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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 95. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Mal wird ihm seine Kreiscafse evacuirt. Ich habe wider die Sache selbst Nichts, im Gegentheil, es würde sehr angenehm sein, denn den Schullehrern ist es egal, wo es herkommt, wenn es nur geschafft wird. Ich glaube aber, daß es dem hohen Ministers sehr schwer werden wird, hierüber Etwas zu verfü gen, aus den angegebenen Gründen, wenn es sich auch mit den Kreisständen in Verbindung setzt. Ich würde Nichts dagegen haben, wenn ein Kreisprincip eingerichtet würde; aber ich glaube nicht, daß es jetzt Effect haben kann, denn Seiten der Stande kann unmöglich darüber verfügt werden. Wenn man den gan zen Antrag des geehrten Abgeordneten zufammenfaßt, abgesehen von den Kreiscassen, so will er weiter gar Nichts, als was wir mit einer kleinen Abänderung mit unserm Deputationsgutachten erreichen können. Es heißt nämlich in folgenden Worten: „gleichzeitig aber und unter Erwägung der unter V, 2 gestellten Anträge darüber, inwieweit gedachte Erhöhung aus Stiftun gen, Kirchenärarien oder Communen ohne zu große Belästigung bleibend gewährt werden könne, und was dabei gus Staatskas sen zu bewilligen sein werde, Erörterung anstellen und der nächsten Ständeversammlung hierüber Mittheilungen machen, auch eben derselben, im Fall". Nun würde das Wort „gedachte" wegfallen, und es würde nun heißen können: „eine Erhöhung des Minimalgehaltes." Denn übrigens berührt der ganze Antrag nicht das Gutachten der Deputation. Unbedingt würde ich mich nicht für Wegfall der Communalpflicht er klären können, denn wir haben den Fall gehabt — es ist mir angenehm, daß wir auf dieses Capitel kommen— es ist mir heute noch eine Mittheilung zugegangen, die ich der ge ehrten Kammer nicht vorenthalten kann, und es ist dies belegt durch Zeugnisse. Es ist eine Stelle — den Ort zu benennen, darauf kommt Nichts an — wo ein Lehrer 60 Lhlr. Gehalt be zieht; ein Mann, der hoch in Jahren ist, über den ich Erkundi gung eingezogen habe, wornach nur zu wünschen wäre, daß alle Schulen darnach besorgt würden; da ist nun gesagt, der Lehrer beziehe nur 60 Lhlr. Gehalt, womit er aus Rücksicht gegen die geringeZahl der Beitragspflichtigen für seine Person sich begnügt habe. Daraus sehen Sie, meine Herren! diese Stelle hat aller dings in das Berzeichniß nicht können ausgenommen werden, weil der Lehrer nur für seine Person dem höhern Gehalte entsagt hat; stirbt er, so werden diese 60 Lhlr. auf 120 Lhlr. erhöht werden müssen, und es gibt dies, was ich mitgetheilt habe, ein Zeugniß ab, daß in den Communen noch viel geshan werden muß, und wir können nicht unbedingt sagen, der Mann, der 60 Lhlr. hat, muß die noch fehlenden 60 Lhlr. aus der Staatskasse be kommen- Ich muß aber auch gestehen, daß diese Gemeinde mehr noch, als 60 Lhlr. geben kann. Wenn sich die Deputation damit einverstanden erklärt, daß jene geringe Abänderung in unserm Deputationsgutachten gemacht wird, dann hat der Abgeordnete seinen Zweck erreicht. Es ist etwas Bestimmtes nicht ausge sprochen. Abg. v. Gablenz: Ich wollte mir erlauben, den Herrn Referenten darauf aufmerksam zu machen, daß dann noch nicht alle Verschiedenheiten getroffen sind zwischen meinem Anträge II. 95. und dem Deputationsgutachten, denn nebst den Worten: „in Erhöhung der Minimalgehalte" würde in meinem Anträge stehen: „wo rs sich als nothwendig herausstellt." Eine Abänderung der Z. soll sodann auch nicht ausgesprochen werden, so daß ohne Wei teres alle Stellen in ihrem Minimum auf 130 Lhlr. gesetzt wer den, sondern nur da, wo es sich als nothwendig herausstellt. Für einen Schullehrer, der aus dem Seminar aufs Land kommt mit 18 Jahren, in eine Gegend nicht in der Nähe einer großen Stadt, scheint mir dieser Gehalt ausreichend, wenn die arme Commun nicht mehr geben kann. Ich muß darauf aufmerksam machen, daß mein Antrag in 2 Lheile zerfällt. Erstens spricht er von einer außerordentlichen Gratifikation auf 1 Jahr; ich wünsche nämlich weiter Nichts, als eine außerordentliche Gratifikation für 1 Jahr, in Folge des im verflossenen Jahre ftattgefundenenNoth- standes; phne Consequenz für eine Gleichheit, das heißt, auf gleichmäßige Erhöhung des Minimalsatzes auf 130 Lhlr. Ich wünsche nicht eine Gehaltserhöhung im Allgemeinen, son dern nur eine Gratifikation. Darin scheint mir doch einigerma ßen ein Unterschied zu bestehen. Es würde selbst ein zweiter Un terschied stattfinden von circa 5,000 Lhlr.; denn wenn wir an nehmen, daß die Berechnung richtig ist, die auf den von Seiten des Herrn Staatsministers gegebenen Unterlagen beruht, es würde diese Erhöhung 4,320 Lhlr. betragen. — Wenn von dem Hrn. Referenten weiter bemerktwurde, daß die Kreiscassen deshalb nicht genannt waren, weil man über diese nicht verfügen könnte, so ist mein Antrag nicht darauf gerichtet, daß wir darüber verfü gen sollen, sondern die Regierung wird ersucht, mit den betreffen den Kreisständen gewissermaßen in Vermittelung zu treten und für die nächste Zeit zu ermitteln, ob es nicht möglich wäre, aus den Kreiscassen Etwas dafür zu erhalten. Also die Stände spre chen sich nicht im Entferntesten darüber aus, daß sie darüber ver fügten. Herr Referent meint, die Stände hier könnten nicht über die oberlausitzer Cassen verfügen; das glaube ich auch, aber beauftragt zu Unterhandlungen kann das Ministerium wer den, und wenn auch die Oberlausitz für die erbländischen Institute Etwas nicht geben würde und könnte, da es ihr nicht möglich sein wird, denn die Oberlausitz hat genug für sich selbst zu thun. Aber das Stift Meißen z. B. soll bedeutende Fonds besitzen, und ob nicht für das ganze Erbland davon Etwas genommen werden könnte, lasse ich dahingestellt sein und möchte Mittheilung haben; ich glaube, es dürfte dies der Erwägung werth sein für das Land, und in dieser Weise würde die Staatskasse in Zukunft einesthcils befreit bleiben und anderntheils die Communcassen auch. Auch hierauf mache ich noch aufmerksam, daß in meinem Anträge die Communcasse weggelassen ist, weil für die nächste Finanzperiode meiner Ansicht nach blos eine außerordentliche Gratifikation zu gewähren sein dürfte und nach meinem Anträge gewährt werden soll, für spätere Zeit aber die Communcassen schön von selbst ein treten müssen, wenn von den Kirchenärarien, Stiftungen und Kreiscassen Nichts zu erhalten ist. Ich habe mit ganz besonderer Absicht in meinem Anträge die Communcassen ausgelassen. Referent Abg. Klien: Wenn der Abgeordnete die Com muncassen ausgeschlossen hat, und ein ständischer Antrag'nicht 2
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