Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,3
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,3
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028064Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028064Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028064Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 99. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-07-19
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,3 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll95. Sitzung 2177
- Protokoll96. Sitzung 2205
- Protokoll97. Sitzung 2229
- Protokoll98. Sitzung 2257
- Protokoll99. Sitzung 2285
- Protokoll100. Sitzung 2321
- Protokoll101. Sitzung 2349
- Protokoll102. Sitzung 2375
- Protokoll103. Sitzung 2415
- Protokoll104. Sitzung 2447
- Protokoll105. Sitzung 2485
- Protokoll106. Sitzung 2515
- Protokoll107. Sitzung 2545
- Protokoll108. Sitzung 2575
- Protokoll109. Sitzung 2601
- Protokoll110. Sitzung 2641
- Protokoll111. Sitzung 2671
- Protokoll112. Sitzung 2705
- Protokoll113. Sitzung 2749
- Protokoll114. Sitzung 2773
- Protokoll115. Sitzung 2803
- Protokoll116. Sitzung 2833
- Protokoll117. Sitzung 2845
- Protokoll118. Sitzung 2875
- Protokoll119. Sitzung 2907
- Protokoll120. Sitzung 2939
- Protokoll121. Sitzung 2979
- Protokoll122. Sitzung 3011
- Protokoll123. Sitzung 3043
- Protokoll124. Sitzung 3067
- Protokoll125. Sitzung 3103
- Protokoll126. Sitzung 3131
- Protokoll127. Sitzung 3159
- Protokoll128. Sitzung 3175
- Protokoll129. Sitzung 3215
- Protokoll130. Sitzung 3227
- Protokoll131. Sitzung 3243
- Protokoll132. Sitzung 3273
- Protokoll133. Sitzung 3293
- ProtokollII. Sitzung 1
- BandBand 1842/43,3 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Mtz Wohle und zu seinem Frieden dient. Als zweiter Punkt ist her ausgehoben worden, daß das Deputationsgutachten kn dem drit ten und vierten Punkte mit sich selbst in Widerspruch komme Ich will das dahingestellt sein lassen; wäre es aber der Fall, so würde man immer den einen Punkt annehmen und den andern abwerfen können. Es scheint mir aber dieser Widerspruch gar nicht vorhanden zu sein. Man hatte ja nicht die Absicht/ man konnte sie nicht haben, den Bauernstand auszuschließen, sondern man beabsichtigte bei dem Anträge nur, daß anderen Staatsbür gern dasselbe Recht eingeräuMt werde, das die Rittergutsbesitzer und die Fabrikanten auf dem Lande haben, und bei Punkt 4/ daß die Wahlclafse oder der Wahlbezirk aufrecht erhalten werde. Wo da ein Widerspruch sein soll, sehe ich nicht. Ferner ist von einem geehrten Abgeordneten herausgehoben worden, es zeige sich noch nicht das Bedürsniß, welches das Deputätlonsgutachten rechtfer tige, namentlich scheine es, als hätte die Deputation sich nicht auf den rechten Standpunkt gestellt, sie hätte sich nicht in den Sinn der Wähler, ebenso wie in den Sinn der Wählbaren von dem Bauernstände hineingedacht. Ich lasse dies dahingestellt sein, es ist dies Sache der Ansicht, und es stehen sich Ansichten gegen Ansichten gegenüber. Die Deputation hat sich weder auf den Standpunkt des bäuerlichen Wählers noch des Wählbaren, sondern sie hat sich auf den Standpunkt gestellt, von welchem aus die Gesetzgebung zu betrachten gewesen ist. Dieses' wären die hauptsächlichen Gründe, welche gegen das Deputationsgut achten aufgestellt worden sind, und etwa dasjenige, was ich da gegen einzuwenden hätte. Nun will ich noch hiNzüfügen, wo durch die Deputation zu diesem Anträge bewogen worden ist. Vorzüglich sind es die Worte des Wahlgesetzes selbst. Denn daß das Wahlgesetz selbst keineswegs den unmittelbaren Betrieb der Landwirthschaft als ausschließendes Erforderniß, zu Vertre tern des Bauernstandes gewählt zu werden, geltend macht, be weist zur Genüge, daß auch der Fabrikant die Interessen der Landwirthschaft vertreten kann. Nun sehe ich in der Lhat nicht ein, warum, da der Fabrikant und Rittergutsbesitzer gewählt wer den können , nicht auch andere ehrliche Leute das Interesse der Landwirthschaft sollten vertreten können. Zu dem kommt, daß, wie die Erfahrung gelehrt hat, diese §. des Wahlgesetzes gar nicht gehalten wird , und diese beiden Gründe sind es gewesen, welche die Deputation