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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 132. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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für Sorge zu tragen, daß für die Zukunft den Mangeln in der Ausführung der gesetzlichen Vorschriften abgeholfen werde." Ich habe zu erwarten, ob Jemand über diesen Punkt sprechen will. Abg. a. d. Winkel: Ich kann nicht leugnen, daß ich es in der Wahrheit begründet finde, daß die Eisenbahnen, dasSchooß- kind des Zeitgeistes, viele Unbequemlichkeiten für die Grundbe sitzer haben. Auch kann ich mich nicht damit einverstehen, daß' nicht Härten vorfallen. Ich selbst habe darin leider Erfahrun gen gemacht, und weiß, daß bei .den Expropriationen nicht Alles vorgesehen wird, was die Grundstücksbesitzer durch die Anlage von Eisenbahnen zu tragen haben. Ich bitt daher ganz damit einverstanden, daß, da wir jetzt noch so viele Eisenbahnen in Aus sicht haben, die Sicherheit des Eigenthums und die Aufrechthal tung der Verfassungsurkunde gewahrt werde. Das erste Expro-- priationsgesetz, meine Herren, wurde ohne alle Erfahrung be- rathen, und allerdings hat die Erfahrung bewiesen, daß es für die Grundstücksbesitzer viele Mängel hat. Es ist aber einmal da, und ich mache nur alle Grundstücksbesitzer, welche es treffen wird, aufmerksam, daß sie ihre Rechte soviel als möglich wahren mögen. Abg. Todt: Ich stimme im Wesentlichen mit dem übereiy, was der letzte Sprecher geäußert hat. Es ist der vorliegende Fall zwar nur ein einzelner, es ist aber immer zu wünschen, daß er ein einzelner bleibe, daß wir Beschwerden dieser Art für die Zukunft nicht wieder hören mögen. Ich habe in Bezug auf die ganze Frage nur zu beklagen, daß sie in den letzten Stunden des Landtages entschieden werden muß. Wäre sie früher zur Ent scheidung gekommen, so würde die Behandlung derselben gewiß «ine andere gewesen sein, als sie jetzt sein kann. Ich hätte auch über den frühem Punkt Manches zu sagen gehabt, und hätte Vieles über den vorliegenden zu sagen, finde aber, daß es jetzt einen Zweck nicht haben kann, da weder ber Beschwerdeführer Etwas erreichen, noch im Allgemeinen dadurch Etwas gewonnen werden wird. Deshalb begebe ich mich auch des Wortes mit der Bemerkung, daß ich auch hier, so wie ich es früher gethan, gegen das Deputationsgutachten stimmen werde. ES ist die' zur Entscheidung vorliegende Frage für den Grundbesitz sehr' wichtig, nach meiner Meinung viel wichtiger, als manche andere' Fragen, welche bei dem gegenwärtigen Landtage zur Sprache gekommen sind, obwohl man ihnen eine größere Wichtigkeit bei gelegt hat, als der vorliegenden. Abg. Oberländer: Ich bin keineswegs der Ansicht, daß^ die unter II vorgetragene Petition Hänel's vHCronenthall Ver anlassung zu Erlassung neuer gesetzlicher Bestimmungen geben soll. Allein daß die Deputation über den Antrag so gar leicht weggegangen ist, und denselben nicht einmal zu Formirung einer ähnlichen Erinnerung benutzt hat, wie die vierte Deputation der ersten Kammer, das hat mich gewundert. Und wenn dieselbe bei diesem Verfahren nach Seite 1093 auf die wohlbegrün dete Ueberzeugung der Notwendigkeit ein so großes Gewicht gelegt hat, so kann ich meinerseits dagegen da, wo es auf Lhatsachen ankommt, auf die Ueberzeugung nicht soviel geben, vorzüglich wenn diese über 14 Tage eine andere ist. H. 132. Was ist Ueberzeugung von der Notwendigkeit? lleber einen Gegenstand haben zehn Personen zehn verschiedene Ueberzeugun- gen, und Jeder denkt, die seinige ist die richtige. Eine Ueber zeugung, auf welche die Betheiligten hinterher Nichts geben, will nicht viel sagen. Da eine Veranlassung vorhanden war, die Staatsregierung zu ersuchen, daß nur nach der genauesten Prü fung der Frage über die dringende Notwendigkeit die Zustim mung zur Expropriation gegeben werden möge, so meine ich, daß über diesen Antrag nicht so kurz hätte hinweggegangen werden .sollen. Staatsmrnister Nostrtz und Janckendorf: Wenn Grund zu Beschwerden über das Verfahren der Unterbehörden bei Expropriationen vorhanden gewesen sein sollte, so wäre zu wünschen, daß man sich an das Ministerium des Innern gewen det hatte. Mr sind im Laufe mehrer Jahre nur zwei Beschwerden erinnerlich, wo Abhülfe durch das Ministerium erfolgt ist. Ich kann also wohl annehmsn, daß dergleichen Beschwerden nicht von großem Belang gewesen sein mögen. Ich erwähne das ausdrücklich, und wünsche, daß durch die Oeffentlichkeit unserer Verhandlungen Jeder darauf hingewiesen werde, sein Recht da zu suchen, wo er es gewiß finden wird. Abg. a. d. Winkel: Es war der Fall, daß Viele sich ge drückt gefühlt haben, aber in der Voraussetzung, welche ich vor hin angeführt habe, daß man die Eisenbahnen für Schooßkinder des Zeitgeistes halte. Da es nun allerdings feststand, daß Kosten durch Revisionen verursacht werden würden, so haben es Viele unterlassen, begründete Reclamationen zu erheben, um sich Kosten zu ersparen. Referent Abg. Häntzschel: Die Deputation hat, wie ich schon erwähnte, aus den ihr vorgelegenen Acten die vollstän dige Ueberzeugung erlangt, daß die in der Sache ergangenen An ordnungen und Entscheidungen des hohen Ministern, denn nur von diesen kann hier nach §. 111 der Verfassungsurkunde die Rede sein, ganz den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Hat man also keine Veranlassung gehabt, die Gesetze und Rechtmä ßigkeit der erfolgten Expropriation, ebenso wenig wie die vom hohen Minksterio behauptete technische und polizeiliche Noth- wendigkekt zu bezweifeln, hat die Deputation anerkennen müssen, daß die hohe Staatsregierung allein eine solche Nothwendigkeir zu beurtheilen und zu entscheiden vermag, so konnte sie sich auch nicht im Geringsten veranlaßt finden, die Petition des Herrn Hänel's v. Cronenthall auf irgend eine Weise zu bevorworten, sie mußte vielmehr der Kämmer anrathen, dessen Gesuch auf sich beruhen zu lassen. Was endlich den in jenseitiger Kammer ge stellten und zum Beschluß erhobenen Antrag anlangt, so hat die Deputation den Beitritt hierzu schon um deshalb nicht empfeh len können, weil der in der ersten Kammer gefaßte Beschluß der Bestimmung in §.31 der Verfassungsurkunde widerstreitet, nach welcher die Staatsregierung in Fällen dringender Nothwendig- keit über die Abtretung von Privateigenthum zu entscheiden er mächtigt ist. Nächstdem mache ich aber auch darauf noch auf merksam, daß erst ganz kürzlich beide Kammern für das hohe Ministerium des Innern aufs Neue die Ermächtigung ausgespro- 3
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