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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 133. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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danöthig, Gesetzgebung aussprechen zu wollen, daß die Gerich ten das von der Stadt Dresden in Anspruch genommene Armen- procentvon aus der Stadt ausgehenden Erbschaften fernerhin nicht innebehalten dürfen." Keinem dieser Beschlüsse ist jedoch die erste Kammer beigetreten. Denn obwohl beantragt wurde, den von der zweiten Kammer beschlossenen Antrag mit einer Ein schiebung in der Art zu adoptiren, daß es nach den Worten: „ersucht werden solle", heiße: „In der Voraussetzung, daß das von dem Petenten dargelegte Sachverhältniß, nach vorhergehen der Erörterung, als begründet sich vor Augen stellt", so ist doch dieser Antrag wieder fallen gelassen 'und ihm ein anderer substi- tuirt worden, nach welchem die Sache auf sich beruhen soll. Es erfolgte dieser Beschluß namentlich in Folge folgender in das Protokoll aufgrnommenen Erklärung: „Es dankte Herr Bürger meister Hübler der Deputation für die Behandlung der Sache, sprach sich gegen die Beschlüsse der zweiten Kammer aus, und er öffnete, es werde die Commun Dresden sich keineswegs der Auf hebung des fraglichen Rechts starr entgegenstellen, sondern sei vielmehr durch eine neuerdings an die hohe Staatsregierung ab gegebene Erklärung einer solchen entgegengekommen." Zum Schluffe wurde von einem der Herren Staatsminister und dem Herrn Regkerungscommissar Kohlschütter erklärt: „daß das Mini sterium einen solchen Beschlüsse Nichts entgegenzustellen habe, aber nachdem die Entscheidung in dieser Angelegenheit vorkommender Streitfälle den Justizbehörden überlassen worden sei, sich zu einer Einschaltung im Administrativwege nie entschließen werde. Auch erwähnte der Herr Minister, daß die vorkommendenrechtlichen Entscheidungen am sichersten dahin wirken würden, diese Sache auf einen festen Standpunkt zu bringen." Nun ist es allerdings für die Percipienten von kleinen Erbschaften ein drückendes Ver- hältniß, wenn sie sich den Abzug gefallen lassen müssen, indeß sich der große Percipicnt, welcher einen Proceß nicht scheuet, da von befreien kann; aber leider ist für den Augenblick in dieser Sache Nichts weiter zu thun, und ich bin nicht im Stande gewe sen, mich mit den übrigen Deputationsmitgliedern noch besonders zu berathen; jedoch geht meine-individuelle Meinrpig dahin, den dresdner Abschoß unter diesen Umständen auch noch für diesen Landtag auf sich beruhens lassen. Abg. v. Thielau: Ich denke, die Deputation der ersten Kammer hatte vorgeschlagen, die Staatsregicrung zu einem Ver gleich zu autorisiren. ' Referent Abg. Iani: Die Deputation hatte es allerdings vorgeschlagess, aber es ist dem nicht beigetreten worden. Von hem Herrn Bürgermeister Wehner wurde der Beschluß der zarei- ten Kammer vom vorigen Landtage in Anregung gebraA, wie dies artch diesseits-von dem Herrn 0. Schröder geschah, es solle derselbe Pit.Einschiebung dessen, was ich bereits referirt hqbx, angenommen werden. Zilletzt aber wurde der Beschluß gefaßt, , die Sache auf sich beruhen zu lassen. Abg. v. Th-ielau: Wenn Seiten der hohen Skaatsregie- rung nicht die Erklärung erfolgt, daß sie den Vergleich vermitteln wolle, A sehe ich keinen Grund ein, wenn Nichts bewirkt werden kann, warum noch eine Einschiebung machen? Dann würde ich doch rathen, auf unserm Anträge zu beharren. Abg. Jani: Ich habe mich vielleicht falsch ausgrdrückt; ich wollte nur sagen, es wäre in diesem Stadio des Landtags Nichts mehr zu thun, und daher seies besser, die Sache, wie sie liegt, beruhen zu lassen, da die erste Kammer unser» Beschluß nicht an genommen hat. Abg. v. Lhielau: Es scheint doch wünschenswerth, daß die Staatsregierung wenigstens eine Erklärung darüber abgibt, ob sie einen Vergleich mit Dresden versuchen wolle. Ich bin zwar immer der Meinung gewesen, daß diese Sache auf anderem Wege zu erledigen sei; wenn aber das hohe Ministerium geradezu erklärt, cs werde auf keinen Fall im Administrativwege Etwas thun, so bleibt der Kammer Nichts übrig, als einen Vergleich an- zubieten. Da nun aus dem Berichte hervorgeht, daß Herr Bür germeister Hübler die Geneigtheit Dresdens erklärt hat, so würde es am zweckmäßigsten sein, wenn die hohe Staatsregicrung er klärte, sie wolle einen solchen Vergleich zu Stande bringen. Da bei könnten wir ruhig den nächsten Landtag abwarten; sonst müssen wir aber jedenfalls auf unserm früheren Beschlüsse be harren. Abg. Jani: Ich muß von der hohen Staatsregicrung er warten, ob sie eine solche Erklärung abzugeben geneigt sci; allein aus den früheren Verhandlungen ergibt sich das Gegentheil. Das Gutachten der Deputation in der ersten Kammer ging im We sentlichen dahin, daß der Vergleich versucht und zu dessen Aus führung der Regierung von den Kammern die nöthigen Mittel bewilligt werden sollten. Dies ist aber in der ersten Kammer abgeworfen worden. Nichts desto weniger wird es der hohen Staatsregierung immer noch frei stehen, einen Vergleich zu ver suchen, und gelingt derselbe auf annchmbare Bedingungen, so werden sich am Ende wohl auch noch beide Kammern damit ver einbaren. Staatsminister v. Zeschau: Aus dem Gange der Verhand lungen und der Mittheilung des Herrn Bürgermeisters Hübler wird jedenfalls hervorgehen, ob noch Aussicht vorhanden ist, diesen Gegenstand auf angemessene Weise zur Erledigung zu bringen- Die Regierung würde sich durch den nicht zu Stande gekommenen Beschluß nicht gehindert sehen, wenn nur dieVorschläge annehm bar erscheinen, um die Sache auf irgend eine Weise zu beseitigen, denn ich besorge, daß, wenn sie wieder zur Sprache gebracht wird, die Ausgleichung dadurch nicht befördert werden möchte. "Abg. Meisel: Ich glaube, es würde nicht zum Ziele füh ren, wenn die Kammer bei ihrem siühern Beschlüsse stehen blei ben wollte, indem es nämlich dann Schwierigkeiten haben dürfte, Seiten der Stadt einen Vergleich einzugehn, da zu befürchten stehen würde, daß spater die Kammern einen solchen nicht gut heißen möchten. Der Herr Staatsminister hat, wie mir scheint, sich dahin erklärt, cs möge b schloffen werden, daß die hohe Staatsregierung sich nicht abhalten lassen solle, einen Verg'eich abzuschließen, insofern er auf annehmbare Grundsätze basüt ist; wenn wir aber davon absehen und behauptendes solle derRechts-,
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