zu diesem Anträge bestimmt haben, und aus denen sie auch fest daran halten zu müssen glaubt. - Vicepräsident Eisenstuck: Ich Werde gegen das Deputü- tionSgutachten stimmen, und müß mir einige Bemerkungen er lauben, um meine Abstimmung zu motiviren. Als das Wahl gesetz erlassen und berathen wurde, hat man wohl eingeseheN und auch von mehren Seiten bemerklich gemacht, daß Wahlgesetze nicht unwandelbar sein können, daß sie der Erfahrung zufolge Ab änderungen erleiden müssen. Wenn wir in andern Ländern uns umsehen, so ist die Frage: sind ihre Wahlgesetze zweckmäßig, ist es das Wahlgesetz in Frankreich oder in England, wo fortwährend das Parteieninteresse dadurch angeregt wird? Wir finden auch in deutschen Staaten, daß Wahlgesetze sehr wandelbar sind. Aber cs ist nicht zu leugnen, daß Gebrechen, die man in diesem Wahl gesetze tadelt, sich Ä einem andern in noch größerem Umfange finden. Bin ich überzeugt, daß man das Wahlgesetz, wie es hier vorliegt- nicht so ansehen kann, daß es nicht eine Verbesserung erleiden könnte, so kann ich doch sagen/daß es nichtso tief zu stel le« ist, als es von Manchem gestellt worden ist. Was die ein zelnen Punkte betrifft, die herausgehoben worden sind, und in de nen die Deputation eine Abänderung wünscht, so lege ich keinen so großen Werth darauf, aber ich glaube, wenn wir das Wahlge setz gründlich revidkren und den Gebrechen abhelfen wollen, daß es da noch wichtigere Punkte gibt, als diese, und schon deshalb bin ich nicht dafür, daß man einzelne nicht bedeutende Punkte heraus hebt. Aber unbemerkt kann ich nicht lassen, daß der Haupt grund, warum die Bestimmung in das Wahlgesetz ausgenommen worden ist, der war, damit die Bauern die Ueberzeugung haben, daß ihre Interessen auch wirklich vertreten werden. Ich will nicht leugnen, was von meinem Freunde zur Linken bemerkt wurde, daß das oäiuin aävocaiorum auch seinen guten Theil daran hat, daß das Geschenk mit hineingekommen ist; es hat aber noch nicht gelingen wollen, dieses Advocatengeschlecht aus der Kammer zu bannen. Also glaube ich"auch, daß, wenn man wirk lich'die Absicht gehabt hat, dieses den Zweck verfehlt. Was das angegebene Analogum von Vertretern des Handels- und Fabrik standes betrifft, so halte ich das für den allerschwächsten Punkt in UnserM Wahlgesetz. Sie sollen Sonderinteressen vertreten, auf der andern Seite aber wieder nicht. Es erhob sich bei Berathung der Berfassungsurkunde ein gewaltiger Streit zwischen der Rit terschaft und den Städten; um diesem Streite ein Ende zu machen, wurde bestimmt, daß kn den fünf Vertretern gleichmäßig Alle befriedigt werden sollen; so sind also diese Anomalien entstanden. Davon kann ich aber gar keinen Beweis entnehmen. Ist darin Etwas gefehlt worden, so wünsche ich nicht, daß man hieraus einen Grund entnehme. Ich glaube, wenn es nämlich dazu kommen sollte, daß diese Bestimmung endlich abgeändert wird, daß man wohl diesen fünf Vertretern des Handels- und Fabrik wesens einen andern Platz anweisen wird. Es ist ferner viel Werth darauf gelegt worden, und ich lege ebenfalls einen großen Werth daraus, ich achte die Freiheit und wünsche, daß dem Bau ernstände dieselbe möglichst zu Theil werde; aber es scheint doch, als ob bisher gerade der Bauernstand in seinen Urwählern, Wäh lern und Abgeordneten noch keine Klage darüber erhoben hat, daß diese Stelle in dem Gesetz steht. Diese sind doch unstreitig am nächsten bctheiligt, Und ich nehme Anstand, diesen Stand zu be vormunden und Etwas abzuändern, was sie gar nicht tadeln. Das sind die Gründe, warum ich gegen das Deputationsgutach« ten stimme« werde und stimmen muß, und meine Meinung dahin ausspreche, daß es besser ist, man lasse es für jetzt dabei; kommt es einst zu einer vollständigen Revision des Wahlgesetzes, wo aller dings mehre wichtige Punkte abzuändern sein dürften, so mag dieser kleine Nebenpunkt auch seine Erledigung finden. Staatsminister v. Linde nau: Da es der Regierung nicht gleichgültig sein kann, wenn ihren Maßregeln und gesetzlichen Vorlagen hier und da Motive untergelegt werden, die in der Wirklichkeit nicht stattsinden, so muß ich mich allerdings für ver-
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder