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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 133. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-09-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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glückt und es ist sehr lange so gegangen. Endlich wurde Ver anstaltung getroffen, aber von der Gemeinde, auf deren Flur diese Brücke gebaut werden mußte, wurde der Bau nicht allein ver langt, sondern alle Gemeinden in der Nahe, die diese Straße pas- sirten, mußten einen Beitrag dazu geben und Dienste leisten. Der erste Baumeister machte den Anschlag gegen 1000 Lhlr. Die Gemeinde traf aber eine Bereinigung mit einem andern, wo der Bau nicht halb fo viel kostete. S.ecretair 0 Schröder: Der Herr Abgeordnete hat übersehen, daß von Seiten des Herrn Commiffars bemerkt wurde, daß unter den obwaltenden Umstanden der Gemeinde nachgelas sen worden ist, eine hölzerne Brücks zu bauen, also eine Beschwerde im Sinne des Abg. Scholze findet meiner Ansicht nach nicht statt. Abg. Scholze: Ich muß mir erlauben zu bemerken: wenn eine Brücke gebaut wird, so ist die steinerne allemal die wohlfeilste,! sie kommt nur das erste Mal etwas theuer. Eine hölzerne Brücke bricht in einigen Jahren wieder zusammen und muß er neuert werden, und kann wohl auch noch Unglück nach sich zie hen, eine steinerne aber, ist sie einmal gut gebaut, die dauert für die Ewigkeit. Abg. Meisel: Ich erlaube mir eine Anfrage an den Herrn Referenten. Ich habe aus dem Vortrage nicht recht entnehmen können, wie eigentlich das Gutachten der Deputation lautet, und darauf würde doch bei dem jetzigen Beschlüsse der Kammer Etwas ankommen. Referent Abg. Iani: Das Gutachten der Deputation lau tet: der ersten Kammer beizutreten und die Beschwerdeführer abzuweisen. Präsident v. Haase: Ich darf wohl annehmrn, daß die Kammer sich über diesen Gegenstand ausgesprochen hat? — Der Herr Referent würde noch das Schlußwort haben. Referent Abg. Jani: Die Gemeinde trägt darauf an, daß die Brücke von dem Staate gebaut und von ihr nur das als Bei hülfe gefordert werde, was sie hatte aufwenden müssen, wenn die Brücks blos 691 Thlr. gekostet hätte und ihr die zugesichcrte Beihülfe geworden wäre. Dieses Gesuch ist von der ersten Kammer abgewiesen worden, und die Deputation hat ihr Gut achten dahin gestellt, der ersten Kammer beizutreten. Präsident 0. Haase: Die erste Kammer hat beschlossen, das Gesuch abzuweiftn, und die Deputation räth uns an, der er sten Kammer beizutreten. Stimmt die Kammer hierin der Deputation bei? — Das Deputationsgutachten wird gegen 21 Stimmen angenommen. Abg. Häntzschel: Ich bin, dafern es die Zeit erlaubt, ebenfalls bereit, zwei aus der ersten Kammer herübergekommene Beschwerden vorzuteagen. Referent Abg. Jani: Es ist noch eine Bitte um Verwen dung der Kammer hier eingegangcn von einer gewissen Frau Chri stiane Dorothea Kunz zu Dresden, welche unter Zustandsvor mundschaft gesetzt worden ist, von der sie behauptet, daß sie nicht begründet sei. Die Sache ist bei dem Amte Rochlitz anhängig gewesen; dieses, als Curatclbehörde, hat sie auf ein visum reper. tum des dasigen Bezkrksarztes v. Klotz unter Zustandobervor- mundschaft gesetzt; der Weg der Appellation hat ihr blos dazu geholfen, daß noch ein Gutachten von der medicinischen Facultat zu Leipzig eingeholt worden ist. Diese hat sich jedoch nach ihrer Versicherung nicht persönlich überzeugt, sondern ihr anderweiti ges Gutachten blos auf Grund des Berichts des v. Klotz und auf die ihr überschickten Acten gegründet. Nun bringt sie von ein paar hiesigen Aerztcn ein Gutachten bei, welches das des v. Klotz widerlegt und mit anscheinend sehr schlagenden Gründen zu zeigen sucht, daß dasselbe auf ganz falschen Prämissen beruhe. Sie gründet hierauf die Bitte, daß man sie entweder von der hie sigen medicim'sch- chirurgischen Akademie oder von den Medi- cinalbeamten zu Sonnenstein, denen sie sich persönlich gestellen wolle, untersuchen lassen möge. Eine solche Verwendung würde insofern Sache der Billigkeit sein, als Jeder, der unter Zustands vormundschaft gesetzt ist, aller Dispositionsrechte über sein Ver mögen verlustig ist, wovon ihm doch, wenn er sogar als Ver schwender erklärt wird, immer noch einige bleiben. Indessen hat sie sich mit ihrem Gesuch auch an die hohe Staatsregierung gewendet, und es ist keinem Zweifel unterworfen, daß dort ihr Gesuch berücksichtigt werden wird, so daß die Sache hier auf sich beruhen bleiben kann, und, da auch keine abfällige Entscheidung der höchsten Staatsbehörde beigebracht worden ist, formell abge wiesen werden muß. Secretarr v. Schröder: Mir ist die Sache sehr genau be kannt und ich will, damit die Mittheilungen des Herrn Referen ten richtig ins Publicum kommen, eine kleine Berichtigung bei fügen. Es hat nämlich nicht das königl. Justizamt Rochlitz die Zustandsvormundschaft über die Kunzin ausgesprochen, sondern das Stadtgericht zu Rochlitz; ich bin es selbst gewesen. Die Einleitung dazu ist zwar bei dem Justizamte erfolgt, allein die ganze Angelegenheit ist an das Stadtgericht abgegeben worden, weil die Kunzin ihre Wohnung wechselte und unter die Juris diction des Stadtgerichts zog. Ich muß ferner der Relation des Herrn Referenten noch hinzufügen, daß das hohe Justizministe rium auf eine von der Kunzin bei Sr. Majestät dem Könige ein gereichte Beschwerde und auf Grund der von zwei hiesigen Aerz- ten eingereichtm Zeugnisse schon früher angeordnet hatte, daß das Appellati'onsgericht zu Leipzig nochmals Entschließung in der Sache fassen möge. Das Appellativnsgericht hat nun auch die ses Gutachten der beiden dresdner Aerzte zugleich mit dem frühem Gutachten des Bezirksarztes zu Rochlitz der medicinischen Fakul tät zu Leipzig vorgelegt und diese hat das Gutachten des v. Klotz zu Rochlitz vollständig bestätigt, in dessen Folge Seiten des Ap pellationsgerichts die Zuftandsvormundschaft aufrecht erhalten worden ist. Gegen diese Verfügung des Appellationsgerichts hat die Kunzin nicht remedirt, sondern sich nur jetzt an die Kam mer gewendet. So ist der factische Stand der Sache. Referent Abg. Iani: Es ist mir von Seiten des hohen Ju- stizministerii bekannt, daß die Sache Sr. Majestät dem Könige vorliegt, und jedenfalls ist soviel gewiß, daß, wenn auch noch so viel Instanzen über die Zustandsvormundschaft gehört werden, es doch nie zu viele sein können, da doch gar nichts Erschreckliche-
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