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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 132. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-23
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Was aber Punkt v und zwar zunächst die Gegenrede des Präsi denten der ersten Kammer anlangt, so ist nach mehrfachen Ver handlungen Folgendes beschlossen worden. Es soll zwar dem Decrete beigetreten werden, jedoch will die Ständeversammlung des Königs Majestät ersuchen, für jetzt beim Schlüsse des Land tags die Rede des Präsidenten der ersten Kammer noch einmal entgegenzunehmen, so daß also die Rede bei dem Schlüsse des gegenwärtigen Landtags zwar stattsinden, bei Eröffnung des künftigen aber in Wegfall kommen wird. Insoweit wird also dem allerhöchsten Decrete Seiten der Ständeversammlung beige treten, Was dagegen die Bestimmung über diese Gegenrede für die Zukunft anlangt , so soll dieser Punkt Seiten der niedcrgesetz- ten Zwischendeputationen mit berathen und dem künftigen Be schlüsse der Ständeversammlung unterstellt werden, so daß also die Entscheidung zunächst nur für den Schluß des gegenwärtigen und die Eröffnung des künftigen Landtags gegeben wird. Die diesseitige Deputation hat insoweit der Ansicht der ersten Kam mer nachgegeben, und sich mit dem eben erwähnten Beschlüsse vereinigt, schlagt auch ihrer Kammer vor, dasselbe zu thun. Äbg. Klien: Ich habe vielleicht nicht recht verstanden. Anfangs schien es, als ob der Herr Referent gesagt hatte, die Gegenrede solle jetzt das letzte Mal gehalten werden, dann aber schien es wieder, als ob sie auch bei Eröffnung des künftigen Landtags solle gehalten werden. Referent Abg. Todt: Das Letztere habe ich nicht gesagt. Präsident v. Haase: Tritt die Kammer diesem Ueberein- kommen bei? — Gegey 2 Stimmen Ja. Referent Abg. Todt: Der zweite Punkt betrifft die Ver doppelung der ersten Deputation. Es soll diese Frage nach dem' Beschlüsse der zweiten Kammer der Zwischendeputation überwie sen werden, dft erste Kammer ist beigetreten, und so findet eine Meinungsverschiedenheit nicht statt. Bei Punkt 3 ist jedoch ein Vermittelungsvorschlag gemacht worden. Es betrifft nämlich dieser Punkt die Anstellung eines ständischen Archivars. In die ser Beziehung will man von dem, was in der ersten und zweiten Kammer beschlossen worden ist, abgehen, man will zawr die pro visorische Anstellung eines derartigen Beamten bis zum nächsten Landtage der Staatsregierung überlassen, die Entscheidung der Frage selbst aber der Zwischendeputation mit übergeben, welcher zugleich Seiten der Staatsregierung Vorschläge eröffnet werden sollen, wie die Wahl des fraglichen Beamten künftig erfolgen soll u- s. w. Es bleibt demnach von dem gefaßten Beschlüsse, wenn der Vorschlag der Vereinigungsdeputation Genehmigung findet, Nichts stehen, als daß der Zwischendeputation über die Hauptfrage erst Vorschläge eröffnet und das Nöthige zur Ent scheidung vorgelegt werden, bis dahin aber ein Provisorium ein treten soll, dergestalt, daß die Regierung einen Beamten mit der Geschäftsführung eines ständischen Archivars beauftragt. Präsident 0. Haase: Ist die Kammer hiermit einver standen?— Einstimmig Ja. Referent Abg. Todt: Außerdem waren noch bei Punkt Q unter 4, 5 und 6 verschiedene Fragen angeregt worden, welche der Zwischendeputation zur Begutachtung vorgelegt werden sol- n. L32. len. Man hat sich nun dahin vereinigt, daß diese Fragen nicht speciell in der ständischen Schrift erwähnt werden sollen, und die diesseitige Deputation ist in dieser Beziehung gleichfalls geneigt gewesen, der Kammer anzurathen, von ihrem früheren Beschlüsse abzugehen, weil der zu erreichende Zweck schon durch die Er wähnung der „vier Fragen" im Bericht erreicht worden ist. Es ist also in dieser Beziehung vorzuschlagen, daß die Kammer in Bezug auf Punkt 4, 5 und 6 der ersten Kammer nunmehr bcitreten möge. Die Punkte betreffen die Art und Weise der endlichen Abstimmung über ein Gesetz, dann die Verschmelzung der dritten und vierten Deputation, ferner die Frage: ob der Prä sident Mitglied der dritten Deputation sein soll? und endlich, ob nicht inBezug aufdas Deputationswesen überhaupt eine andere Einrichtung zu treffen sein möchte? Also alle diese Fragen sol len in der ständischen Schrift nun zwar nicht erwähnt werden, es versteht sich aber von selbst, daß sich die Zwischendeputation des senungeachtet damit beschäftigen kann und wird, da wenigstens die diesseitige Deputation dieselben in ihrem Berichte selbst schon angeregt hat. Es rathet also die Deputation der Kammer an, von ihrem frühern Beschlüsse hierbei zurückzutreten. Präsident v. Haase: Will die Kammer bei den betref fenden Punkten von dem frühern Beschlüsse abgehen und sich der ersten Kammer anschließen? — Einstimmig Ja. Referent Abg. Todt: Zuletzt ist nur noch die Frage we gen Behandlung der Petitionen übrig. In dieser Beziehung ist man übereingekommen, sich dahin auszusprechen, daß bei der vor geschrittenen Zeit und bei der Wichtigkeit des Gegenstandes eine übereinstimmende Erklärung der Ständeversammlung zwar jetzt nicht abgegeben werden könne, daß man aber dabei allerdings der Meinung sei, daß die Frage wegen Behandlung der Petitionen bei der Zwischendeputation gleichfalls wiedermit in Anregung und zur Verhandlung komme. In dieser Weise also wird die Erklä rung in der ständischen Schrift abgegeben werden, und es waren insoweit auch die Herren Regierungscommissarien einverstanden. Wird dieser Vorschlag der Vereinigungsdeputation in Bezug auf die abzugebende Erklärung Seiten der ersten Kammer angenom men, so sind dann sämmtliche Differenzen in vorliegender Bezie hung gleichfalls erledigt, und die Deputation wünscht daher, daß diese Uebcreinstimmung von der zweiten Kammer erklärt wer den möge. Präsident v. Haase: Will die Kammer über den die Petitionen betreffenden Punkt im allerhöchsten Decrete sich in der vorgeschlagenen Maße erklären? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Es ist nun noch eine ständische Schrift von dem Abg. Klien vorzutragen über die zu verbessernde Stellung der Nechtscandidalen. (Referent Abg. Klien trägt diese Schrift vor.) Präsident 0. Haase: Gem hmigt die Kammer die eben vorgetragene Schrift? —Einstimmig Ja. Präsident 0. Ha a se: Wir werden nunmehr zu einer kur zen geheimen Sitzung übergehen. Abg. v. Zezschwitz: Ich bitte um Erlaubniß, wenige Worte sagen zu dürfen in Betreff d.s gestern von dem geehrten 3*
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