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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- II. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-08-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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-!e laufende Finanzperiode ertherlten finanziellen Ermächtigung den nöthigen Gebrauch machen. 19) ' Die von den getreuen Ständen in der Schrift vom 19. dieses Monats in Beziehung auf die zu errichtenden Creditvereine eröffneten gutachtlichen Ansichten werden bei den über die vorlie genden Entwürfe eines erbländischen ritterschastlichen Creditver- eins und einer Hypothekenbank für die Obcrlausitz nunmehr zu fassenden weiteren Entschließungen in sorgfältige Erwägung ge zogen werden. 20) Im Uebrigen sind Wir damit einverstanden, daß durch die beantragten Zusätze bei den suk Nr. 9 und 17 erwähnten Ge setzen, die mit dem Decret vom 30. März dieses Jahres zugegan gene Gesetzvorlage sich erledigt und wollen dem in der Schrift vom 17. dieses Monats gestellten Anträge entsprechen lassen. 21) Das, den getreuen Ständen im Entwürfe vorgelegte Gesetz, die Vertretung der Schulgemeinden betreffend, wird mit den beantragten Abänderungen erlassen werden und wegen dessen Ausführung, der ertherlten Erklärung gemäß, Verordnung erge hen. Der hierbei ausgesprochenen Erwartung wird auch ferner genügt werden. 22) Wegen Bekanntmachung des Gesetzes, die Erhebung von Sporteln in Kirchen - und Schulsachen und 23) die Vertretung der Kirchengemeinden in Rechtsstreitig keiten betreffend, wird der ständischen Erklärung gemäß das Nöthige veranstaltet werden. Was ferner II. die Petitionen betrifft, welche die getreuen Stände in verschiedenen Schriften an Uns gerichtet haben, so haben Wir, rückflchtlich 1) der in der ständischen Schrift vom 30. März dieses Jahres zur Erwägung gestellten außerordentlichen Admission von Rechtscandidaten zur Advocatur, wenn schon von der gesetzlichen Vorschrift, daß nicht eine unbeschränkte Zahl zur Advocaten- praxis zuzulassen sei, abzugehen, zur Zeit bedenklich fällt, den noch, wie schon früher zuweilen geschehen, auch in gegenwärti gem Jahre eine nachträgliche Reception von fünf und dreißig Rechtscandidaten zur Advocatur anzuordnen geruhet, und ist diese Unsere Anordnung bereits zur Ausführung gebracht worden. In Bezug 2) auf die wegen Abänderung des Verfahrens bei Abhörung der Zeugen in bürgerlichen Rechtssachen in der ständischen Schrift vom 13. Juni dieses Jahres gestellten Anträge wollen Wir in Erwägung ziehen, ob eine solche Abänderung in der beantragten Weise, also dahin, daß die Zeugenverhöre im Civilproceß künf tig in Gegenwart und mit Zuziehung der Parteien oder ihrer Sachwalter erfolgen, noch vor dem Erscheinen einer neuen allge meinen Civilproceßordnung und unerwartet derselben ohne allzu große Schwierigkeit oder zu beso-g 'ndcn Nachtheil getroffen, und solchergestalt dieser einzelne Punkt aus der Civilproceßgesetzgebung herausgehobsn werden könne, und der nächsten Siändeverfamm- lung darüber Eröffnung zugehen lassen. Eben so wollen Wir 3) dem in der ständischen Schrift vom 17. Juli dieses Jah res gestellten Antrag zu Folge die Errichtung des Schiedsmanns instituts in Erwägung ziehen und darüber der nächsten Slände- versammlung Eröffnung thun; 4) dem in der Schrift vom 28. Juli dieses Jahres gestell ten Antrag gemäß aber ein Gesetz über die Rechtsverl-ältniffe bei Benutzung der wilden Gewäffr bearbeiten und zur Vorlage für die nächste Ständeversammlung bereit halten lassen. 5) Dem wiederholt ausgffprcchenen Anträge gemäß wol len Wir die Frage: inwiefern bei einzelnen Forderungsrechten eine kürzere Frist für Extinctiv-Verjahrung im Wege der Gesetz gebung einzuführen sei? näher bearbeiten und das Ergebniß, nach Befinden unter Vorlegung eines sich hierauf beziehenden Gesetzentwurfs, der nächsten Ständeversammlung mittheilen lassen. 6) Was die in der Schrift vom 15. dieses Monats enthal tenen Anträge wegen des Unterschieds zwischen den Zucht- und Arbeitshausstrafen betrifft, so ist von dem betreffenden Departe mentsminister in den Unterlagen zu dem Budget bereits ausführ lich mitgetheilt worden, welche Aenderungen in der Verpflegung und Behandlung der Sträflinge in den beiderlei Scrafhäusern zu ermöglichen gewesen und bereits eingetreten sind, um den Unter schied zwischen diesen Strafartcn practisch fühlbarer zu machen. Hat es hierbei nicht gelingen können, diesen Unterschied bis zu den Grenzen auszudehnen, daß das Verhältniß zwischen beiden Strafübeln der im 53. Artikel des Criminalgesetzbuchs gesetzlich bestimmten Geltung vollständig entspreche; so erscheint eine Ab hülfe, soweit es ohne Aenderung des ganzen Strafsystems gesche hen kann, mindestens für die Fälle nothwendig, wo die Eine Strafalt in die Andere verwandelt werden muß. Es ist auch ein Gesetzentwurf bei dem Justizministerium bereits bearbeitet worden, und dessen Vorlegung an dem gegenwärtigen Landtage nur um deshalb unterblieben, weil im Verlauf desselben die Ueberzeugurg geschöpft werden mußte, daß selbst die schon vorliegenden Gesetz entwürfe von den getreuen Ständen nicht insgesammt zur Erle digung gebracht werden würden. Hiernach findet es jedoch um so weniger Anstand, die Vorlegung des Gesetzes für den näch sten Landtag zuzusichern. 7) Dem Anträge in der Schrift vom 22. Juni dieses Jah res „daß auf den verschiedenen Salzniederlagen so bald als mög lich Futtersalz vorhanden sein und dann das Stück an 120 A Zollgewicht um 27 Nmgroschen billiger, als das Koch- änd Speisesalz verkauft werden möge," sind Wir so bald thunlich zu entsprechen gemeint. 8- In Ansehung des in der ständischen Schrift vom 24. Mai dieses Jahres enth rltenen An rags in Betr ff der G>m in- dewablcn werden die erforderlichen Erörterungen angestellt werden.
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