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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 95. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
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bauen, wozu die Riffe und Anschläge bereits gefertigt rind. Ich darf erwähnen, daß sich die Gutsherrschaft bei diesem Schulbau nicht auf ihren gesetzlichen Beitrag beschränkt, sondern über dies einen nicht unbedeutenden freiwilligen Beitrag zu die sem Schulbau gewährt. Aus dem für die Oberlausitz bestehen den v. Nostitz'schen Schulfonds kann stiftungsmäßig zu Schulbauten ein "Beitrag nicht gewährt werden. Auf das an die hohe Staatsregierung, zunächst an die betreffende hohe Kreisdirection, gerichtete Gesuch um eine Unterstützung dieses Schulbaues aus Staatskassen ist bis jetzt eine Entschließung noch nicht erfolgt. Wenn nun überdies das in der benachbarten Stadt Camenz stattgefundene Brand Unglück Deutschbase- litz insofern mit betroffen hat, als das dasige Rittergut und Ge meinde, nach Maßgabe des neuen Parochialgesetzes, zum Wieder aufbau der abgebrannten camenzer Kirchen und kirchlichen Ge bäude contribuireN müssen, so dürfte wohl klar sein, daß die kleine Schulgemeinde Deutschbaselitz, bei den eben erwähnten außer ordentlichen Opfern, nicht im Stande ist, den Gehalt des Schullehrers aus eigenen Mitteln um 50-Thlr. jährlich zu er höhen, und daß dazu eine bleibendeUnterstützung,seies aus der v. Nostitz'schen Stiftung, oder wenigstens theilweise aus Staats kassen, erforderlich ist. Aus der v. Nostitz'schen Stiftung ist seit einigen Jahren ein Zuschuß von 30 Thlr. jährlich zum Gehalt de? deutschbaselitzer Schullehrers, jedoch nicht bleibend, sondern jedesmal nur auf ein Jahr, weshalb alljährlich darum zu petitio- niren ist, gütigst gewahrt worden. Wenn ich hier specielle Verhältnisse berührt habe, so habe ich schon zu Anfang meines Vortrags darauf hingewiesen, daß Baselitz in dem Vcrzeichniß sub namentlich aufgeführt, und in dem Bericht der geehrten Deputation AI9 ausdrücklich gesagt ist, daß dieses Verzeich- niß in der Absicht dem Bericht beigefügt worden sei, um den Deputaten Gelegenheit zu geben, sich darüber auszusprechen. Ich stimme für den pog. 522 sub 1 befindlichen Antrag der ge ehrten Deputation: „daß, insoweit nicht Communen, Kirchen- ärarien oder Stiftungen zu Gewährung des Minimi des Schul lehrergehaltes an 120 Thlr. angezogen werden können, die Er gänzung dieses Minimi aus dem hierzu bereits vorhandenen Staatsfonds zu gewähren sei." Abg. Hensel: Für den vorliegenden Gegenstand haben sich bereits mehre Stimmen mit Wärme verwendet, aber auch ei nige, theils direct, theils indirect gegen das Deputationsgutach ten sich erhoben. Allein es gibt wohl auch noch andere Gegner, ich wünsche innig, wenige. Sie alle haben allerdings ihre Gründe. Und hat auch die Widerlegung schon stattgefunden, so darf ich doch den Versuch nicht aufgeben, noch Einiges hierzu bei zutragen. Diese Gegner finden vielleicht bei näherer Erwägung selbst, daß ihre Gründe im Wesentlichen nur Scheingründe sind. Denn von ihnen ist vorauszusetzen, wenigstens ich setze es voll ständig voraus, daß sie die schönste und nutzbarste Aufgabe des Staates, seine Jugend zu sittlichen, christlich-religiösen und brauchbaren Staatsbürgern aufzubilden, vor Augen und im Her zen haben. Sie verkennen selbst auch keineswegs, daß zum Theil unser