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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 131. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Gewicht legen, daß die Vertretung vor der Hand nicht gleichmä ßig sein würde, aus dem Grunde, weil eben diese Vertretungs weise nur provisorisch in Vorschlag gebracht und eine gleichmäßi gere Vertretung in Aussicht gestellt ist. Was aber den Legitima- tionspunkt betrifft, so muß ich bekennen, daß ich nicht so leicht darüber Hinwegkommen kann. Die Ständeversammlung hat ganz andere Zwecke, als der Kreistag. Es kann, wie im Be richte ausdrücklich gesagt ist: „kein Abgeordneter für berechtigt gehalten werden, vermöge feiner Wahl, seine Cömmittenten in andern Korporationen zu vertreten und in diesen dieselben ver bindlich zu machen", für Geschäfte, auf welche seine Wahl gar nicht gerichtet war. Abg. Hauswald: Ich muß vorausschicken, daß ich mit den von der Deputation ausgesprochenen Grundsätzen einverstan den bin, demungcachtet aber glaube ich, daß eine provisorische Vertretung des Bauernstandes bei den Kreisversammlungen bis zum Erscheinen einer neuen Kreistagsordnung nicht ohne Nutzen sein wird. Es sind zwar Zweifel gegen eine solche Vertretung erhoben worden, ich glaube aber doch, daß auch diese Zweifel auf irgend eine Weise zu beseitigen sind. Vielleicht ist es möglich, durch einen Vermittelungsantrag eine Vereinigung zwischen der ersten und zweiten Kammer herbeizuführen; ich will mir erlau ben, in dieser Hinsicht folgenden Antrag zu stellen: „Die hohe Staatsregierung zu ersuchen, die provisorische Vertretung des Bauernstandes auf den erblän- dischen Kreisversammlungen durch Verordnung zu bewirken, und sodann der nächsten Ständever sammlung einen auf gleiche'Vertretung der drei Stände bei den Kreistagen durch Freigewählte und sonstimGeiste der landständischen Verfassung begründeten Entwurf, uuter Berücksichtigung des Verhältnisses der Wahlbezirke zu den Kreisen, vorzulegen." Ich habe versucht, darin beide Anträge zu ver schmelzen, und erlaube mir, meinen Antrag zur Unterstützung zu überreichen. Präsident v. Haase: Wird dieser Antrag unterstützt? — Wird hinreichend unterstützt. Referent Abg. Klien: Die Deputation kann nach den Ansichten, die sie im Bericht aufgestellt hat, den Antrag deshalb nicht unterstützen, weil sie den Grundsatz nicht anerkennt, daß der bäuerliche Stand, der bäuerliche Besitz im Lande durch die Ab geordneten der Ständeversammlung vertreten werden kann. Es ist gar Nichts dagegen einzuwenden, wenn die Kreisstände die bäuer lichen Abgeordneten zu ihren Kreistagen einladen lassen wollen, aber nur die Ständcversammlung kann das nicht als Grundsatz aussprechen. Ich kann mich damit nicht einverstanden erklären und gehe von dem Deputationsgutachten nicht ab. Stellv. Abg. Baumgarten: Es liegt in der Natur der Sache, daß, solange das Institut der Kreistage noch besteht, der Wunsch der dabei noch nicht repräsentirten Stände, daran Lheil zu nehmen, laut ist, es liegt aber auch in der Natur der Sache, daß die bäuerlichen Abgeordneten, sofern sie ihren wahren Vor- theil erkennen, auf die jetzt gemachten Vorschläge nicht eingehen können. Wenn im Jahre 1836 von der hohen Staatsregierung ein Entwurf zu einer Kreistagsordnung vorgelegt wurde, und derselbe hier keinen Anklang gefunden hat, so lag der Grund da von nicht darin, weil er genau die Vorschläge enthielt, welche Seiten der Mitglieder von jeder Kammer gemacht worden sind, sondern darin, weil jene Vorschläge den jetzt gemachten nicht gleich waren. Die Kreistagsordnung, welche von der hohen Staatsregierung im Jahre 1836 vorgelegt worden ist, beruht in der Hauptsache auf einer ähnlichen Grundlage, als wie die sein wird, welche die Deputation in Aussicht gestellt und gewünscht hat. Wenn also damals dieser Gesetzentwurf keine Annahme fand, so fand er sie nicht aus den Gründen, welche jetzt eine Bei ziehung des Bauernstandes wünschenswerth machen; allein wenn man jetzt eine Repräsentation des Bauernstandes auf den Kreis tagen wünscht, so scheint dafür zu sprechen, daß, wenn eine Kreistagsordnung zum Vortrag käme, sie von den Ständen eine beifällige Annahme fände. Soviel ich weiß, waren es weder die Bauern, noch die Stadter allein, welche die Kreistagsord nung nicht annahmen, sondern die, welche sich für die Emanirung einer solchen verwenden. Ich komme darauf zurück, daß es zweckmäßig ist, wenn einmal eine Kreistagsordnung zur Vor lage kommen soll, daß sie auf allgemeine Grundsätze basirt wird; denn bei der kleinen Zahl derjenigen, welche der Bauernstand zu den Kreistagen schicken wird, wäre es eine Vertretung, die nur dem Namen nach da wäre. Will man den Bauernstand bei den Kreistagen vertreten wissen, will man ihm wirklich mehr Rechte einräumen, als er jetzt hat, so kann man den Beweis schon jetzt dadurch geben, daß man ihm Berechnung über die Kreiscaffe vorlegt. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Ich muß mir die Bemerkung erlauben, daß der Entwurf der Kreistags ordnung vom Jahre 1836 ganz auf den Grundsätzen beruht, die jetzt ausgesprochen worden sind, und daß die Vertretung bei dem Kreistage von den Abgeordneten bei der Ständeversammlung er folgen soll. Das war auch im Entwürfe vom Jahre 1836 ent halten. Stellv. Abg. Baumgarten: Ich erlaube mir nur zwei Worte hinzuzufügen. Soweit ich mich erinnere, war der Ent wurf, welchen die hohe Staatsregierung vorlegte, von dem Vor schläge des Mitglieds in jener Kammer verschieden, da nicht al lein von dem Bauernstände die Rede war, sondern von der glei chen Vertretung der Stände überhaupt. Insofern nämlich die Vertretung des Bauernstandes durch die zu den Landtagen Ab geordneten beabsichtigt wurde, war er gleich; insoweit er aber dahin ging, daß alle Stände, auch die mittelbaren Städte ver treten werden sollten, war es verschieden. Abg. Speck: Nach der Aeußerung des Herrn Staatsmi nisters würde jeder bäuerliche Abgeordnete verpflichtet sein, gegen die Deputation und mit der ersten Kammer zu stimmen. Ich sehe nicht ein, warum der Bauernstand bei den Kreissägen nicht zuge zogen werden soll. In der ersten Kammer hat der Herr v. Po lenz mit Recht gesagt, daß er vertreten werden sollte, nicht blos in ökonomischer Beziehung, sondern auch hinsichtlich der Casse.
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