v. Zezschwitz: Ich werde mich kurz fassen, da die Zeit kurz zugemcffen ist. Der fragliche Antrag der ersten Kam mer hat mich «»gesprochen. In dem Landestheile, in welchem ich lebe, bestehen ähnliche Einrichtungen in dieser Hinsicht mit gutem Erfolg. Es sind Bedenken dagegen erhoben worden. Der bäuerliche Stand möge erwägen, ob er nicht diese vorläufige Ver tretung bei den Kreistagen wünscht. Was den Antrag der ge ehrten Deputation anlangt, so kann ich ihm nicht beitreten. Wenn cs darin heißt: „dieRegierung wolle der nächsten Stände versammlung einen auf gleiche Vertretung der drei Stände bei den Kreistagen durch frei Gewählte u.s.w.", so würde das inBezug auf die Ritterschaft verletzend sein, da jetzt jeder Rittergutsbesitzer auf den Kreistagen erscheint, keineswegs nur einzelne Gewählte aus dem Mittel der Ritterschaft. Wenn man aber nach dem Vor schlag der Deputation die Worte: „frei Gewählte" adoptirte, so scheint es, als ob die Rittergutsbesitzer, welche jetzt sämmtlich zum Kreistag berechtigt sind, zum Theil ausgeschlossen werden sollen. Ich kann darüber um so unparteiischer sprechen, da ich nicht den Kreislanden, von welchen hier die Rede ist, sondern der Oberlausitz angehöre. Was den zweiten Antrag betrifft, in Be zug auf den Antheil des Bauernstandes an den Krciscassen, so enthalte ich mich des nähern Eingehens darauf, weil mir die Cassenverhältniffe der erbländischen Kreise unbekannt sind. Ich sollte aber doch meinen, daß es überhaupt für den Bauernstand wünschenswerth sei, auf den Kreistagen durch die Landtags abgeordneten seines Standes vertreten zu sein. Der Bauern stand könnte sich sodann auf den Kreistagen über manche den Bauernstand betreffende Angelegenheiten durch diejenigen seiner Standesgenoffcn aussprechen, welchen er durch die Wahl zum all gemeinen Landtag vorzügliches Vertrauen erwiesen hat. Es dürfte daher dem Bauernstand der Kreislande wohl anzurathen sein, von dem, was jetzt hierin durch den fraglichen Antrag der ersten Kammer in Aussicht steht, Gebrauch zu machen; zumal da die Regierung die Aussicht auf Vorlegung einer anderweiten Kreistagsordnung in weite Ferne stellt, wie wir eben vernommen haben. Abg. Stockmann: Der Abg. Haden meinte, es solle die Regierung eine Kreistagsordnung im Interesse des Bauern standes vorlegen. Ich muß gestehen, daß ich ein anderes Ver trauen zur hohen Staatsregierung habe, daß nämlich, wenn sie eine Kreistagsordnung vorlegt, sie das Interesse aller Stände gleichmäßig dabei berücksichtigen wird. Abg. Haden: Das versteht.sich von selbst. Wenn ich gesagt habe: „im Interesse des Bauernstandes", so habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt, ich habe sagen wollen: „worin das Interesse des Bauernstandes zugleich mit wahrgenommen ist". Abg. V. Platzmann: Daßder bäuerliche Stand bei den Kreistagen zuzuziehen sei, darüber kann nur eine Meinung sein; es ist dies ein Erforderniß der Zeit und meines Bedünkens auch der Verfaffungsurkunde. Ich würde auch darauf kein großes
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