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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 132. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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chen haben, auch für die nächste Zukunft alle wegen polizeilicher und technischer Beaufsichtigung der Eisenbahnen erforderlich wer denden Anordnungen zu treffen, und ich gebe der geehrten Kam mer anheim, ob nicht der frühere Beschluß der ersten Kammer in dieser Angelegenheit mit der dem hohen Ministerium später er- theilten Ermächtigung in directem Widerspruche stehen würde. Abg. Oberländer: Diese Ermächtigung zu polizeilichen Einrichtungen darf keineswegs auf die Ueberweisung von Eigen tum erstreckt werden; davon ist bei dieser Ermächtigung gar nicht die Rede gewesen; und dahin wird es hoffentlich nie kommen, daß das Grundeigentum polizeilich cxpropriirt wird. Abg. v. Zezschwitz: Es ist in der Deputation reiflich er wogen worden, ob dem fraglichen Anträge der ersten Kammer beizutreten sei. Wenn man sich aber, worauf auch in der ersten Kammer aufmerksam gemacht wurde, Naturereignisse als möglich dachte, welche einzelne Theileder Eisenbahnen zerstören könnten, so glaubte die Deputation den fraglichen Antrag nicht stellen zu dürfen, sprach jedoch, worauf ich wiederholt aufmerksam machen muß, die feste Ueberzeugung aus, daß die hohe Staatsregierung bei vorkommenden Eigenthumsabtretungen nicht weiter gehen werde, als die Verfassungsurkunde in Fällen unabweis barer Nothwendigkeit gestattet. Präsident 0. Haase: Es scheint, daß Niemand weiter zu sprechen wünscht, und ich würde also zur Fragstellung übergehn. Zunächst würde die Frage auf den zweiten Theil der v. Cronen- thall'schen Eingabe gehen; das Gesuch, was hier in Frage steht, ist bereits vorgetragen worden, und das Gutachten der Deputa tion geht dahin, diesen Theil ebenfalls auf sich beruhen zu lassen. Ist die Kammer damit einverstanden? — Es antworten 53 ge gen 10 Stimmen mit Ja. Präsident v. H a ase: Ich habe noch die letzte Frage zu rich ten auf den Antrag, der in der ersten Kammer angenommen wor den ist: „die hohe Staatsregierung wolle auf den Grund der Ex propriationsgesetze eine gezwungene Expropriation dann nicht weiter vornehmen, wenn die betreffende Bahn theilweise oder ganz dem Verkehr übergeben worden". Die Deputation räth uns an, diesen Antrag abzulehnen, und ich frage: ob die Kam mer hierin dem Deputationsgutachten beitritt? — Es antwor ten, 42 gegen 21 Stimmen mit Ja. Präsident 0. Haase: Wir haben in diesem Augenblicke ein allerhöchstes Decret bekommen, welches vor allen Dingen vorge tragen werden muß. Secretair 0. Schrüd er tragt das allerhöchste Decret, das Staatsbudjet von 1843—1845 betreffend, vor (s. dasselbe in Nr. 89 der I. Kammer, Seite 1988 flg.). Präsident 0. Haase: Es wird nun vieses allerhöchste De cret der ersten Kammer mitgetheilt werden. Jetzt sind noch einige ständische Schriften vorzutragen. Vicepräsident Eisenstuck: Es sind noch ständische Schrif ten über das Grundsteuergesetz, über das Decret vom 11. Mai vorzutragen, ferner ist auch ein Protokollextract der ersten Kam mer über die Landtagsordnung herübergekommen, und die Refe renten wünschen nunmehr Vortrag zu erstatten. Referent stellv. Abg. Baumgarten trägt die ständische Schrift auf das allerhöchste Decret vom 22. December 1842, das neue Grundsteuersystem betreffend, vor. Präsident v.Haase: Genehmigt die Kammer die vorge» tragens ständische Schrift? — EinstimmigJa. Referent stellv. Abg. Baumgarten trägt die ständische Schrift auf das allerhöchste Decret vom 11. Mai 1843, dieAus- gleichung der Abschätzung zwischen dem städtischen und ländli chen Grundbesitz betreffend, vor. Präsident 0. Haase: Genehmigt die Kammer auch diese Schrift? — EinstimmigJa. Referent Abg. Lobt: Die Differenzen, welche zwischen den Beschlüssen beider Kammern in Bezug auf die Landtagsord nung stattfanden, sind heute Morgen in der Vereinigungsdepu tation ausgeglichen, und das, was die Vereinigungsdeputatiorr vorzuschlagen beschlossen hatte, inmittelst auch Seiten der ersten Kammer genehmigt worden. Die erste Differenz fand sich vor bei Punkt L.. Es hat nämlich bei Punkt zwar Uebereinsti'M- mung stattgcfunden, daß von der definitiven Vereinbarung über die Landtagsordnung bei gegenwärtigem Landtage abgesehen wer den solle; die zweite Kammerbeschloß jedoch, daß durch lieft Aufhebung dem frühem Beschlüsse bezüglich der Adreßfrage kei neswegs präjudicirt, und hierüber ein entsprechender Vorbehalt in die ständische Schrift niedergelegt werden solle. Die Vereini gungsdeputation ist diesem Beschlüsse der zweiten Kammer zwar nicht beigetreten, weil man ihn nicht für nöthig erachtet hat, es soll jedoch der Vorbehalt selbst in dem Protokolle der Kam mer ausdrücklich niedergelegt werden. Auch haben die Deputa tion der ersten Kammer, sowie die Herren Regierungscom- missarien anerkannt, daß auf diese Weise dem Beschlüsse der zweiten Kammer in Bezug auf die Adreßfrage keineswegs prä judicirt werden solle. Demnach hat auch die diesseitige Deputa tion kein Bedenken, anzurathen, daß der beschlossene Vorbehalt nicht in die Schrift, sondern in das Protokoll komme, um so mehr, als die HerrenRegierungscommissarien erklärt haben, daß sie bei Berathung des vorliegenden Punktes in der Kammer aus drücklich bestätigen wollten, daß dadurch dem frühem Beschlüsse der zweiten Kammer in Bezug auf die Adreßfrage nicht präjü- dicirt werden solle. ' Staatsminister v. Zeschau:- Ich bestätige diese in der Deputation schon gethane Eröffnung hiermit. Präsident 0. Haase: Ich frage die Kammer: ob der Be schluß rücksichtlich der Adreßfrage in der angegebenen Weise mo- disicirt als Vorbehalt in das Protokoll der Kammer niedergelegt werden solle? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Todt: Beim zweiten Punkte, daß die Landtagsordnung bis dahin, wo die Zwischendeputatiön darüber ihr Gutachten eröffnet und die Kammer Beschluß gefaßt haben solle (in Folge eines Antrages des Abg. v-Thielau), ist Seiten der ersten Kammer Genehmigung erfolgt, und sonach eine Diffe renz nicht weiter vorhanden. Ebenso ist bei Punkt 6 Etwas nicht zu erwähnen, da derselbe durch die inmittelst erfolgten Wahlen zu den Zwischendeputationen Erledigung gefunden hat.
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