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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- II. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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Mitteilungen über die Verhandlungen des Landtags. II. Allgemeine, die Stindeversammlung beireffende Nachrichten. Dresden, am 21. August 1843. Schluß des Landtags. Durch Allerhöchstes Decret vom20. Juli 1843 war der Schluß der bis jetzt in Wirksamkeit gewesenen Ständen« r- sammlung des Königreichs Sachsen auf den 21. August 1843 festgesetzt worden. An diesem Tage früh um 9 Uhr begaben sich daher die Mitglieder beider hohen Kammern in die evange lische Hof« und Sophienkirche, woselbst sie der Predigt zum Schluffe des Landtags beiwohnten, welche der Herr Oberhof prediger V. v. Ammon über den 1. BrkefPetri, Cap. VH., V. 15—17 hielt, und dabei zu der Betrachtung leitete: Wie die Abgeordneten eines freien Volkes Ihrer wür dig vor dem Gerichte der Zeitgenossen erscheinen. Der Redner entwickelte, daß dies geschehe, wenn sie sich 1) von den unbemcssenen Urthcilen der Oeffentlichkeit nicht verletzen las sen ; 2) immer bereit sind, von ihrem gesetzlichen Streben und W rkt» Jedermann Rechenschaft zu geben; 3) zugleich den Muth haben, da, wo es nöthig ist, ungerechte Vorwürfe in ihre Schranken zurückzuweisen, und 4) auch einer dunklen Zukunft mit dem vollen Bewußtsein ihres Rechtthuns entgegengehen. In Folge der von dem Königlichen Oberhofmar schallamte ergangenen Ansage versammelten sich nach Mittag halb ein Uhr die sämmtlichen Mitglieder der Ständeversamm lung in demParadezimmer des König!. Schlosses, um von da in den Thronsaal eingeführt zu werden. Die Präsidenten, deren Stellvertreter und die Secretarien beider Kammern nahmen dem Throne gegenüber die denselben bestimmten Platze ein, bieder ersten Kammer rechts, die d.r zweiten Kammer links vom Throne aus. Die übrigen Abgeordneten begaben sich, inwie fern sie der ersten oder zweiten Kammer angehörten, rechts oder links auf die'errichteten Estraden. Geführt von einem König!. Kammerherrn traten nunmehr das corps cUplomatiguv und die am König!. Hofe vorgestellt.'n Fremden in den Thronsaal, und nahmen ihre Plätze links vom Throne ein. Nachdem die Herren der fünften, vierten und dr'tten Claffe der Hcfrangordnung in dem Thronsaale ihre Plätze eingenom men hatten, begaben Sich Jhro Majestät die Königin, begleitet vondenPrinzessinnen des König!. Hauses, sowie von dem Prinzen Karl von Bayern, K. H., Sr. Hoh. dem Prinzen Wilhelm von Mecklenburg-Schwerin und Sr. Durchlaucht dem Prinzen Wolde mar zu Lippe, in den Thronsaal und nabmen daselbst auf der für Allerhöchst diesel b e n bereiteten Tribüne Platz. Hierauf erhoben Sich Se. Majestät der König, be gleitet von Sr. König!. Hoheit dem Prinzen Johann und unter dem Vortritt der zweiten und ersten Claffe der Hofrang- ord:mng zum Throne. Sobald S e. Majestät in den Saal e'ngetreten waren, erschallte Allerhöchstdemselben von Seiten der Stande ein dreimal'ges Hoch! Von dem Throne aus richteten Se. Majestät an die Vertreter des sächsischen Volkes folgende Worte: Meine Herren Stände! Abermals liegt ein wichtiger arbcitsvoller Zeitabschnitt hin ter uns, dessen Schlußergebmffe aufs Neue den Beweis liefern, wie auch die schwierigsten Fragen, bei ernstem Willen, in Ein tracht gelöst werden können. Wenn ich zwar beklagen muß, daß die beabsichtigte Ver besserung in der Criminalrechtspflege bei der Verschiedenheit der Ansicht », welche zum Theil rin der Vorlage entgegengesetztes System verfolgten, nicht cingeführt werden kann, so wird doch eine nicht geringe Zahl nicht minder wichtiger und schwieriger Gesetze, als Ergebniß dieses Landtags, ans Licht treten. Eine der wichtigsten Forderungen der Verfaffungsurkunde, die Vcrtheilung der Grundsteuer Nach gleichen Grundsätzen, un ter Entschädigung der seiih.'r von dieser Steuer Befreiten, wird durch die quf dicftm Landtage beschlossenen Gesitze vollständig erfüllt. Durch das Gesetz über Befreiung der Schriften über 20 Bogen von der Censur werden die Angelegenheiten der Presse in entsprechender Meise geordnet. Ein andercs Gesetz gewährt den Rechten an den literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst den nölhigen Schutz. Die Gesetze über Hypothekenwesen, über Theilüng des Grund und Bodens und die allseitig als nützlich anerkannten Creditvereine werden dazu beitragen, die Verhältnisse des Grund besitzes zu befestigen und zu sichern, und den Rcalcredit be fördern. Die durch die Beschlüsse dieses Lardtags wesentlich geför derten Eisenbahnunternchmungen werden dem Verkehr ein ncucS *
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