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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 131. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Deputation noch diesen letzten Antrag stellen. Das ist die Meinung. Präsident v. Haase: Demnach ist dieser Antrag nur auf den von dem Herrn Referenten angegebenen- möglicherweise ein tretenden Fall von der Deputation gestellt, und als ein eventuel ler anzusehen. Ich frage nun: Will die Kammer eventuell die sen Antrag stellen? — Es wird gegen 7 Stimmen dem Anträge der Deputation beigetreten. Referent Abg. Klien: Da der Hauptantrag angenommen worden ist, so müssen wir voraussetzen, daß eine Kreistagsord nung möglich sein werde. Präsident d. Haase: Es würde solches in das Ermessen der hohen Staatsregierung zu stellen sein. Ich halte unter den vorliegenden Umstanden nicht für nöthig, noch mit Namensauf ruf abstimmen zu lassen. Die Kammer hat sich über diesen Ge genstand ausgesprochen, und wenn nicht darauf ausdrücklich an getragen wird, nehme ich an, daß dieselbe hierin mit mir einver standen sei. Secretairv. Schröder: Erst würde ich Hirten, daß mir gestattet würde, das Protokoll bis hierher vorzulesen, da ich über den zweiten Gegenstand ein besonderes Protokoll machen will, damit dieses schnell an die erste Kammer befördert werden kann. Das Protokoll über die bisher verhandelten Gegenstände wird vom Secretairv. Schröder vorgelefen, genehmigt und von den Abgg. Schwabe und Georgi (a. Zschorlau), welche schon vorhin unterzeichnet hatten, mit vollzogen. Referent Vicepräsident Eisenstuck: Der Gesetzentwurf, die Ausführung der Bestimmung in §. 3 des ersten Theils der Ordonnanz vom 7. December 1837 betreffend, ist in beiden Kam mern berathen worden, und da nicht erhebliche Differenzen vor gekommen sind, hat Man geglaubt, man würde die Genehmi gung der Kammer haben, sofort das Vereinigungsverfahren ein treten zu lassen. Die Erfolge haben gezeigt, daß die Erwartung der Deputation nicht zu hoch gewesen ist. Es ist auch eine Ver einigung zu Stande gekommen, und wenn Sie der gemeinsamen Deputation beipflichten, würde das Gesetz erlassen werden kön nen. Bei §. 1 und 2 sind beide Kammern einverstanden. Eine Verschiedenheit der Ansichten stellte sich heraus bei §. 3. Hier hat man sich veranlaßt gefunden, und die Kammer war beige treten, daß diejenigen Grundstücke und Gebäude, welche eine Freiheit von den Militairleistungen genießen sollten, speciell in die Z. ausgenommen werden sollten. Es wurde gesagt: „hier her wären auch zu rechnen zweitens die im Eigenthume des Staats befindlichen oder in dasselbe übergehenden, mit Steuer einheiten belegten Gebäude und Grundstücke auf die Dauer dieses Besitzstandes." Die erste Kammer war damit nicht ganz ein verstanden, sondern hat es für richtiger gehalten, wenn gesagt würde: „die im Eigenthum des Staats befindlichen oder in dasselbe übergehenden Gebäude und Grundstücke, auch wenn sie mit Steuereinheiten belegt sind, auf die Dauer dieses Besitzstan des." In der Vereinigung ist dieser Punkt dahin verglichen worden, daß die Deputation der ersten Kammer jenen Vorschlag aufgegeben hat und unserer Deputation beigetreten ist. Es ist also keine Differenz mehr vorhanden. Bei 3 in derselben §. war auch eine Verschiedenheit. Die diesseitige Fassung lautet näm lich : „ die im Eigenthum ganzer Gemeinden sich befindenden Gebäude und Grundstücke." Daran hat man Anstoß gefunden, und die erste Kammer hat beschlossen, es solle diese Besteuerung ganz in Wegfall gebracht werden. Unserer Deputation schien der gänzliche Wegfall bedenklich, und die Vcreinigungsdeputa- tionbeschloß, es solle gesagt werden: „die im Eigenthumgan zer Gemeinden sich befindenden mit bewohnbaren Gebäuden ver sehenen Grundstücke, dasern sie nicht in einem fremden Gemein debezirke liegen." Die erste Kammer hatte sich den Fall gedacht, daß eine Gemeinde ein Grundstück in einer andern Gemeinde be säße. Dieses sollte nicht frei gelassen werden. Das ist auch die Absicht der Deputation gewesen. Man hat sich also nunmehr dahin vereinigt, zu sagen: „die im Eigenthum-ganzer Gemein den sich befindenden mit bewohnbaren Gebäuden nicht versehenen Grundstücke, dafern sie nicht in fremden -Gemeindebezirken lie gen." So glaubte man jedem Bedenken entgegengetreten zu sein. Die Deputation der ersten Kammer hat diese Fassung ge nehmigt, und wenn die Kammer die Ansicht der Deputation theilt, wird auch diese kleine Differenz gehoben sein. Präsident v. Haase: Ist die Kammer mit der vom Vor stande der Deputation vorgetragenen Fassung einverstanden? — Einstimmig Ja. Referent Vicepräsident Ersenstuck: Nun hat man auch noch für nöthig gefunden, daß unter den Gebäuden ausdrücklich die möchten genannt werden, welche den Landesschulen Grimma und Meißen gehören. Ich glaube kaum, daß es dringe'nd nöthig gewesen wäre. Da sich aber doch Zweifel erhoben haben, ob sie als Staatsgebäude anzusehen waren, so hat auch Ihre Deputa tion kein Bedenken getragen, sich dafür zu erklären, daß diese unter eine besondere Nummer ausgenommen würden. Präsident v. Haase: Ist die Kammer damit einverstanden, daß die Gebäude der Landesfchulen Grimma und Meißen bei Punkt 7 unter einer besondern Nummer mit ausdrücklich aufge führt werden? — Einstimmig Ja. Referent Vicepräsident Eisenstuck: Ferner hat man noch ein Bedenken gehabt, und zwar dieses, daß die Universitatsge- bäude nicht unbedingt möchten ausgenommen werden. Nach eingezogener Erkundigung hat es mit den Universitätsgebäuden diese Bewandniß, daß nur vermindere Lheil derselben würde getroffen werden. Auf Grund der von Seiten des Ministern ge gebenen Mittheilungen hatman geglaubt, daß man dem Satz un ter 5 noch die Worte beifügen könnte: „sowie die in Leipzig ge legenen Gebäude der Universität, insoweit sie bis zur Einführung der neuen Grundsteuer nicht mit Grundsteuer belegt sind."
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