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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 133. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Mittheilungen über die Verhandlungen des -Landtags. n. Kammer. 133. Dresden, den 24. September 1843. Einhundert zwei und dreißigste öffentliche Sitzung am 19. August 1843. (Abendsitzung.) Inhalt: Vortrag aus der Regist ran de. - Vortrag der vierten De putation, die Petition des Adv- Buzzi betr. — Vortrag der vierten Deputation, die Beschwerde der Gemeinde zu Cavertitz, einen Brückenbau betr.— Vortrag der vier ten Deputation über eine Beschwerde der Christiane Doro thea Kunze zu Dresden. — Vortrag und Genehmigung einer ständischen Schrift. — Vortrag der vierten Deputa tion, die Beschwerde Krüger's zu Pegau betr. —Vortrag der vierten Deputation, die Beschwerde der Gemeinde Goh lis, Militairverpflegung betr. —Vortrag der vierten De putation, dieDeschwerde des Stadtcaths zu Sebnitz, Haus- bauconcessionen betr. — Ermächtigung der Referen ten und des Direktor!! zur Fertigung der noch rück ständigen Schriften. — Schluß der Sitzungen. Die Sitzung beginnt in Gegenwart von 67 Mitgliedern, sowie im Beisein der Herren Staatsminister v. Lindenau, v. Zeschau und v. Wietersheim, Abends gegen halb sie ben Uhr. — Präsident v. Haase: Es wird Jhyen, meine Herren, aus der Hauptregistrande vorgetragen werden, waS zu solcher noch ringegangen ist: 1. (Nr. 1103.) Den IS. August. Die als Stellvertreter zum Staatsgerichtshof gewählten Herren, Hofrath Pechmann zu Dresden und Amtshauptmann Reiche-Eisenstuck zu Freiberg, er klären ihre Annahme und statten der Kammer für die auf sie ge fallene Wahl ihren Dank ab. Präsident v. Haase: Zu den Acten zu nehmen. 2. (Nr. 1104.) Den 19. August. Prvtokollextract der er sten Kammer, die Genehmigung der Schrift, die Gewerbe- und Personalsteuer betreffend. Präsident v. Haase: Die Schrift wird nunmehr abgehen. 3. (Nr. 1105.) Den 19. August. Prvtokollextract der er sten Kammer, den mündlichen Vortrag, die Landtagsordnung betreffend. Präsident 0. Haase: Ist an die erste Deputation ab zugeben. II. 133. 4. (Nr. 1106.) Den 19. August. Prvtokollextract der ersten Kammer, den mündlichen Vortrag über die Vereinigung bei den beiden abweichenden Beschlüssen in Betreff der Petition des hiesigen Advocatenvercins. Präsident v. Haase: Kommt an die dritte Deputation. 5. (Nr. 1107.) Den 19. August. Prvtokollextract der er sten Kammer, Mittheilung des allerhöchsten Decrets auf die Schrift über das Budjet. Präsident v. Haase: Kommt zu den Acten. 6. (Nr. 1108.) Den 19. August. Prvtokollextract der er sten Kammer, Beschluß auf einen Vereinigungsvorschlag, die Beschwerde des Stadtraths zu Hainichen betreffend. Präsident!). Haase: Kommt an die vierte Deputation. 7. (Nr. 1109.) Den 19. August. Prvtokollextract der er sten Kammer, Beschluß über die Vereinigungsvorschläge, den Gesetzentwurf über die Militairleistungen betreffend. Präsident!). Haase: Kommt an die erste Deputation zurück. Wir werden heute nur noch die Petitionen berathen, aus de ren Berathung ein Resultat hervorgehen kann, d. i. diejenigen, welche der ersten Kammer bereits vorgelegen haben. Zunächst ersuche ich den Abgeordneten Zani, uns den Vortrag in derBuz- zi'schen Sache zu geben. Referent Abg. Iani: Sie erinnern sich noch der Petition des Advocat Buzzi, wegen des von der Stadt Dresden bean spruchten Abschosses von allen ausgehenden Erbschaften. Bei dem vorigen Landtage, wo die Sache bereits von dem Privatus v. Heldreich in einer Petition zur Sprache gebracht wurde, hatte man in diesseitiger Kammer den Beschluß gefaßt: „daß die hohe Staatsregierung im Verein mit der ersten Kammer ersucht werden solle, die Aufhebung des von der Stadt Dresden behaup teten Rechtes, ein Procent von den in das Ausland gehen den Erbschaften und Legaten als Abzug für die dasigeArmencasse zu fordern, auf geeignete -Weise zu bewirken; es konnte jedoch derselbe in erster Kammer nicht mehr zur Berathung gebracht werden. Bei gegenwärtigem Landtage hat nun die zweite Kam mer in Folge der von dem Advocaten Buzzi selbst eingebrachten Petition den Antrag beschlossen, im Verein mit der ersten Kammer die hohe Staatsregierung zu ersuchen: „1) das von der Stadt Dresden angesprochene Abzugsrecht für aufgehoben zu erklären, jedoch dabei der Letztem, dafern sie damit fortzukommen sich ge traue, nachzulassen, aufEntschädigung deshalb gegen den Staats- fiscus Klage zu erheben, und 2) im Wege der Verordnung, oder 1
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