jetziger Lehrerstand noch in wahrhaft gedrückter Lage u. 95. sich befindet, daß ihm die Mittel zu seiner Fortbildung, ja, zu sei ner und der Seinigen nothdürftigen Erhaltung abgehen, daß der Boden, in welchem der Eifer und die Freudigkeit für seinen schweren Beruf wurzelt, unter seinem zitternden Fuße verdorret. Sie verlangen aber dennoch, und müssen es verlangen, daß ein solcher Mann seinen Pflichten genügen soll. Welcher Wider spruch ! Am Ufer stehend, will man sich die Sohle des Schuhes nicht naß machen und dem Mit den Wellen Kämpfenden das schwache Rettungsbret nicht reichen, will dieses nicht dessen vol les Eigenthum ist, der helfen könnte, weil es vielleicht doch zu schwach sein möchte. Man will den Zweck, aber nicht die Mit tel. Von dem Lobe, welches größtentheils unfern jetzigen Leh rern gegeben wird, werden sie nur nicht satt, auch für die Dauer nicht froh. Der Antrag des Herrn Abg. v. Gablenz vermindert das von der Majorität der Deputation Vorgeschlagene in ein völlig unsicheres Tantillum- Man erinnere sich nur an das von dem Herrn Staatsminister und dem Herrn Referenten beleuchtete Verhältniß zu den Kreis- und Stiftscaffen. Der Antrag un- terminirt die Hauptabsicht; ich kann also nicht für ihn stimmen. Die Majorität will übrigens auch nur das wahre Bedürfniß ge troffen wissen, und sie spricht ausdrücklich für ständige Lehrer, welche längere Zeit gedient haben. Wenn ferner mein geehrter Nachbar Herr Scholze in vielen Beziehungen seiner praktischen Bemerkungen vollkommen Rechtchat, so ist doch durchaus nicht zu verleugnen, daß der Lehrerstand in seiner für das Volk so wohlthätigen Veränderung in sich selbst größere Bedürfnisse jetzt mit sich führt. Daß von Einzelnen diese erhöhten Bedürfnisse verkannt werden, liegt nach meiner Ansicht darin, weil sie die Gegenwart mit der Vergangenheit nicht richt'g vergleichen, weil sie sich selbst über ihren eigenen Haushalt keine treue Rechnung ablegen, weil sie gerade in dieser wichtigen Beziehung vergessen, daß gute Eltern für das Wohl ihrer Binder selbst mit Aufopfe rung zu sorgen haben. Die Behauptung ist allerdings theil weise begründet, daß den Communen übertriebene Anforderun gen in der Zahl der Schulanstalten und in deren Einrichtungen angesonnen worden sind; allein nimmermehr kann dies mit Recht einen ungünstigen Einfluß auf die jetzt wirklich angestellten Leh rer äußern. Diese können nicht mehr rückwärts betroffen wer den. Sonst allerdings erwarb sich mancher Schulmeister sogar während seiner wenigen Schulstunden eine gute Zukost zu seinem Brode, zum Beispiel mit der Nadel, und ging nach dürftig er- theiltem Unterricht im tiefsten Neglige zu seinem Nachbar, um dessen Garderobe zu ergänzen. Jetzt hat ein Schulmann, wenn er auch die Zeit gewinnt, kaum irgendwo Gelegenheit, durch bessere Nebenbeschäftigung sich Etwas zu verdienen, und vor schriftsmäßig muß er in der Schule sogar anständig ge kleidet gehen. Die Wandelschullehrer befanden sich in der Re gel sehr gut; sie konnten aber bei der Reorganisation des Schulwesens nicht aufrecht erhalten werden; es würde dies in. der so wichtigen Hinsicht die Gleichheit der Staatsgenossen vor dem Gesetze gestört haben. Ein geehrter Abgeordneter stellte schon gestern ein Schullehrerbudjet auf, und es kommen in den Petitionen mehre Berechnungen über die Minimalsumme der 2*
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