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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 131. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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pflogen worden, sondern lediglich im Kreise der Ritterschaft, und ich habe keinen Antrag gehört, daß die Mitglieder des Bauern standes auch zu den Verhandlungen der Ritterschaft genommen werden sollen. Bei den Kreistagen ist nicht vom Creditvereine die Rede, da bei den Kreistagen auch die Städte mit vertreten werden sollen, die Städte aber nicht zum Creditverein gehören möchten, so würden es Verhandlungen sein, wo die eine Partei überflüssig wäre. Ich werde daher mit der Deputation stimmen. Abg. Speck: Nur ein einziges Wort zur Widerlegung. Der Abg. Todt hat gemeint, daß der Bauernstand nur der Form nach dazu genommen würde. Wenn das der Fall ist, so sehe ich nicht ein, wozu das nützen soll? Abg. v. Thiel au: Meine Herren! Ich habe mich bis jetzt nicht in die Discussion gemengt, hatte auch nicht die Idee, mich in diesen Gegenstand zu mischen. Indeß halte ich mich doch verpflichtet, meine Abstimmung zu motiviren. Ich bin al lerdings dafür, daß die Abgeordneten des Bauernstandes, sowie die Städte auf den Kreistagen vertreten werden, ich muß aber bekennen, daß nach der jetzigen Verfassung der erbländischcn Kreistage, nach der Einrichtung, welche die Wahlbezirke in den Erblanden haben, wo die Wahlbezirke nicht nach den Kreisen ab getrennt sind, es sehr schwer werden dürfte, aus den vorhandenen Deputaten eine genügende Vertretung der einzelnen Kreise, wie sie doch beabsichtigt wird, herzustellen. Soviel ich weiß, sind zu den Wahlbezirken des meißner Kreises Städte und Dörfer aus den erzgebirgischen und voigtländischen Kreisen und umgekehrt zu diesen von jenen geschlagen worden, so daß es möglich ist, nicht aber nothwendig, daß jeder Kreis eine genügende Anzahl Depu tate aus seiner Mitte auf dem allgemeinen Landtag habe. Dem- ungeachtet wird aber die Vertretung der Kreise durch die Abge ordneten, welche hier auf den Landtag gewählt sind, stattsinden können, und cs würde nur bei der Wahlzum allgemeinen Landtage so zu verfahren sein, daß dabei zugleich Rücksicht genommen wird auf die Wahl zum Kreistage. Es wird auch so gehalten wer den bei der Combination verschiedener Kreise. Ich kann nicht die Ansicht theilen, daß eine gleiche Vertretung der Zahl nach stattfinden müsse; eine gleiche Vertretung beruht wohl nur auf dem richtigen Verhältnisse derjenigen Theile, aus denen sie zu sammengesetzt ist. .So hat z.B. seit Jahren in der Oberlausitz die Verfassung bestanden, daß Jeder von der Ritterschaft erscheinen konnte, während die Städte des Landes nur 6, höchstens 8 Ab geordnete absendeten, so daß diesen Deputaten der Städte viel leicht 30, 40, 60 Rittergutsbesitzer gegenüberstanden. Aber Niemandem ist es eingefallen, zu sagen, daß eine ungleiche Ver tretung stattsinde, weil in Curien abgestimmt wurde, sobald die Rechte Einzelner in Frage kamen. Ich mache darauf aufmerk sam, daß, wenn auch eine gleiche Anzahl Deputirter jeden Stan des vorhanden ist, die Curiatstimme doch nicht vermieden werden kann, denn zwei Stande dürfen den dritten immer nicht über stimmen. Die Curiatstimme tritt hierbei immer ein, wenn Je mand sich verletzt glaubt und daher die Sache beruht oder zur Entscheidung an die hohe Staatsregierung gelangt. Ich glaube, daß allerdings jetzt der gestellte Antrag der ersten Kam mer abgelehnt werden muß, indem ich es nicht für möglich halte, daß die hohe Staatsregierung unbedingt eine Vertretung auf den Kreistagen Hervorrufen kann, denn hier, meine Herren, han delt es sich um ein Recht, das nach meiner Ueberzeugung nur durch ein Gesetz gegeben werden kann. Ich würde glauben, daß es möglich sei, einen Antrag zu Stande zu bringen, aber nur muß erst der Antrag der ersten Kammer motivirt werden, und ich würde mich dem Deputationsgutachten anschließen, sobald die Wörter „gleiche Vertretung" ausblieben. Ich habe, was ich unter einer solchen Vertretung meine, angegeben, ich verstehe dar unter nicht die numerische Anzahl, sondern die gleichen Rechte der Corporationen, die vertreten werden. Die erste Kammer wird meiner Ueberzeugung nach dem Anträge nicht beitreten, der ausspricht, daß eine numerische Gleichheit stattsinden soll. Ueber- lafsen Sie das der nächsten Srändeversammlung und stellen Sie jetzt nicht einen Antrag, der von der ersten Kammer nicht angenommen wird, so wird es sich zeigen, ob die hohe Staats regierung bei künftigem Landtage eine solche Kreistagsordnung vorlegen, und in welcher Art sie dieselbe vorlegen wird. Dann wird es Zeit sein, das Nähere zu erwägen. Meine HerreM, ich bin ganz unparteiisch in der Sache, es kann die Lausitz dieser Beschluß gar nicht tangiren; davon werden Sie sich überzeugt halten, wenn Ihnen auch meine Ansicht nicht so annehmbar er scheint, einen Beschluß darauf zu gründen. Abg. Jani: Es steht aber im Anträge der Deputation Nichts von einer solchen numerischen Vertretung, sondern es ist nur einer gleichen Vertretung erwähnt; ich habe daher auch die Sache gar nicht anders verstanden, als daß es drei Cmien sind, die auf dem Kreistage erscheinen sollen. Es kann dies ja gar nicht anders sein, weil sonst das Mißverhältniß zu groß aus fallen würde. Referent Abg. Klien: Es liegt das schon im ganzen Vorberichte, den die Deputation erstattet hat. Ueberhaupt würde es daraus folgen, wenn man von einer gleichen Vertre tung auch absehen wollte. Ich kann nicht einsehen, warum nur gerade soviel bäuerliche Abgeordnete den Zutritt haben sollen, als in der Ständeversammlung sich befinden. Wenn 250 Ritter gutsbesitzer da sind und man will ihnen nicht das Recht nehmen, zu erscheinen, warum will man nicht auch 250 bäuerliche Guts besitzer wählen? Abg.v. Thielau: Ich habe mich gar nicht eingelassen darauf, eine Zahl anzugeben; ich habe nur meine Abstimmung motivirt. Aber ob Sie für zweckmäßig halten würden, 250 Bauern zuzuziehen oder nicht, das muß ich Ihnen überlassen; ich wünsche nur, daß ein Beschluß zu Stande kommt. Die Deputation will eine numerisch gleiche Vertretung. Nun halte ich aber das für das größte Hinderniß der guten Sache und sehe
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